Betreff
Festsetzung der Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck;
hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
FBF/0288/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck werden für 2016 je Hektar wie folgt festgesetzt:

 

Steinfurter Aa                                                        12,16 EUR

Steinfurter Aa und Grienbach                                3,63 EUR

Obere Berkel                                                           5,48 EUR

Mittlere Berkel                                                         7,10 EUR

Münstersche Aa (Oberlauf)                                  11,09 EUR

Obere Stever                                                         11,27 EUR

 

Die 38. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände wird in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gegenüber der Stadt Billerbeck haben die Wasser- und Bodenverbände die Beiträge für das Jahr 2015 durch Bescheid bereits festgesetzt und abgerechnet.

 

Auf der Grundlage der Bescheide der Wasser- und Bodenverbände an die Stadt erfolgt die Weitergabe der Beiträge an die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der Wasserläufe für das Jahr 2016.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                                           Marion Dirks

Kämmerin                                                      Bürgermeisterin


Anlagen:

1)    Berechnung der Gebühren für die Umlagebeiträge 2016

2)    38. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge der Wasser- und Bodenverbände