Betreff
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1e, Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA
Vorlage
AB/0182/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegende Satzung wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In einem 1. Bauabschnitt für den Bereich Coesfelder Straße – An der Kolvenburg – Johannikirchplatz soll im Rahmen des Fremdwassersanierungskonzeptes Innenstadt der Schmutzwasserkanal neu verlegt werden. Die Vergabe der Bauarbeiten ist für diese Sitzung im nichtöffentlichen Teil vorgesehen.

 

Im Zuge des Gesamtkonzeptes sind auch umfangreiche Sanierungen und Änderungen der privaten Leitungen auf den betroffenen Grundstücken erforderlich. Hierzu ist bereits jedem Grundstückseigentümer eine Sanierungsmappe mit der Darstellung der notwendigen Arbeiten zur Erneuerung/Sanierung seiner Entwässerungsleitungen durch den Abwasserbetrieb vorgelegt worden, es erfolgte eine Bürgerversammlung hierzu am 19. Oktober 2015, die Niederschrift dieser Bürgerversammlung und auch die Präsentationen wurden allen Ratsmitgliedern per mail zur Verfügung gestellt.

 

Für die notwendigen Arbeiten im Zuge dieses Fremdwassersanierungsprojektes wird entsprechend des Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“ (ResA), Förderbereich 5.3 - Fremdwasser/private Kanalsanierung – ein Zuschuss von 30% gewährt. Fördervoraussetzung ist jedoch der Erlass einer Satzung zur Zustands- und Funktionsprüfung für das betreffende Einzugsgebiet. Auch sind die Ziele des Fremdwassersanierungskonzeptes nur dann erreichbar, wenn zwei notwendige Voraussetzungen auf den privaten Grundstücken erfüllt sind. Dies ist einerseits die Sanierung der Schmutzwasser führenden Leitungen und zum Abschluss der Nachweis der Dichtigkeit dieser Leitungen und andererseits der ordnungsgemäße Anschluss mit Regenwasser an den (späteren) Regenwasserkanal und mit Schmutzwasser an den neu gebauten Schmutzwasserkanal.

 

Dieselbe Verfahrensweise mit dem Erlass entsprechender Satzungen wurde schon für die Fremdwassersanierungsgebiete Kohkamp und Bernhardstraße angewandt und ebenso wurde für den Bereich der Wasserschutzzone Nottuln eine Dichtheitsprüfungs-Satzung erlassen.

 

Die vorliegende Satzung sieht die Zustands- und Funktionskontrolle bis spätestens zum 31.12.2016 vor. Dies berücksichtigt die zeitliche Abfolge für die notwendigen Sanierungsarbeiten. Aufgrund der Tatsache, dass schon im April/Mai 2016 ein weiterer Bauabschnitt zur Vergabe ansteht und ebenso die dann betroffenen Grundstückseigentümer zur Sanierung aufgefordert werden, und der Tatsache, dass zum abschließenden Mittelabruf der Landesförderung für die privaten Grundstückseigentümer die Vorlage der Nachweise zu den Kosten zeitnah erfolgen muss, erscheint der vorgesehene Termin 31.12.2016 angemessen und notwendig. Diesseits ist geplant, für den 2. Bauabschnitt durch den Erlass einer weiteren Satzung die Vorlagepflicht für Mitte 2017 vorzusehen. Somit ist eine kontinuierliche Abarbeitung der Bauabschnitte im Fremdwassereinzugsgebiet vorgesehen und satzungsgemäß festgelegt.

 

Die vorliegende Fassung der Satzung ist mit dem Städte- und Gemeindebund im Detail abgestimmt, die Formulierungen entsprechen im Wesentlichen den Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes, die wiederum mit dem Innen- und dem Umweltministerium NRW abgestimmt sind.

 

Seitens der Betriebsleitung erfolgt zum Sachstand ein weiterer Vortrag in der Form einer Präsentation in der Sitzung.

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Anlagen:

 

Satzung