hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden
nach § 2 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Anfang
November wurden die Anlieger der Annettestraße mit der Bitte angeschrieben,
ihre Anregungen und Bedenken zum Erschließungsplan vorzutragen. Dieser ist als
Anlage im Ratsinfosystem einsehbar. Die Beteiligung ist noch nicht
abgeschlossen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung im Februar berichtet. Hier
wird dann auch, zusammen mit den noch eingehenden Erkenntnissen, eine
Aufarbeitung der in der Bürgeranregung vorgetragenen Punkte erfolgen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ ist die Verwaltung bemüht, die Planung voranzutreiben, um zügig Baurecht zu schaffen. Nach einem möglichen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung im Dezember ist der Plan durch die Bezirksregierung zu genehmigen. Mit einer Rechtskraft ist dann im April zu rechnen. Parallel soll nach der Ratssitzung die frühzeitige Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan durchgeführt werden. Ein Beschluss zur Offenlage wäre im Februar denkbar. Wenn alles gut liefe, wäre dann eine Rechtskraft im Mai 2016 möglich.
In der Sitzung wird der aktuelle Planungsstand des Bebauungsplanes vorgestellt.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 05.05.2015, TOP 6 ö. S. und des Rates vom 21.05.2015, TOP 16
ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Erschließungsplan (nur im Ratsinfosystem)