hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
- Den Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG, der Telekom und der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
- Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg “ als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden
Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 29. Dezember 2015
bis zum 1. Februar 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt.
Es sind die
in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit
der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Die Planung
der Kreuzungsanlage wird zurzeit im Detail mit Straßen NRW abgestimmt. Voraussichtlich
in der nächsten Sitzung wird sie vorgestellt.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ als Satzung zu
beschließen. Die in der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und
den Niederschriften nachzulesen und werden zum Bestandteil dieser Abwägung
gemacht.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 03.12.2015, TOP 3 ö.S. und des Rates am 17.12.2015, TOP 28 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB
Nur im Ratsinfosystem:
Planzeichnung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“
Begründung mit Umweltbericht