hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
- Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, des
Landesbetriebes Straßen NRW, der Telekom und von unitymedia werden zur
Kenntnis genommen.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes
“Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“ mit den örtlichen Bauvorschriften als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
- Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege
der Berichtigung angepasst.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/Münsterstraße/Esch“
beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 29. Dezember 2015
bis zum 1. Februar 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt.
Es sind die
in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit
der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Parallel
wurde die Bezirksregierung Münster angeschrieben, um die Anpassung der
Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu
prüfen. Es wurde mitgeteilt, dass keine Ziele der Raumordnung der Planung
entgegenstehen, da der Bereich im Allgemeinen Siedlungsbereich liegt und
lediglich eine Anpassung der Nutzung von Wohnbaufläche in gemischte Baufläche
vorgesehen ist.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser
Straße/Münsterstraße/Esch“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses
am 03.12.2015, TOP 4 ö.S. und des Rates am 17.12.2015, TOP 29 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auflistung der Stellungnahmen
Nur im Ratsinfosystem:
Planzeichnung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Holthauser Straße/ Münsterstraße/Esch“
Begründung mit Anhang (Immissionsschutz-Gutachten)