hier: Errichtung einer Kindertageseinrichtung, von Spielgruppen und Räumen für die Begegnung und Bildung auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Unter der Voraussetzung, dass durch das Sonderprogramm des Landes zur Integration von Flüchtlingen eine Förderung erfolgt, errichtet die Stadt Billerbeck eine Kindertageseinrichtung mit Räumlichkeiten für Spielgruppen, die Begegnung und Bildung auf dem Gelände des Ludgerus-Stifes. Für den nach Abzug der Förderung verbleibenden Investitionsaufwand wird eine Kostenmiete erhoben.
Sachverhalt:
An der
Sitzung wird auch Herr Ludger Althoff vom Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
e.V. teilnehmen und das Projekt vorstellen.
Wie auch
bereits auf Hinweis eines Ausschussmitgliedes erörtert wurde, hat das Land
Nordrhein-Westfalen einen Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes
Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen“ veröffentlicht.
Ziel des
Programmes ist es, die Kommunen bei ihrer Aufgabe zur Integration der Flüchtlinge
zu unterstützen und insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller im
Quartier lebenden Menschen durch Investitionszuschüsse in baulich investive Maßnahmen
der Daseinsvorsorge beizutragen.
Förderfähig
sind hierbei investive Ausgaben für Quartiersanlagen- und Einrichtungen. Dazu
gehört insbesondere der Umbau für Zwecke der Bildung, der Freizeit und Kultur.
Die Gebäude müssen entweder in kommunaler Trägerschaft, in Trägerschaft freier
Wohlfahrtsverbände oder in privater Trägerschaft (Vereine, Stiftungen) stehen.
In den Fällen, in denen geeignete Bestandsgebäude nicht zur Verfügung stehen,
kann auch ein Neubau gefördert werden.
Antragsberechtigt
sind ausschließlich Gemeinden. Der Fördersatz soll 10 % über dem Fördersatz der
Gemeinde für das Jahr 2016 liegen. Das wären für Billerbeck insgesamt 50 %.
Eine
Besonderheit ist, dass das Land sehr zügig über die Vergabe der Mittel entscheiden
will. Projektanträge sind bereits bis zum 19. Februar vorzulegen. Ein
Ratsbeschluss kann bis zum 11. März nachgereicht werden. Die Entscheidung und
Bewilligung soll bereits im März erfolgen und das Vorhaben muss bis zum 31.
Dezember 2018 abgeschlossen sein.
Für
Billerbeck wird die Errichtung eines entsprechenden Objektes auf dem Gelände
des Ludgerus-Stiftes als grundsätzlich förderfähig angesehen.
Der Verein
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e. V. betreibt bereits seit vielen Jahren
das Haus Kunterbunt. Als Eingruppen-Kindertagesstätte war das Haus Kunterbunt
über viele Jahre in der ehemaligen Hausmeister-Wohnung am Johannisschulgebäude
untergebracht. Nach Ausweitung des Angebotes auf zwei Gruppen musste ein neuer
Standort gefunden werden. Dieser wird auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes
gesehen. Dort wird schon seit längerem überlegt, einen Neubau zu errichten.
Übergangsweise ist das Haus Kunterbunt mit seinen zwei Gruppen in ein altes
Gebäude auf dem Stiftsgelände eingezogen. Dieses soll später abgerissen werden.
Aufgrund der
zunehmenden Kinderzahlen insbesondere auch durch die Flüchtlingskinder ist
heute davon auszugehen, dass die Kindertagesstätte drei Gruppen erhalten soll.
Über die Angliederung weiterer Räumlichkeiten wurde bereits seit längerem nachgedacht.
Diese Räume könnten für Spielgruppen, für Begegnung und Bildung wie z. B.
Sprachkurse, Interkulturelles Training und Beratung zur Verfügung stehen. Eine
durch den Verein erarbeitete Projektskizze ist beigefügt und wird durch Herrn
Althoff in der Sitzung erläutert.
Das Gelände
liegt sehr zentral und eignet sich im besonderen Maße für die vorgesehene
Nutzung. Das Grundstück soll von der Eigentümerin im Wege eines Erbbaurechtes
zur Verfügung gestellt werden.
Unter der
Voraussetzung, dass eine Förderung erfolgt, soll die Stadt Billerbeck als Bauherr
auftreten. Das Objekt würde dann an den Verein Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe e.V. vermietet.
Über die
Einbindung des Objektes in das städtebauliche Entwicklungskonzept unter
Ausweitung des Stadtumbaugebietes soll bei positiver Beschlussfassung über
diesen TOP im folgenden Tagesordnungspunkt beraten werden.
i. A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: .ca. 2.000.000,- Euro
Anlagen:
Projektskizze des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V.