Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Das durch den Rat der Stadt Billerbeck am 13. Juli 2010 gemäß § 171b Abs. 1 BauGB beschlossene Stadtumbaugebiet wird erweitert und nunmehr wie folgt begrenzt:
im Uhrzeigersinn ausgehend von der Industriestraße, der nördlichen Grenze des Richtengraben bis zur Beerlager Straße folgend, entlang der nordwestlichen Grenze der Beerlager Straße bis zur Darfelder Straße/Holthauser Straße und entlang der südwestlichen Grenze der Holthauser Straße bis zur Rathausstraße, entlang der südöstlichen Grenze der Rathausstraße bis zum Ostwall dann entlang der östlichen Begrenzung des Ostwalles und der Straße Baumgarten bis zur Abzweigung der Anliegerstraße Baumgarten in die Ringstraße Baumgarten, entlang der südlichen Begrenzung der Straße Baumgarten bis zur östlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4, Flurstück 294, dann entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4, Flurstücke 277 und 337 und entlang der östlichen Grenze des Flurstückes 337 und der Grenze folgend bis zur Berkel, dann entlang der Berkel flussabwärts bis zur Straße An der Kolvenburg, dann entlang der östlichen Grenze der Straße An der Kolvenburg, bis zur Daruper Straße, entlang der nördlichen Grenze der Daruper Straße bis zur Coesfelder Straße L 580, entlang der nordwestlichen Grenze der Coesfelder Straße bis zur Von-Galen-Straße, weiter entlang der südlichen Grenze der Von-Galen-Straße bis zur westlichen Bebauungsgrenze des Baugebietes Abt-Molitor-Straße, entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 47, 48, 49, 50, 51, 52,entlang der nördlichen Grenze der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstücke 52, 53 und 54, das Flurstück 5 querend und entlang der westlichen Grenzen der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 671, 672, 700, 701, 674, 675, 685, 676, 690, 691, 678, 702, 703, 682, 683, 684, in geradliniger Verlängerung das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 38, Flurstück 61 durchschneidend und die Annettestraße querend, dann in Richtung Südwesten verlaufend, die von der Annettestraße in nördlicher Richtung erschlossenen Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 373, 372, 316, 315, 314, 312, 311, 310, 309, 308 und 307 umfassend, die Coesfelder Straße querend und entlang der Coesfelder Straße L 580 und der L 580 folgend bis zum Ausgangspunkt des Richtengraben
Die nachfolgenden Maßnahmen sollen ergänzend in das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck aufgenommen werden:
- Errichtung einer Kindertageseinrichtung,
von Spielgruppen und Räumen für die Begegnung und Bildung auf dem Gelände
des Ludgerus-Stiftes
- Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule
- Barrierefreier Umbau der Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zur Ludgeristraße einschließlich des in Natursteinpflaster ausgebauten Teilstückes der Ludgeristraße
- Barrierefreier Umbau der Münsterstraße von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
- Barrierefreier Umbau des Fußweges quer über den Johanniskirchplatz von der Lange Straße zum Gummibahnhof
Die folgenden weiteren Straßenbaumaßnahmen sollen ebenfalls in das städtebauliche Entwicklungskonzept aufgenommen werden:
- Neuausbau der Mühlenstraße von der Feuerwache bis zur Ludgeristraße
- Neuausbau der Straße Lilienbeck einschließlich der Coesfelder Straße bis zum Baumgarten
- Neuausbau der Ludgeristraße von der Mühlenstraße bis zum Hagen
- Neuausbau der Friedhofstraße
- Neuausbau der Schulstraße
An dem im städtebaulichen Entwicklungskonzept enthaltenen Projekt zur Wiederherstellung/Kenntlichmachung der ehemaligen Stadttore und Verbesserung der Einfahrtsbereiche in die Stadt wird festgehalten.
Sachverhalt:
Im Jahr 2010
wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Stadt Billerbeck erstellt
und das Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch wurde beschlossen.
Inzwischen
wurden einige wesentliche Punkte des damaligen Entwicklungskonzeptes
abgearbeitet. Die bislang größte Maßnahme des Umbaus der Fußgängerzone und des
Marktes wird in diesem Jahr durchgeführt.
Seit 2010
sind einige Änderungen des Entwicklungskonzeptes erfolgt. Maßnahmen wie z. B.
der Parkplatzumbau, das Gestaltungshandbuch und das Projekt „Wohnen mit
(Mehr-)Wert“ wurden hinzugenommen, andere Maßnahmen wie z. B. der Umbau der
Bahnhofstraße und des Einmündungsbereiches der Fußgängerzone in die Lilienbeck
wurden zunächst herausgenommen mit dem Hinweis, dass über weitere Straßenbaumaßnahmen
nochmals beraten werden soll.
Nach mehreren
Jahren der Konzeptumsetzung müsste nun überlegt werden, welche zusätzlichen
Maßnahmen ggf. noch in das Konzept aufgenommen werden sollen. Die
Bezirksregierung und das Ministerium streben den Abschluss der Umsetzung der einzelnen
Stadtentwicklungskonzepte an und werden Ergänzungen nicht mehr über viele Jahre
hinweg akzeptieren. Ist das Konzept abgearbeitet, ist dann allerdings in
nächster Zeit auch nicht mehr mit einer Förderung über die Städtebauförderung
zu rechnen. Einzelmaßnahmen werden nicht mehr gefördert.
