hier: Beschluss einer Geschäftsordnung
Sachverhalt:
In der o. a.
Sitzung wurde über die Geschäftsordnung für einen Gestaltungsbeirat beraten.
Der TOP wurde schließlich vertagt, da seitens des Ausschusses die Befürchtung
bestand, dass der Gestaltungsbeirat die Zuständigkeiten des Ausschusses
aushöhlen könnte.
Verwaltungsseitig
wurde angeregt, dass etwaige Vorschläge seitens der Ausschussmitglieder der
Verwaltung vor einer erneuten Beratung zugeleitet werden könnten. Hiervon wurde
kein Gebrauch gemacht.
Verwaltungsseitig
wurde bereits in der Sitzung deutlich gemacht, dass die Zuständigkeitsordnung der
Stadt Billerbeck durch den Gestaltungsbeirat in keinster Weise beschnitten
wird.
Dieses wird
auch bereits im letzten Satz der Präambel deutlich, wo formuliert ist: „…….um
durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage für die politische
Arbeit und für die Verwaltung zu geben.“
Zur weiteren
Verdeutlichung wurde in den Ziff. 4 und 8 der Geschäftsordnung ergänzend
aufgenommen, dass „die Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses
lt. Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck unberührt bleibt.“
Entsprechend ist auch die Verwaltung in der Vergangenheit verfahren. Wenn es sich nicht um unbedenkliche Fälle, in denen die Bürgermeisterin zuständig ist, gehandelt hat, wurden die Bauvorhaben im Zweifel auch mehrfach im Ausschuss beraten. Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die Politik und die Verwaltung zu unterstützen und natürlich Bauherren und Architekten zu beraten.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 8. Sept. 2015, TOP 10 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: jährlich ca. 4.000,- Euro
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 09010.52910000
Anlagen:
Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck