hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Sachverhalt:
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 ist für die Ratssitzung am 25. Februar 2016 vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze wären damit erst nach Erlass der Steuerbescheide 2016 beschlossen. Zwar wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht rückwirkend in Kraft treten. Jedoch soll aus Gründen der Rechtssicherheit für den Erlass der Steuerbescheide 2016 noch in diesem Jahr außerhalb der Haushaltssatzung eine spezielle Hebesatzsatzung in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die Hebesatzsatzung aus dem Haushaltsjahr 2015. Die Realsteuerhebesätze, Grundsteuer B und Gewerbesteuer sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert festgesetzt werden. Die Grundsteuer A wird von 210 v. H. auf 291 v. H. festgesetzt.
Bezüglich der Grundsteuer A erfolgt die Vorberatung im Bezirksausschuss.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der Hebesatzsatzung 2016