hier: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Abstimmung mit den
benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Laer hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für
die Aufstellung eines Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes beschlossen. Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird die Planung auch mit den benachbarten Gemeinden
abgestimmt.
Die Planunterlagen
sind auf der Internetseite der Gemeinde Laer einzusehen (www.laer.de> Projekte > Städtebauliche
Gestaltungspläne).
Im Nordosten des
Gemeindegebietes soll die Altzone „ST 26“ in etwas veränderter Form (verteilt
auf vier Einzelflächen) übernommen werden. Der zweite Bereich „Steinfurter Aa“
liegt im südöstlichen Gemeindegebiet und schließt mit einem Abstand an die
geplante Konzentrationszone „Steinfurter Aa“ in Billerbeck an. Im Westen des
Gemeindegebietes liegt der dritte Bereich „Horstmarer Straße“.
Die Ausweisung
dieser Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3
BauGB hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs.
1 Nr. 5 BauGB (privilegierte Nutzung der Windenergie) im gesamten
Gemeindegebiet Laer außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen
ausgeschlossen sein wird.
Auf Billerbecker
Seite sind angrenzend keine Planungen vorgesehen (z. B.
Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen
unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach
Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine
für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und
Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine
Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung.
So wäre es nicht ausreichend, auf die allgemeinen negativen Folgen einer
Beeinträchtigung der Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert
durch die Windkraftanlagen hinzuweisen. Durch die Planung sind auch keine
Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf Billerbecker Stadtgebiet
betroffen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.
i. A. i.
V.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiterin Allgemeiner
Vertreter
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Laer