Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2015 bzw. der Rat am 17.12.2015 mit der Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im 1. Bauabschnitt befasst.
Die Satzung ist inzwischen in Kraft und fordert die Vorlage der Zustands- und Funktionskontrolle für die Grunstücke des 1. Bauabschnittes zum 31.01.2017 bzw. die Durchführung dieser Zustands- und Funktionskontrolle zum 31.12.2016.
Die dafür notwendigen Sanierungsarbeiten vor der Durchführung der Zustands- und Funktionskontrollen wurden inzwischen für 14 Grundstücke auf der Grundlage der abgegebenen Vollmachtserklärungen durch den Abwasserbetrieb ausgeschrieben, eine Vergabe ist kurz nach der Betriebsausschusssitzung vorgesehen. Die anderen Grundstückseigentümer haben sich dazu entschlossen, die Sanierungsarbeiten durch selbst beauftragte Firmen durchführen zu lassen.
Nunmehr sind die notwendigen Schritte zur Durchführung des 2. Bauabschnittes vorzusehen und die dafür notwendige Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen liegt dieser Verwaltungsvorlage bei. Dem liegt folgender Zeitplan zugrunde:
• Vergabe der öffentlichen Kanalbaumaßnahme: März 2016
• Beginn der öffentl. Baumaßnahme: 2. Mai 2016
• Beschluss der Prüfsatzung: 12. Mai 2016
• Späteste Abgabe der Vollmachtserklärung: 27. Mai 2016
• Fertigstellung der öffentl. Baumaßnahme: ca. April 2017
(wetterabhängig)
• Submission der Sammelausschreibung: 25. August 2016
• Späteste Vorlage aller Förderanträge: 15. September
2016
• Förderantrag wird gestellt: 19. September 2016
• Sanierungsarbeiten auf den Grundstücken: ab September 2016
• Fertigstellung der Arbeiten auf den Grundstücken: September 2017
• Vorlage der Zustands- u. Funktionskontrolle: bis 31. Oktober 2017
• Abrechnung der Förderung: in Abhängigkeit der Vorlage
der
Rechnungen, spätestens 31. Dezember 2017
(Förderbedingung!)
Dieser Zeitplan
wurde in der Bürgerversammlung zum 2. Bauabschnitt am 01.02.2016 kommuniziert
und wurde allen Rats- und Ausschussmitgliedern per email zugesandt.
Die vorliegende
Satzung sieht die Durchführung der Zustands- und Funktionskontrolle spätestens
bis zum 31.10.2017 vor, die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung ist spätestens
bis zum 30.11.2017 vorzusehen. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die
kontinuierliche Abarbeitung der einzelnen Bauabschnitte möglich ist.
Wann und in
welchen Abschnitten die Sanierungsarbeiten fortzusetzen sind, steht zur Zeit
noch nicht fest. Hierzu sind bis Ende 2016/Anfang 2017 die
Straßenausbauplanungen in Abhängigkeit der Förderbedingungen abzuwarten.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Betriebsausschusses am 26.11.2015 TOP 6 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ---
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: ---
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: ---
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: ---