Im Rahmen der
Erarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes wurde der Blick über die
Fußgängerzone und den Markt hinaus gerichtet. Es wurden insbes. auch die Straße Lilienbeck, die Mühlenstraße
und die Ludgeristraße betrachtet. Hierzu wurde festgestellt, dass die
historischen Straßen, insbes. die Mühlenstraße, vom Ausbau und vom Zustand her
ihrer Bedeutung nicht gerecht werden. Auch die Mühlenstraße ist eine
historische Straße mit alter Bebauung, die durch einen Neuausbau ihrer
Bedeutung für die Stadt Billerbeck wieder entsprechen könnte. Aus Sicht der
Verwaltung gilt dieses gleichermaßen für die Ludgeristraße bis zur
Industriestraße/Hagen, die Lilienbeck einschl. der Coesfelder Straße bis zum
Baumgarten, die Friedhofstraße und die Schulstraße.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte hier versucht werden, diese Straßen in das städtebauliche
Entwicklungskonzept aufzunehmen und in den nächsten Jahren auszubauen.
Zu
berücksichtigen ist hier, dass für die meisten Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich
Beiträge nach den Vorschriften des Kummunalabgabengesetzes zu erheben sind. Die
Förderung wäre nur auf den Stadtanteil zu erwarten.
Noch
wichtiger und vorrangig zu sehen ist der weitere barrierefreie Umbau der Innenstadt.
Im Rahmen der
Entwurfsplanung für die Fußgängerzone und den Markt wurde bereits die
Bahnhofstraße mit dem in Natursteinpflaster hergestellten Bereich der
Ludgeristraße geplant. Aus dem im Rahmen der Entwurfsplanung ausgearbeiteten
Konzept drängt sich auch der Umbau der Münsterstraße von der Lange Straße bis
zur Kurze Straße auf. Hier wäre jedoch kein Neuausbau anzustreben, sondern ein
Umbau des Mittelstreifens entsprechend dem Neubau des Mittelstreifens in der
Fußgängerzone.
Mehrfach
angesprochen wurde auch bereits der Fußweg von der Lange Straße zum Busbahnhof,
der ebenfalls dringend einen Neuausbau erfahren sollte.
Bereits mit
dem Förderaufruf für das Jahr 2015 hat das Ministerium die Sanierung kommunaler
Gebäude unter dem Blickwinkel der Nutzung durch die Öffentlichkeit hervorgehoben.
Ein Schwerpunkt hierbei muss jedoch die energetische Sanierung sein. Hier wäre
es denkbar, die Aula der Gemeinschaftsschule, die für diverse öffentliche
Veranstaltungen (Freilichtbühne, ev. Kirchengemeinde, kommunales Kino, Kabarett-
und Musikveranstaltungen, usw.) genutzt wird, genauer zu betrachten. Nachdem
bereits die Fassade und das Dach saniert wurden, könnten nun die Heizung mit
Lüftung und Wärmerückgewinnung in den Fokus genommen werden und die Sanierung
von Innen einschließlich Technik.
Im Rahmen des
Projektes „Wohnen mit (Mehr-)Wert“ wurde bereits das Quartiersmanagement
gefördert, das nunmehr vergeben werden soll. Es ist Bestandteil des Entwicklungskonzeptes
und es wurde bereits bei Antragstellung angedacht, das Stadtumbaugebiet bis zum
Plangebiet auszudehnen. Dieses würde ggf. Möglichkeiten eröffnen, auch im
Plangebiet investive Maßnahmen umzusetzen, wenn diese sich aus dem anlaufenden
Prozess ergeben sollten.
In dem
vorhergehenden TOP wurde vorgeschlagen, dass ein Antrag für die Errichtung
einer Kindertageseinrichtung, von Spielgruppen und Räumen für die Begegnung und
Bildung gestellt werden solle. Auch dieses Projekt soll in dem städtebaulichen
Entwicklungskonzept dargestellt werden. Sofern der Antrag Erfolg haben sollten,
würde das Projekt mit 50 % gefördert.
Da die beiden
letztgenannten Punkte und auch der mögliche Straßenausbau der Ludgeristraße
über den Geltungsbereich des damals beschlossenen Stadtumbaugebietes hinausgehen,
müsste dieses Gebiet um die entsprechenden Bereiche erweitert werden. Hierzu
wird auf den beigefügten Abgrenzungsplan und die Gebietsabgrenzung im Beschlussvorschlag
verwiesen.
Es wird
vorgeschlagen, den Beschluss über die Erweiterung des Stadtumbaugebietes zu
fassen. Über die einzelnen angesprochenen Maßnahmen ist zu beraten und zu entscheiden,
ob sie weiterverfolgt werden sollen und die Frage der Förderfähigkeit mit der
Bezirksregierung abgestimmt werden soll.
Für die
Maßnahmen, die weiterverfolgt werden sollen, muss die Stadt in Vorleistung treten,
um über noch auszuwählende Planungsbüros Entwurfsplanungen für Förderanträge zu
erhalten.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: u. a. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6. Juli 2010, TOP 1 ö. S.
Anlagen:
Lageplan Abgrenzung des erweiterten Stadtumbaugebietes