hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sandweg“ umfasst,
wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen.
Der Änderungsbereich liegt südöstlich des Stadtzentrums Billerbeck und umfasst
die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 21, Flurstücke 82 und 190.
2.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ und der Entwurf der
Begründung werden gebilligt.
5.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und den berührten Behörden und den
berührten Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in o. g. Sitzung wurde für die
4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung am 08. Juni 2016
durchgeführt. Es
haben sich 6 Personen in die Anwesenheitsliste eingetragen. Es wurde eine
Niederschrift gefertigt, welche nachfolgend abgedruckt ist:
Beginn der
Niederschrift
Frau Besecke eröffnet die
Versammlung und begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Sie erläutert
die Bedeutung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als Bestandteil des
Planverfahrens und die weitere Vorgehensweise.
Im Anschluss daran erläutert sie
die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ ausführlich und gibt dann den
Anwesenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nachdem kein Erörterungsbedarf
besteht, beendet Frau Besecke die Versammlung um 19.15 Uhr.
Ende der
Niederschrift
Verständnisfragen wurden
unmittelbar beantwortet. Zur eigentlichen Bebauungsplanänderung sind keine für
die Abwägung relevanten Belange vorgetragen worden.
Entsprechend des Auftrages in o. g. Sitzung wird ein städtebaulicher
Vertrag geschlossen, welcher unter anderem die Anlage von 1,5 Stellplätzen pro
Wohneinheit zum Inhalt hat. Zudem wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet,
der auch Höhenbeschränkungen bezogen auf Normalhöhennull enthält.
Der Planentwurf
ist im Ratsinfosystem angehängt, ebenso der Entwurf der Begründung.
Für die
Bebauungsplanänderung mit Zielsetzung einer Innenentwicklung kann das
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB gewählt werden. Im Zusammenhang
mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu einem
allgemeinen Wohngebiet wird es erforderlich sein, den Flächennutzungsplan in
dem Bereich entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen. Im Rahmen der Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern noch einmal Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke gez.
Gerd Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 07.04.2016, TOP 3 ö. S. und des Rates am 12.05.2016, TOP 4 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf der
Bebauungsplanänderung (nur Ratsinfosystem)
Entwurf der Begründung (nur Ratsinfosystem)