hier Ergebnis der Offenlagen
- Den Anregungen von Straßen NRW wird entsprechend der Ausführungen
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bundeswehr, der Bahn AG,
der Telekom und der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen.
- Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die Bebauungsplanänderung
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Sandweg “ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der
Begründung mit Umweltbericht.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
Bebauungsplanänderung beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 29. Dezember 2015 bis zum 1. Februar 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Es sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Für die Errichtung der Signalanlage wird zurzeit
die Ausschreibung vorbereitet. Die Ausführung ist für die Sommerferien
vorgesehen.
Zudem fand eine erneute verkürzte Offenlage vom 29. März 2016 bis zum 12. April 2016 (einschließlich) statt. Die erneute Offenlage wurde aufgrund der geänderten textlichen Festsetzung bezüglich der Zulässigkeit eines Backshops im Zusammenhang mit einer gastronomischen Nutzung durchgeführt
Zu diesem geänderten Punkt sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zu dem Bauvorhaben wurde in der Zwischenzeit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hierbei ist zur Sicherstellung der Erschließung aufgenommen worden, dass die Verkaufsstätte erst in Betrieb genommen werden kann, wenn die Signalanlage fertiggestellt ist.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die 3. Änderung
des Bebauungsplanes „Sandweg“ als Satzung zu beschließen. Weder in der
frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung, noch in der Offenlage sind von
privater Seite Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind als Anlage beigefügt.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses am 16.02.2016, TOP 4 ö.S. und des Rates am 10.03.2016, TOP 7
ö.S.
Anlagen:
Stellungnahmen
gem. § 4 (2) BauGB
Nur im
Ratsinfosystem:
Planzeichnung der
3. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“
Begründung mit Umweltbericht