Betreff
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier: Errichtung einer Kindertageseinrichtung, von Spielgruppen und Räumen für die Begegnung und Bildung auf dem Gelände des Ludgerus-Stiftes
Vorlage
FBPB/1114/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                

 

Unter der Voraussetzung, dass durch das Sonderprogramm des Landes zur Integration von Flüchtlingen eine Förderung erfolgt, wird die Stadt Billerbeck das im Antrag vom 18. Februar 2016 beantragte Vorhaben „Begegnung im Viertel an der Berkel“ durchführen.

Der voraussichtliche Eigenanteil ist im Haushalt der Stadt Billerbeck für die Jahre 2016 bis 2018 eingeplant. Das Vorhaben wird auch dann umgesetzt, sofern die Ausnahme von der Anrechnung einer Nettokaltmiete für 10 Jahre nicht bewilligt wird.


Sachverhalt:

 

In den letzten HFA-Beratungen zum Haushaltsplan und in der o. a. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses ist über den Antrag der Stadt zum Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ intensiv beraten worden. Wie zuletzt im HFA am 25. Februar erläutert wurde, hat sich der Antrag unter Berücksichtigung von Gesprächen mit der Bewilligungsbehörde und dem Ministerium über die letzten Wochen entwickelt.

 

Offen war insbesondere die Frage, wie mit Mieten seitens des Trägers der Kita im Rahmen des Förderantrages umzugehen ist.

Hier wurde verwaltungsseitig im Beschlussvorschlag vorgeschlagen, dass nach Abzug der Förderung für die verbleibenden Aufwendungen eine Kostenmiete erhoben werden sollte. Diese Vorgehensweise würde sicherstellen, dass keine Doppelfinanzierung über Förderungen und eine Miete erfolgt.

 

Diese Lösung erschien der Bezirksregierung plausibel. Gleichwohl wurde empfohlen, diesen Punkt auch noch mit dem Ministerium zu besprochen.

 

In diesem Gespräch wurde deutlich, dass eine Regelung der Förderrichtlinien Städtebau aus dem Jahre 2008 zu beachten ist, die besagt, dass die Nettokaltmiete für 10 Jahre, vermindert um eine Pauschale von 20 %, von den förderfähigen Kosten abzusetzen ist. Dann besteht allerdings die Möglichkeit, die übliche Miete für Kitas von Beginn an geltend zu machen. Diese Miete liegt dann über einer oben angesprochenen Kostenmiete.

 

Nach Erläuterung des Billerbecker Konzeptes unter intensiver Einbindung des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. gegenüber dem Ministerium erfolgte seitens des Ministeriums die Empfehlung, eine Ausnahme von der Anrechnung der Miete zu beantragen, was in den Antrag und das Anschreiben an die Bewilligungsbehörde eingearbeitet wurde. Diese Ausnahme könnte aufgrund des erheblichen ehrenamtlichen Engagements des Vereins durchaus greifen.

 

Es wurde jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass sowohl im Haushalt, wie auch im Beschluss deutlich gemacht werden muss, dass das Vorhaben auch dann umgesetzt wird, wenn die Ausnahme nicht genehmigt wird.

 

Der für den Förderantrag zu fassende Beschluss ist oben im Beschlussvorschlag formuliert.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 16. Febr. 2016, TOP 2 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                     2.675.105,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                 siehe Haushaltsplanberatungen

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: