Betreff
Sperrung der Bahnbrücke am Ziegeleiweg
Vorlage
FBPB/1110/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                

Die Vorlage dient zunächst der Information.


Sachverhalt:

In der letzten HFA-Sitzung wurde darum gebeten, in diesem Ausschuss über den Sachstand zur Sperrung der Bahnbrücke am Ziegeleiweg zu informieren.

 

Diese Brücke, wie auch drei weitere Wegebrücken über Bahnlinien hinweg, wurden von der Bahn im Zuge des Baus der Bahnlinien errichtet. Zwei Brücken befanden sich im Verlauf der Bahnlinie Lutum-Rheine. Sie wurden von der Stadt im Rahmen des Ankaufs der Bahntrasse übernommen. Die Stadt hat hierfür eine erhebliche Ablösesumme für die Übernahme der maroden Brückenbauwerke erhalten und diese dann mit dem Bau der RadBahn Münsterland abgerissen.

Die anderen beiden Brücken befinden sich im Zuge der Bahnlinie Billerbeck-Havixbeck. Neben der Brücke am Ziegeleiweg befindet sich eine weitere Brücke ca. 1 km östlich in Richtung Havixbeck.

 

Die Brücken lagen früher grundsätzlich in der Unterhaltungslast der Bahn. Durch Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes wurde bestimmt, dass jeweils derjenige die Baulast hat, dessen Straße oder Bahnlinie über den anderen Nutzer hinweg geht. Mit dem 1. Januar 1994 sollten daher die vier Brücken an die Stadt Billerbeck übergeben werden.

 

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz bestimmt jedoch als Voraussetzung für den Übergang, dass es sich um „öffentliche Straßen“ handeln muss. Die Wege beidseitig der Brücken waren bzw. sind jedoch Wirtschaftswege, die in Billerbeck und auch in vielen anderen Gemeinden nicht gewidmet sind. Im Bereich der Brücke im Verlauf des Ziegeleiweges war bis zur Übertragung des Eigentums aus dem Interessentenvermögen Holthausen/Gantweg auf die Stadt die eine Seite ein Interessentenweg, der ohnehin nicht ohne weiteres gewidmet werden konnte.

 

Nach mehrfachem Schriftwechsel hat die Bahn schließlich mit Schreiben vom 1. Sept. 1997 erklärt, dass die Brücken nicht unter die Regelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes fallen und daher die Unterhaltungslast bei der Bahn verbleibt.

 

Seit einigen Jahren war die Brücke am Ziegeleiweg regelmäßig nach jeder Brückenprüfung Gegenstand von Gesprächen. 2008 führte die Bahn aus, dass die Brücke zur Erneuerung anstehen würde und bat um Mitteilung, ob auf die Brücke ersatzlos verzichtet werden könnte, was durch die Verwaltung verneint wurde. Dann, so die Bahn, müsse eine Erneuerung der gesamten Überführung erfolgen. Allerdings wollte die Bahn dann nur die Brücke entsprechend der alten Lastenklasse erneuern. Mehrkosten für eine höhere Lastenklasse müsse die Stadt übernehmen. Hier wurde verwaltungsseitig um Ermittlung und Mitteilung der Mehrkosten gebeten, damit die Angelegenheit in die Beratung gegeben werden könne. Die Bahn meldete sich jedoch erst wieder im Jahre 2013. Die Gespräche hatten den gleichen Inhalt.

 

Nach einem Gespräch im August 2015, in dem die Bahn nochmals die Übernahme der Brücke durch die Stadt ansprach, teilte sie dann Ende Oktober mit, dass die Brücke zum 1. Februar 2016 gesperrt würde. Wenn die Stadt Interesse an der Übernahme habe, stehe die Bahn für Gespräche bereit.

Im letzten Gespräch am 25. Januar 2016 führte die Bahn aus, dass dann, wenn die Wege vor und hinter der Brücke nicht gewidmete Wege bzw. Privatwege seien, dann auch die Brücke selber privat sei und die Bahn mit ihr nach ihrem Belieben verfahren könne. Während bezüglich der zweiten Brücke Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen seien, die einen Erhalt der Brücke sicherstellen würden, seien solche für die Brücke am Ziegeleiweg nicht eingetragen. Die Bahn könne damit mit der Brücke machen, was sie wolle.

 

Diese Auffassung wird verwaltungsseitig nicht geteilt. Im Zuge der Anlegung der Bahnlinie Billerbeck-Münster und auch im Bereich der ehem. Bahnstrecke Lutum-Darfeld lässt sich sehr gut auch noch aus dem heutigen Kataster ablesen, dass einige Kreuzungen der Bahnlinien aufgegeben wurden und diese über Bahnseitenwege konzentriert an weniger Stellen zusammengeführt wurden, um dort dann Brücken anzulegen. Man hat damals den Anwohnerinteressen weitestgehend Rechnung getragen und Wegebeziehungen aufrechterhalten.

Hierüber wird es Vereinbarungen … oder sonstige Regelungen geben. Zurzeit werden im Archiv Hinweise bezüglich der Brücke gesucht.

Im Zuge der Beschleunigung der Bahnstrecke hat die Bahn z. B. auf Havixbecker Gebiet einen Bahnübergang mit Halbschranken angelegt, der nur der privaten Verbingung der landwirtschaftlichen Flächen eines Eigentümers dient.

 

Parallel zu den Gesprächen mit der Bahn wurde der Sachverhalt dem Städte- und Gemeindebund vorgetragen. Er bestätigt die Auffassung zur Einordnung des Weges nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, kann aber zu der Fragestellung alter Rechte aus der Zeit des Bahnbaus keine Hinweise geben.

 

Verwaltungsseitig ist nun vorgesehen, nach Abschluss der Recherchen im Archiv die Angelegenheit von juristischer Seite begutachten zu lassen und voraussichtlich ein Klageverfahren gegen die Bahn einzuleiten.

 

i.      V.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                      

Fachbereichsleiter                                      

 

 

 


Bezug:      HFA vom 11. Februar 2016

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                        ---------

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: