Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Aufgrund der §§ 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung sowie Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 17.12.2015 erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 in den Rat. Dieser wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Ergebnisse der Beratung aus den ersten beiden HFA-Beratungen vom 26.01.2016 und 11.02.2016 wurden in die Änderungsliste eingearbeitet. Ohne die Ansätze zu Punkt 1 der Mail von Frau Bürgermeisterin Dirks, Bau eines Kindergartens mit Begegnungsstätte und Betreuungsmanagement, ergeben sich in den Planjahren folgende Jahresergebnisse in €:
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
Ansatz 2019 |
./. 1.342.700 |
./. 64.500 |
./. 493.500 |
./. 71.900 |
In der Finanzplanung wirken sich die Änderungen wie folgt aus
|
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
Ansatz 2019 |
Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit |
30.972.300 |
25.472.600 |
24.260.500 |
24.854.200 |
Auszahlungen aus laufender
Verwal-tungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit |
34.115.000 |
24.486.200 |
23.885.400 |
23.626.800 |
Änderungen des Bestandes
an eigenen Mittel (Zeile 36 Finanzplan) |
-3.142.700 |
986.400 |
375.100 |
1.227.400 |
Die Kreditermächtigung würde ohne den Bau des Kindergartens mit Begegnungsstätte auf 3.550.000,00 € lauten.
In den beigefügten Änderungslisten wurden die neuesten Ansätze aus der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss Sitzung vom 16.02.2016 für den Bau des Kindergartens mit Begegnungsstätte und Betreuungsmanagement eingearbeitet und grau unterlegt. Nicht in den Änderungslisten eingeplant, wurden die Aufwendungen / Auszahlungen für Kreditzinsen, Erbbauzinsen sowie Abschreibungen des Gebäudes bzw. der Einrichtungen, da die Mieteinnahmen-/ einzahlungen, die ebenso nicht verplant sind, kostendeckend sein sollen.
Entsprechend der HFA-Beratungen wurde im Stellenplan eine E9-Stelle eingearbeitet. Der Stellenplan ist als Anlage beigefügt.
Für Ratsmitglieder wurden die Anlagen zum Ludgerusviertel / Bau eines Kindergartens mit Begegnungsstätte im Ratsinfosystem beigefügt.
i. A. i. V.
Marion Lammers Gerd Mollenhauer
Kämmerin Allgemeiner Vertreter
Bezug: Sitzung des Rates am 17.12.2015, TOP 2 ö. S.
Anlagen:
1) Änderungsvorschläge für den HFA am 25.02.2016 - Ergebnisplanung
2) Änderungsvorschläge für den HFA am 25.02.2016 - Finanzplanung
3) Änderungsvorschläge für den HFA am 25.02.2016 - Investitionen
4) Stellenplan
Folgende Anlagen finden Sie nur im Ratsinfosystem:
5) Ludgerusviertel Förderantrag
6) Ludgerusviertel Projektskizze
7) Ludgerusviertel Kostenschätzung
8) Ludgerusviertel Kostenzusammenstellung
9) Ludgerusviertel Entwicklungskonzept