Betreff
Neukalkulation der Grundstücksanschlussleitungen
Vorlage
AB/0185/2015
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende Kalkulation der Grundstücksanschlussleitungen wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Grundstücksanschlussleitungen wurden zuletzt 2001 neu kalkuliert und entsprechend des § 21 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse festgesetzt.

 

Aufgrund der Systematik, dass auch Schmutzwasser- oder Mischwasseranschlüsse grundsätzlich nur in einer Circa-Tiefe von 1,50 m auf das Grundstück geführt werden und nur noch Inspektionsschächte mit dem lichten Durchmesser von 400 mm als Kontrollmöglichkeit verwendet werden, konnte eine wirtschaftlich günstige Erstellung von Grundstücksanschlussleitungen sichergestellt werden. Darüber hinaus waren aufgrund der zusammenhängenden Ausschreibung zur Erstellung der Grundstücksanschlussleitungen in Neubaugebieten ebenfalls günstige Preise zu erzielen.

 

Gleichwohl konnte über einen so langen Zeitraum der seinerzeit kalkulierte Durchschnittspreis für einen Vollanschluss in der Höhe von 2.151,00 € nicht mehr gehalten werden. Hierbei spielt insbesondere die Herstellung von relativ teuren Mischwasseranschlüssen im Stadtgebiet zur Erschließung von Baulücken eine Rolle.

 

Die vorliegende Kalkulation berücksichtigt vergangene und zukünftige Baugebiete sowie die Baulückenerschließungen in den letzten fünf Jahren. Sie ist insofern breit angelegt und ermöglicht die Aussage, über die Durchschnittskosten einer Grundstücksanschlussleitung im vergangenen Zeitraum und für die Zukunft auf der Grundlage konkreter Zahlen.

 

Im Ergebnis erhöht sich der Grundstücksanschlussersatz für einen Vollanschluss auf 2.926,00 €. Dieser Preis für einen Vollanschluss ist entsprechend der differenziert ausgewiesenen Kosten für Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüsse prozentual aufzuteilen mit dem Ergebnis, dass der Grundstücksanschlussersatz für einen Schmutzwasseranschluss mit 1.613,00 € und der Grundstücksanschlussersatz für einen Regenwasseranschluss mit 1.313,00 € zu veranschlagen ist. Die Systematik dieser Berechnung orientiert sich daran, dass dem Grundstückseigentümer egal sein kann, ob er durch einen Mischwasseranschluss oder durch einen Regenwasser- und Schmutzwasseranschluss sein Abwasser vom Grundstück ableiten kann. Er wird somit durch die Bereitstellung von Schmutz- und Regenwasseranschlüssen anstatt durch nur einen Mischwasseranschluss finanziell nicht schlechter gestellt.

 

Eine erneute Kalkulation der Druckrohranschlüsse konnte nicht erfolgen, da in den letzten 15 Jahren lediglich drei Druckrohranschlüsse verlegt wurden und diese nicht repräsentativ zur Ermittlung neuer Durchschnittskosten erscheinen. Insofern bleibt es bei den seinerzeit kalkulierten und überdies sehr geringen Durchschnittskosten.

 

In dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt sind die neu kalkulierten Kostenersätze über die 1. Änderung der Satzung der Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zu ändern.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Kalkulation