Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a)
Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der erzielte Verlust von 269,84 € wird durch die Entnahme aus dem
Sonderposten ausgeglichen.
b)
In
Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird aus dem Sonderposten für
den Gebührenausgleich ein Überschuss in Höhe von rd. 2.400,00 € entnommen und
als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt.
c)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,35 € festgesetzt.
d)
Die 15.
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt. Danach errechnet sich für 2016 eine Straßenreinigungsgebühr von 1,35 € je Frontmeter. Siehe auch anliegende Gebührenbedarfsberechnung.
Die Straßenreinigungsgebühren von 1,32 € je Frontmeter in 2015 müssen damit für 2016 um 0,03 € je Frontmeter erhöht werden.
In die Gebührenbedarfsberechnung 2016 wurde ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 2.400,00 € durch Inanspruchnahme des Sonderpostens Gebührenausgleich als Ertrag eingebracht. Im Vorjahr betrug dieser positive Effekt 2.900,00 €.
Ende 2016 ist die Gebührenrücklage aufgebraucht, somit muss mit höheren Gebühren ab 2017 gerechnet werden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1) Abschluss des Gebührenhaushaltes 2014
2) Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2016
3) 15. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck