Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Sandweg"
hier Ergebnis der Offenlagen
Vorlage
FBPB/1129/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Den Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG, der Telekom und der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
  3. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
  4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg “ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
  5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 29. Dezember 2015 bis zum 1. Februar 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Es sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Für die Errichtung der Signalanlage wird zurzeit die Ausschreibung vorbereitet. Die Ausführung ist für die Sommerferien vorgesehen.

 

Zudem fand eine erneute verkürzte Offenlage vom 29. März 2016 bis zum 12. April 2016 (einschließlich) statt. Die erneute Offenlage wurde aufgrund der geänderten textlichen Festsetzung bezüglich der Zulässigkeit eines Backshops im Zusammenhang mit einer gastronomischen Nutzung durchgeführt

 

Zu diesem geänderten Punkt sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Zu dem Bauvorhaben wurde in der Zwischenzeit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hierbei ist zur Sicherstellung der Erschließung aufgenommen worden, dass die Verkaufsstätte erst in Betrieb genommen werden kann, wenn die Signalanlage fertiggestellt ist.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ als Satzung zu beschließen. Weder in der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung, noch in der Offenlage sind von privater Seite Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind als Anlage beigefügt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 16.02.2016, TOP 4 ö.S. und des Rates am 10.03.2016, TOP 7 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB

Nur im Ratsinfosystem:

Planzeichnung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“

Begründung mit Umweltbericht