Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/0290/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von. 9.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der für 2016 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016). Die Gesamtkosten stellen sich für 2016 auf 714.500,00 € ein und steigen damit um 3.900,00 € gegenüber dem Ansatz von 2015.

 

Unter Berücksichtigung weiterer Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 614.990,00 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2016). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres waren dies noch 611.430,00 €. Diese Mehrerträge von 3.560,00 € aufgrund gestiegener Anzahl an Restmüllgefäßen gleichen die Mehraufwendungen aus.

 

Infolgedessen können die Gebühren je Restmüllbehältervolumen für 2016 wie folgt auf den Stand von 2015 gelassen werden:

 

Gefäßgröße

Gebühr

2016

Gebühr

Vorjahr 2015

Veränderungen

Veränderungen in %

80 Liter

136,80 €

136,80 €

0,00 €

0,00 %

120 Liter

180,00 €

180,00 €

0,00 €

0,00 %

240 Liter

310,80 €

310,80 €

0,00 €

0,00 %

 

Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen noch rd. 37.700,00 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                   Bürgermeisterin


Anlagen:

1)    Abschluss des Gebührenhaushaltes 2014

2)    Gebührenbedarfsberechnung 2016