Betreff
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Gemeinde Laer
hier: Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Abstimmung mit den
benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FBPB/1111/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Laer hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Planung auch mit den benachbarten Gemeinden abgestimmt.

 

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Laer einzusehen (www.laer.de> Projekte > Städtebauliche Gestaltungspläne).

 

Im Nordosten des Gemeindegebietes soll die Altzone „ST 26“ in etwas veränderter Form (verteilt auf vier Einzelflächen) übernommen werden. Der zweite Bereich „Steinfurter Aa“ liegt im südöstlichen Gemeindegebiet und schließt mit einem Abstand an die geplante Konzentrationszone „Steinfurter Aa“ in Billerbeck an. Im Westen des Gemeindegebietes liegt der dritte Bereich „Horstmarer Straße“.

 

Die Ausweisung dieser Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (privilegierte Nutzung der Windenergie) im gesamten Gemeindegebiet Laer außerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen ausgeschlossen sein wird.

 

Auf Billerbecker Seite sind angrenzend keine Planungen vorgesehen (z. B. Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung. So wäre es nicht ausreichend, auf die allgemeinen negativen Folgen einer Beeinträchtigung der Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert durch die Windkraftanlagen hinzuweisen. Durch die Planung sind auch keine Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf Billerbecker Stadtgebiet betroffen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.

 

 

i. A.                                                     i. V.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                          

Sachbearbeiterin                             Allgemeiner Vertreter                                 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Laer