Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Sandweg"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
Vorlage
FBPB/1142/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandweg“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Stadtzentrums Billerbeck und umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 21, Flurstücke 82 und 190.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in o. g. Sitzung wurde für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 08. Juni 2016 durchgeführt. Es haben sich 6 Personen in die Anwesenheitsliste eingetragen. Es wurde eine Niederschrift gefertigt, welche nachfolgend abgedruckt ist:

 

 

Beginn der Niederschrift

 

Frau Besecke eröffnet die Versammlung und begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert die Bedeutung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als Bestandteil des Planverfahrens und die weitere Vorgehensweise.

Im Anschluss daran erläutert sie die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ ausführlich und gibt dann den Anwesenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Nachdem kein Erörterungsbedarf besteht, beendet Frau Besecke die Versammlung um 19.15 Uhr.

Ende der Niederschrift

 

 

Verständnisfragen wurden unmittelbar beantwortet. Zur eigentlichen Bebauungsplanänderung sind keine für die Abwägung relevanten Belange vorgetragen worden.

 

Entsprechend des Auftrages in o. g. Sitzung wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher unter anderem die Anlage von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit zum Inhalt hat. Zudem wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der auch Höhenbeschränkungen bezogen auf Normalhöhennull enthält.

 

Der Planentwurf ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründung.

Für die Bebauungsplanänderung mit Zielsetzung einer Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Zusammenhang mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet wird es erforderlich sein, den Flächennutzungsplan in dem Bereich entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            gez. Gerd Mollenhauer                     Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 07.04.2016, TOP 3 ö. S. und des Rates am 12.05.2016, TOP 4 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Entwurf der Bebauungsplanänderung (nur Ratsinfosystem)

Entwurf der Begründung (nur Ratsinfosystem)