Betreff
Grundlagen für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016:
hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
FBF/0289/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Erlass einer Hebesatzsatzung mit verändertem Realsteuerhebesatz Grundsteuer A und unveränderten Realsteuerhebesätzen Grundsteuer B und Gewerbesteuer wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 ist für die Ratssitzung am 25. Februar 2016 vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze wären damit erst nach Erlass der Steuerbescheide 2016 beschlossen. Zwar wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht rückwirkend in Kraft treten. Jedoch soll aus Gründen der Rechtssicherheit für den Erlass der Steuerbescheide 2016 noch in diesem Jahr außerhalb der Haushaltssatzung eine spezielle Hebesatzsatzung in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die Hebesatzsatzung aus dem Haushaltsjahr 2015. Die Realsteuerhebesätze, Grundsteuer B und Gewerbesteuer sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert festgesetzt werden. Die Grundsteuer A wird von 210 v. H. auf 291 v. H. festgesetzt.

 

Bezüglich der Grundsteuer A erfolgt die Vorberatung im Bezirksausschuss.

 

i. A.

 

 

 

Marion Lammers                                           Marion Dirks

Kämmerin                                                      Bürgermeisterin


Anlagen:

Entwurf der Hebesatzsatzung 2016