Sachverhalt:
Die
Bürgeranregung ist nochmals als Anlage beigefügt.
Der Kreis
Coesfeld war im vergangenen Jahr mit dem Neubau der Hohen Aa-Brücke an die
Stadt herangetreten. Gegenstand der Maßnahme sollte auch die Anlegung eines
Rad-/Gehweges über eine Länge von 130 Metern sein. Die Stadt wurde zu dem Vorhaben
um Stellungnahme gebeten, auch zu der Frage, ob die Stadt den nicht durch Zuwendungen
gedeckten Eigenanteil des Kreises für den Radweg übernimmt.
Im Rahmen der
o. a. Beratungen wurde für den Rat als Beschlussvorschlag vorberaten, dass die
Stadt sich nicht an den Kosten eines Radweges beteiligen wolle. Der Kreis solle
aber gebeten werden, eine einfache, verkehrssichere Fußwegeverbindung über die
Brücke bis zur Bushaltestelle vorzusehen.
Eine
abschließende Beratung im Rat erfolgte aufgrund der inzwischen eingegangenen
Bürgeranregung nicht, sondern es wurde die Angelegenheit erneut zur Beratung in
die Ausschüsse verwiesen.
Wie in der
damaligen Sitzungsvorlage bereits ausgeführt wurde, würde der durch die Stadt
zu übernehmende Eigenanteil des Kreises für den Radweg ca. 27.000,- Euro betragen.
Hinzu kommen die Mehrkosten für die Brücke. Der hierfür anzusetzende Eigenanteil
wird durch den Kreis bis zur Sitzung berechnet. Dieser wird voraussichtlich bei
30.000,- bis 50.000,- Euro liegen.
In den
Beratungen wurde angesprochen, dass ggf. die alte Brücke für den Radweg erhalten
werden könnte. Dieses wird jedoch durch den Kreis abgelehnt.
Der Neubau
der Brücke bedeutet einen Eingriff in das dortige FFH-Gebiet und die Beseitigung
der alten Brücke stellt hierfür zumindest teilweise einen Ausgleich dar. Außerdem
müsste die alte Brücke ebenfalls unterhalten werden. Zumindest längerfristig würden
die Kosten für einen Erhalt der alten Brücke die Mehrkosten für die neue Brücke
übersteigen.
Vor der
Sitzung findet noch eine Ortsbesichtigung mit dem Kreis und auch mit Anliegern
statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Soweit die
Anlieger den Bau eines Radweges an der K 72 beantragen, hat der Kreis Coesfeld
beraten, dieser Anregung zunächst nicht zu entsprechen, sondern dieses Thema im
Zusammenhang mit der nächsten Aktualisierung des Radwegebauprogramms zu
beraten.
Verwaltungsseitig
ist hierzu auszuführen, dass es sicherlich wünschenswert wäre, wenn an allen
klassifizierten Straßen Radwege angelegt würden. Nach den gefassten Beschlüssen,
haben hierbei aber sicherlich die beschlossenen Radwege an Landstraßen Vorrang.
Der finanzielle Aufwand war in den letzten Jahren und wird auch in den kommenden
Jahren nicht unerheblich sein.
An der
Kreisstraße würde den Radweg der Kreis Coesfeld selber bauen und den Eigenanteil
von der Stadt Billerbeck einfordern.
Aus Sicht der
Verwaltung könnte dem Beschluss des Kreises gefolgt werden und der Radweg bei
der nächsten Aktualisierung des Radwegebauprogramms des Kreises erneut thematisiert
werden.
Es ist zu
beraten, ob der Bürgeranregung entsprochen werden soll. Hiervon abhängig ist
auch, ob über den Radweg an der gesamten Kreisstraße im Rahmen der nächsten Aktualisierung
des Radwegebauprogramms beraten werden soll.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Rat vom 10. März 2016, TOP 13 ö. S., Bezirksausschuss vom 2. Dez. 2015, TOP 6 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 3. Dez. 2015, TOP 7 ö. S.
Anlagen:
Bürgeranregung