hier: Besetzung des Beirates nach § 4 Abs. 1 der ÖRV
Auf der Grundlage des § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
in Verbindung mit § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der
Abfallsammlung und -beförderung werden die zu bestimmenden Beiratsmitglieder
wie folgt bestellt:
1)
Frau
Bürgermeisterin Marion Dirks wird als Beiratsmitglied bestätigt.
2)
Als das
durch den Rat zu bestimmende Beiratsmitglied wird die zuständige
Fachbereichsleiterin Frau Marion Lammers bestellt.
3)
Als
Vertreterin zu 2) wird die Stellvertreterin, Frau Barbara Vormann, bestätigt.
Sachverhalt:
Insbesondere zur gemeinsamen Ausschreibung von Abfallsammlungs- und
Abfallbeförderungsleistungen wurde im Jahr 2009 erneut eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden im Kreis
Coesfeld über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung
(ÖRV) abgeschlossen. Auf Grund der in den Jahren 2009/2010 erfolgten
Ausschreibung wurden die Abfallentsorgungsleistungen an den günstigsten Bieter
für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2018 vergeben.
Vertragspartner gegenüber dem Entsorger ist nach außen die Stadt
Lüdinghausen für alle Gemeinden des Kreises Coesfeld. Die rechtlichen
Beziehungen zwischen den Gemeinden sind im Wesentlichen durch die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt.
In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vorgesehen, dass die
beteiligten Gemeinden einen Beirat bilden, der die Stadt Lüdinghausen bei der
Erreichung der Zielsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterstützen
soll. Nach Durchführung der Ausschreibung kommen hierfür nur noch gemeinsam zu
klärende Streitigkeiten aus dem Vertrag in Betracht.
In den Beirat entsendet jede Gemeinde zwei Vertreter. Hierzu waren
bisher Bürgermeisterin Marion Dirks, der Fachbereichsleiter Peter Melzner und
als Vertreter für Peter Melzner die zuständige Sachbearbeiterin Barbara Vormann
bestellt.
Aufgrund der personellen Veränderung ist die teilweise Neubesetzung des
Beirates erforderlich. Verwaltungsseitig wird daher die Neubesetzung
entsprechend dem Beschlussvorschlag vorgeschlagen.
Die Benennung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Grundlage des § 113 Abs.
2 GO NRW. Danach entscheidet grundsätzlich der Rat, wer Vertreter der Gemeinde
in den genannten Organen sein soll. Wenn mehr als ein Vertreter zu bestimmen
ist, muss die Bürgermeisterin oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder
Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Die zu wählenden Beiratsmitglieder können
auf der Grundlage des § 50 GO NW durch offene Abstimmung vollzogen werden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin