Betreff
Lehrschwimmbecken im Johannisschulgebäude
Vorlage
FBPB/1144/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Das Lehrschwimmbecken wird zunächst weiter betriebsbereit gehalten, solange es ohne grundlegende Sanierungskosten vertretbar ist. Der defekte Luftentfeuchter ist auszutauschen.


Sachverhalt:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt findet vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung statt. 

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde kurz über das Freibad und das Lehrschwimmbecken im Johannisschulgebäude diskutiert. Über beide Objekte solle im Schul- und Sportausschuss beraten werden.

 

Da sich das Freibad mitten in der laufenden Saison befindet und neuere Zahlen auch bezüglich der im letzten Jahr installierten Beckenabdeckung mit Ablauf der aktuellen Saison vorliegen werden, soll über das Freibad erst im Herbst beraten werden, sodass sich diese Vorlage allein auf das Lehrschwimmbecken bezieht.

 

Das Lehrschwimmbecken ist in die Jahre gekommen. Es wurde daher bereits im Rahmen der Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket über Verbesserungen diskutiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das vorhandene Lehrschwimmbecken den heutigen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Wünschenswerte Veränderungen wie insbesondere eine Vergrößerung des Beckens und ein Hubboden sind an dem heutigen Standort nicht umsetzbar. Die Alternative wurde daher in einem Neubau gesehen, der damals bereits mit rd. 700.000,- Euro durch ein Fachbüro beziffert wurde.

 

Aus Sicht der Verwaltung waren die damaligen Feststellungen zutreffend. Wenn langfristig ein Lehrschwimmbecken verfügbar sein soll und dieses auch anderen Ansprüchen wie z. B. für Wassergymnastik, Reha-Sport usw. genügen soll, dann muss ein Neubau angestrebt werden.

 

Es stellt sich daher die Frage, wie aktuell mit dem vorhandenen Becken umgegangen werden soll.

 

Seitens der Schulleitung und der Fachschaft Sport der Grundschule wurde geprüft, ob der Schwimmunterricht auch ohne das Lehrschwimmbecken allein über das Freibad oder andere Angebote abgedeckt werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass das Lehrschwimmbecken für den Schwimmunterricht erforderlich ist. Es wird festgestellt, dass zunehmend mehr Kinder selten bis kaum in ihrer Freizeit ins Schwimmbad gehen, um entweder Schwimmen zu lernen bzw. ihre im Schwimmkurs erworbenen Fähigkeiten zu festigen. Badeunfälle in den Sommermonaten würden laut DLRG jährlich zunehmen. In den letzten Jahren sei zudem verstärkt festzustellen, dass immer mehr Kinder bei Schuleintritt Angst vor Wasser, keine ausreichende Bewegungserfahrungen im Wasser und keine Schwimmfähigkeiten besitzen. Die Grundschule habe daher den Schwimmunterricht dementsprechend bereits vor Jahren angepasst und besonderen Wert auf das Erlernen und Festigen innerhalb der ersten beiden Schuljahre gelegt. Das Lehrschwimmbecken biete eine übersichtliche Größe mit geringer Wassertiefe für die ersten Erfahrungen mit dem Element Wasser und lasse besonders erste Schwimmversuche mit den vielfältigen vor Ort vorhandenen Hilfsmitteln zu. Gerade für die immer zahlreicher werdenden Schwimmanfänger sei dieser beschauliche Rahmen ideal. Kindern, die bereits Schwimmen können, biete sich durch die regelmäßige Schwimmzeit die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu festigen und Fertigkeiten zu verfeinern. Eine Abfrage aller in Frage kommenden Alternativschwimmbäder in Coesfeld, Nottuln, Lette, Dülmen, Gut Holtmann und Weißenburg habe ergeben, dass die Kapazitäten dort ausgereizt seien und alle mögliche Hallenbadzeiten am Vormittag bereits durch andere Schulen bzw. Kurse belegt seien.

Die Freibadsaison allein (mit zudem stets ungewisser Wetterlage) erlaube es nicht, die für den Schwimmunterricht laut Lehrplan ausgewiesenen Unterrichtsstunden zu gewährleisten. Als weitere Nachteile im Vergleich mit dem Unterricht im Lehrschwimmbecken wird genannt, dass der dort meistens zeitgleich stattfindende Unterricht mehrerer Klassen keinen geschützten Bereich zum Üben gewährleiste. Es wird daher dafür plädiert, das Lehrschwimmbecken weiterhin für den Schwimmunterricht an der Grundschule zur Verfügung zu stellen.

 

Seitens der Verwaltung ist auszuführen, dass es keine zwingende Notwendigkeit gibt, das Lehrschwimmbecken aus technischen Gründen in nächster Zeit zu schließen. Aufgrund des geringen Wasservolumens sind die Nutzungsgrenzen jedoch eng gesteckt, sodass immer nur eine halbe Klasse das Becken nutzen kann. Bei einer stärkeren Nutzung ist die Wassertechnik nicht in der Lage, die Wasserqualität zu gewährleisten. Hieran ließe sich auch durch eine neue Wassertechnik nicht viel ändern.

 

Notwendig wäre ein kurzfristiger Austausch des Schwimmbadluftentfeuchters. Der derzeitige Entfeuchter ist 20 Jahre alt und defekt. Die Kosten für den Austausch müssen mit ca. 15.000,- Euro veranschlagt werden.

 

Eine umfassende Sanierung des Lehrschwimmbeckens würde erhebliche Kosten verursachen und tief in die Substanz eingreifen müssen. So müsste z. B. vor einer Neuverfliesung auch eine Erneuerung der Grundleitungen erfolgen.

Die Kosten für eine Grundsanierung könnten sich wie folgt darstellen:

Erneuerung der Grundleitungen                                                      30.000,- Euro

Erneuerung der Fliesen                                                                    80.000,- Euro

Anlegung einer Überlaufrinne mit Schwallwasserbehälter           10.000,- Euro

Erneuerung des Luftentfeuchters                                        15.000,- Euro

Erneuerung der Duschanlagen                                                        35.000,- Euro

Erneuerung der Decken, Türen und Geländer                               25.000,- Euro

Erneuerung der Elektroanlage, Beleuchtung und Lüftung            35.000,- Euro

Erneuerung der Einrichtungsgegenstände                                    17.500,- Euro

 

Eine Grundsanierung würde damit grob geschätzte Kosten in Höhe von ca. 247.500,- Euro verursachen, ohne dass sich an der Beckengröße und der Wassertiefe etwas ändern würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung wären diese Maßnahmen im Hinblick auf die eingeschränkten und nicht mehr zeitgemäßen Nutzungsmöglichkeiten des Lehrschwimmbeckens eine Fehlinvestition. Solange das Becken in bisheriger Art und Weise ohne größere Investitionen erhalten werden kann, könnte es weiter betrieben werden. Bei größerem Investitionsbedarf müsste über einen Ersatz oder eine Aufgabe beraten und entschieden werden.

 

i.      A.                                            i. A.

 

 

 

Jürgen Erfmann                                 Gerd Mollenhauer                               Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug: Haupt- und Finanzausschuss vom 11. Febr. 2016, TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                               15.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                              01120.52110000     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: