Betreff
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier: Errichtung einer Kindertageseinrichtung, von Spielgruppen und Räumen für die Begegnung und Bildung auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes
Vorlage
FBPB/1101/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Unter der Voraussetzung, dass durch das Sonderprogramm des Landes zur Integration von Flüchtlingen eine Förderung erfolgt, errichtet die Stadt Billerbeck eine Kindertageseinrichtung mit Räumlichkeiten für Spielgruppen, die Begegnung und Bildung auf dem Gelände des Ludgerus-Stifes. Für den nach Abzug der Förderung verbleibenden Investitionsaufwand wird eine Kostenmiete erhoben.


Sachverhalt:

 

An der Sitzung wird auch Herr Ludger Althoff vom Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. teilnehmen und das Projekt vorstellen.

 

Wie auch bereits auf Hinweis eines Ausschussmitgliedes erörtert wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ veröffentlicht.

Ziel des Programmes ist es, die Kommunen bei ihrer Aufgabe zur Integration der Flüchtlinge zu unterstützen und insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller im Quartier lebenden Menschen durch Investitionszuschüsse in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge beizutragen.

Förderfähig sind hierbei investive Ausgaben für Quartiersanlagen- und Einrichtungen. Dazu gehört insbesondere der Umbau für Zwecke der Bildung, der Freizeit und Kultur. Die Gebäude müssen entweder in kommunaler Trägerschaft, in Trägerschaft freier Wohlfahrtsverbände oder in privater Trägerschaft (Vereine, Stiftungen) stehen. In den Fällen, in denen geeignete Bestandsgebäude nicht zur Verfügung stehen, kann auch ein Neubau gefördert werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden. Der Fördersatz soll 10 % über dem Fördersatz der Gemeinde für das Jahr 2016 liegen. Das wären für Billerbeck insgesamt 50 %.

Eine Besonderheit ist, dass das Land sehr zügig über die Vergabe der Mittel entscheiden will. Projektanträge sind bereits bis zum 19. Februar vorzulegen. Ein Ratsbeschluss kann bis zum 11. März nachgereicht werden. Die Entscheidung und Bewilligung soll bereits im März erfolgen und das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.

 

Für Billerbeck wird die Errichtung eines entsprechenden Objektes auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes als grundsätzlich förderfähig angesehen.

 

Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. betreibt bereits seit vielen Jahren das Haus Kunterbunt. Als Eingruppen-Kindertagesstätte war das Haus Kunterbunt über viele Jahre in der ehemaligen Hausmeister-Wohnung am Johannisschulgebäude untergebracht. Nach Ausweitung des Angebotes auf zwei Gruppen musste ein neuer Standort gefunden werden. Dieser wird auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes gesehen. Dort wird schon seit längerem überlegt, einen Neubau zu errichten. Übergangsweise ist das Haus Kunterbunt mit seinen zwei Gruppen in ein altes Gebäude auf dem Stiftsgelände eingezogen. Dieses soll später abgerissen werden.

Aufgrund der zunehmenden Kinderzahlen insbesondere auch durch die Flüchtlingskinder ist heute davon auszugehen, dass die Kindertagesstätte drei Gruppen erhalten soll. Über die Angliederung weiterer Räumlichkeiten wurde bereits seit längerem nachgedacht. Diese Räume könnten für Spielgruppen, für Begegnung und Bildung wie z. B. Sprachkurse, Interkulturelles Training und Beratung zur Verfügung stehen. Eine durch den Verein erarbeitete Projektskizze ist beigefügt und wird durch Herrn Althoff in der Sitzung erläutert.

 

Das Gelände liegt sehr zentral und eignet sich im besonderen Maße für die vorgesehene Nutzung. Das Grundstück soll von der Eigentümerin im Wege eines Erbbaurechtes zur Verfügung gestellt werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass eine Förderung erfolgt, soll die Stadt Billerbeck als Bauherr auftreten. Das Objekt würde dann an den Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. vermietet.

 

Über die Einbindung des Objektes in das städtebauliche Entwicklungskonzept unter Ausweitung des Stadtumbaugebietes soll bei positiver Beschlussfassung über diesen TOP im folgenden Tagesordnungspunkt beraten werden.

 

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                  .ca. 2.000.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Projektskizze des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.