2. Änderungssatzung
Sachverhalt:
Aufgrund der Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten –ElektroG- ist eine Änderung der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck erforderlich. Die Änderungen sollen in
Form der anliegenden Änderungssatzung vorgenommen werden und mit dem Tag der
Bekanntmachung in Kraft treten.
Durch die Änderung des ElektroG ergeben sich Änderungen innerhalb der
einzelnen Sammelgruppen, die auf dem Wertstoffhof eingesammelt werden.
Neu hinzugekommen ist die getrennte Erfassung von
Nachtspeicherheizgeräten der Sammelgruppe 1 und Photovoltaikmodulen in der
Sammelgruppe 6. Diese Geräte werden kreisweit einheitlich aufgrund des
Handlings nur am Betriebsgelände der Fa. REMONDIS in Coesfeld, Brink 37a, angenommen.
i. A.
Marion Lammers Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1) 2. Änderungssatzung Abfall - Entwurf
2) 2. Änderungsfassung Abfall - Entwurf mit markierten Änderungen