Sachverhalt:
Für ein Sägewerk im Bereich Temming liegen mehrere Bauanträge zur Erweiterung des Betriebes vor. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Billerbeck und ist demnach gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Die beantragten Bauteile sind bereits vorhanden und wurden größtenteils durch Selbstanzeige zu Kenntnis gebracht. Bei der Größenordnung des Betriebes ist keine einfache Genehmigung möglich. Die Genehmigungsbehörde hat im Rahmen der Rechtsgrundlagen auch nur einen kleinen Spielraum in ihren Ermessensentscheidungen. Ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidungsfindung ist die grundsätzliche Bereitschaft den Betrieb zu sichern. Hierbei muss jedoch die größtmögliche Schonung des Außenbereiches und die Gleichbehandlung aller Betriebe im Außenbereich Berücksichtigung finden. Eine Überplanung des Bereiches zur Schaffung von Planungsrecht und somit zur Sicherung des Betriebsstandortes widerspricht an dieser Stelle der Landesplanung. Dazu fehlt es an Siedlungsansätzen oder gewerblichen Vorprägungen, die eine Verfestigung eines Gewerbestandortes in dieser Lage begründen könnten.
Im Vorfeld haben mehrere Gespräche stattgefunden, um die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Gebäudeteile und Lagerflächen zu besprechen. Im Ergebnis haben sich folgende Lösungsmöglichkeiten ergeben, die verwaltungsseitig als Beschlüsse vorgeschlagen werden. Die Bauteile A bis C können im Rahmen einer angemessenen Betriebserweiterung nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB voraussichtlich genehmigt werden. Zudem sind dies Betriebsteile, die nicht aus dem Zusammenhang genommen werden können und eine Auslagerung für diese Gebäudeteile wäre betrieblich nicht möglich. Die Bauteile E und F können nicht mehr über diese gesetzlich geregelte Erweiterungsmöglichkeit genehmigt werden. Hier hat die Baugenehmigungsbehörde maximal eine Duldung in Aussicht gestellt. Bauteil D wird landwirtschaftlich genutzt und ist demnach nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigungsfähig.
Neben den Gebäudeteilen sind im näheren und weiteren Umfeld des Betriebes etliche nicht überdachte Holzlager nebst Erschließung vorhanden. Es handelt sich dabei um mehrere Tausend Quadratmeter versiegelte Flächen. Sofern diese nicht unmittelbar auf dem Betriebsgelände liegen, ist ein Rückbau vorgesehen. Über eine festgelegte Zeitschiene sollen die Holzbestände Zug um Zug abgebaut werden. Hier finden zur Zeit noch Gespräche statt. Außerdem werden Konzepte zu Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Um spätere Probleme mit Fristabläufen nach § 36 BauGB zu vermeiden, soll jetzt schon eine Beratung stattfinden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen zu den Anträgen entsprechend der Ausführungen Stellung zunehmen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan