Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Sandweg"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1098/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Den Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG, der Telekom und der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
  3. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
  4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg “ als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
  5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 29. Dezember 2015 bis zum 1. Februar 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Es sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Planung der Kreuzungsanlage wird zurzeit im Detail mit Straßen NRW abgestimmt. Voraussichtlich in der nächsten Sitzung wird sie vorgestellt.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ als Satzung zu beschließen. Die in der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und den Niederschriften nachzulesen und werden zum Bestandteil dieser Abwägung gemacht.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 03.12.2015, TOP 3 ö.S. und des Rates am 17.12.2015, TOP 28 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB

Nur im Ratsinfosystem:

Planzeichnung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“

Begründung mit Umweltbericht