hier: Vorstellung des Nutzungskonzeptes
Sachverhalt:
Der Ludgerus-Stift möchte sich entwickeln und von der „Insel am Rand der Innenstadt“ zu einem Bestandteil der Innenstadt werden. Es sollen ergänzende und neue Nutzungen angesiedelt werden, die neben Senioren auch andere Zielgruppen ansprechen. Zur Etablierung dieser neuen Nutzungen sind auch bauliche Ergänzungen auf dem Gelände vorgesehen.
Das Büro WoltersPartner hat die Entwicklung des Konzeptes begleitet. Herr Lang wird es in der Sitzung vorstellen.
Verwaltungsseitig wird die geplante Entwicklung des Geländes begrüßt. Die einzelnen Bausteine des Nutzungskonzeptes und die geplante Durchlässigkeit des Geländes wären für die Stadt Billerbeck eine Bereicherung. Nach erster Voreinschätzung werden die im Nutzungskonzept dargestellten Gebäude nach § 34 BauGB zulässig sein. Aufgrund der interessanten Entwicklungsperspektiven für die Innenstadt wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Bürgeranhörung durchzuführen. Eventuell ergibt sich bei der Weiterentwicklung und Detailplanung des Konzeptes, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes sinnvoll wird. Neben der Planungssicherheit könnte dies auch der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit Anliegern eine weitergehende Bebauung realisiert werden soll. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Über die Ergebnisse würde berichtet. Ob das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird, könnte dann nach Bedarf entschieden werden. Nach Ausarbeitung einzelner Bauvorhaben würden diese im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwicklungskonzept „Ludgerusviertel“
Nutzungskonzept – Entwurf Variante I und II
Abgrenzungsvarianten des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes „Ludgerusviertel“