Betreff
Ausbau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen
Vorlage
FBPB/1077/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ab dem Haushaltsjahr 2016 ist im Haushalt und der Finanzplanung ein eigenes Produkt für die Wirtschaftswege darzustellen, in das u. a. die Mittel für die Wegeunterhaltung und die grundlegende Sanierung aufgenommen werden.

Für die grundlegenden Wegesanierungen sind jährlich 200.000,- Euro zu verplanen. Als Einnahmen sind Anliegeranteile in Höhe von 20.000,- Euro vorzusehen. Die übrigen Mittel werden aus allg. Deckungsmitteln zur Verfügung gestellt, wobei 80.000,- Euro, somit 81 Prozentpunkte, durch eine Erhöhung der Grundsteuer A abgesichert werden sollen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste für den Wirtschaftswegeausbau zu erstellen. Die Wege sollen im Frühjahr 2016 im Rahmen einer Wegbereisung besichtigt und die dann festgelegte Prioritätenliste soll vom Bezirksausschuss beschlossen werden. Neben den Mitgliedern des Bezirksausschusses können auch die Mitglieder des Arbeitskreises an der Wegebereisung teilnehmen.

 

Nach drei Jahren ist über die Angelegenheit und die bis dahin gewonnenen Erfahrungen erneut zu beraten.


Sachverhalt:

 

In der o. a. Sitzung wurden die bisherigen Überlegungen zur Finanzierung der Wirtschaftswegesanierung vorgestellt und diskutiert. Es hatte sich bereits im Vorfeld ein Arbeitskreis mit dieser Thematik beschäftigt.

Dieser Arbeitskreis wurde durch Beschluss des Ausschusses erweitert. Es nahmen seitdem die Vorsitzenden der Landwirtschaftlichen Ortsvereine, die Ortslandwirte, der Vorsitzende des Initiativkreises für den Außenbereich, Vertreter der Fraktionen, der Vorsitzende des Bezirksausschusses sowie die Verwaltung teil.

Ein ausgearbeitetes Ergebnis aus dem Jahre 2014 wurde im vergangenen Winter in den Versammlungen der Landwirtschaftlichen Ortsvereine diskutiert. Nach drei weiteren Zusammenkünften in diesem Jahr schlägt der Arbeitskreis den Ausschüssen und dem Rat der Stadt Billerbeck folgendes Finanzierungsmodell bzw. folgende Vorgehensweise vor:

 

Im Haushalt der Stadt wird ein neues Produkt dargestellt, in das die Mittel für den Wirtschaftswegeausbau und die Wegeunterhaltung eingestellt werden. Die Mittel für die Wegeunterhaltung werden in der im Haushalt und der Finanzplanung dargestellten Höhe übernommen.

 

Für die grundlegende Wirtschaftswegesanierung werden 200.000,- Euro eingestellt. An den Wegesanierungskosten müssen sich die Anlieger mit 10 % der Gesamtkosten beteiligen. Sofern möglich, kann dieser Anteil auch durch Arbeitseinsätze erbracht werden. Dieses wird jedoch nicht immer möglich sein, wenn z. B. nur eine neue Tragdeckschicht aufgebracht wird.

 

Die übrigen 90 % werden aus allgemeinen Deckungsmitteln der Stadt bereitgestellt, wobei 40 %, somit 80.000,- Euro jährlich, durch eine Erhöhung der Grundsteuer A abgesichert werden sollen. Die Grundsteuer A ist damit bezogen auf den Messbetrag um 81 Prozentpunkte von 210 auf 291 Prozent zu erhöhen.

Sofern später grundsätzliche Steuererhöhungen vorgesehen werden, insbesondere um die städtischen Sätze an die fiktiven Hebesätze des Landes NRW anzupassen, werden dann die neuen Sätze wiederum um 81 Prozentpunkte bzw. 80.000,- Euro erhöht.

Die Anhebung bedeutet bezogen auf die derzeit aufzubringenden Steuern eine Erhöhung um ca. 38,7 Prozent.

 

Verwaltungsseitig soll eine Prioritätenliste für die Wegesanierungen erarbeitet werden. Die ersten ca. 10 Wege sollen dann im Frühjahr 2016 im Rahmen einer Wegebereisung durch den Bezirksausschuss besichtigt werden. Auch den Mitgliedern des Arbeitskreises soll eine Teilnahme an der Wegebereisung ermöglicht werden. Nach Übernahme der Bereisungsergebnisse soll die dann festgelegte Liste durch den Ausschuss beschlossen werden.

 

Die Anlieger der zum Ausbau vorgesehenen Wege sollen dann zu einer Anliegerversammlung eingeladen werden. Sofern der freiwillige 10%ige Anliegeranteil nicht aufgebracht werden sollte, wird der Weg zunächst nicht ausgebaut. Verwaltungsseitig wird als Vorschlag für eine Anliegerbeteiligung eine Abrechnung entsprechend einer KAG-Veranlagung vorbereitet, die Grundlage für eine Verteilung des Anliegeranteils sein kann.

 

Über die Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise soll im Bezirksausschuss nach drei Jahren berichtet und über die Fortführung beraten werden.

 

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin


Bezug:     Bezirksausschuss vom 29. April 2015, TOP 4 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                                                                 

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: