Betreff
Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Stadt Billerbeck
hier: Beschluss einer Geschäftsordnung
Vorlage
FBPB/1074/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der o. a. Sitzung wurde über die Geschäftsordnung für einen Gestaltungsbeirat beraten. Der TOP wurde schließlich vertagt, da seitens des Ausschusses die Befürchtung bestand, dass der Gestaltungsbeirat die Zuständigkeiten des Ausschusses aushöhlen könnte.

Verwaltungsseitig wurde angeregt, dass etwaige Vorschläge seitens der Ausschussmitglieder der Verwaltung vor einer erneuten Beratung zugeleitet werden könnten. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Verwaltungsseitig wurde bereits in der Sitzung deutlich gemacht, dass die Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck durch den Gestaltungsbeirat in keinster Weise beschnitten wird.

 

Dieses wird auch bereits im letzten Satz der Präambel deutlich, wo formuliert ist: „…….um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage für die politische Arbeit und für die Verwaltung zu geben.“

 

Zur weiteren Verdeutlichung wurde in den Ziff. 4 und 8 der Geschäftsordnung ergänzend aufgenommen, dass „die Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses lt. Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck unberührt bleibt.“

 

Entsprechend ist auch die Verwaltung in der Vergangenheit verfahren. Wenn es sich nicht um unbedenkliche Fälle, in denen die Bürgermeisterin zuständig ist, gehandelt hat, wurden die Bauvorhaben im Zweifel auch mehrfach im Ausschuss beraten. Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die Politik und die Verwaltung zu unterstützen und natürlich Bauherren und Architekten zu beraten.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 8. Sept. 2015, TOP 10 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                         jährlich ca. 4.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                              09010.52910000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck