Betreff
Änderung der Verkehrsregelung für das Baugebiet Oberlau I
Vorlage
FBZD/0378/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die vorhandenen Gefahrzeichen werden demontiert und die jetzigen Tempo 30 Zone und die verkehrsberuhigten Bereiche unverändert gelassen. Der Verkehr auf der  Wohn-Sammel-Straße (Tempo 30) hat Vorfahrt. Die bisherige Rechts-Vor-Links-Regel gilt nicht mehr. Der Verkehr aus den verkehrsberuhigten Bereichen ist grundsätzlich wartepflichtig.


Sachverhalt:

 

Bereits in der Ausschusssitzung am 8. März 2016 wurde über die Verkehrsreglung für das  Baugebiet Oberlau I berichtet. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung der Empfehlung der Verwaltung und der Straßenverkehrsbehörde angeschlossen und  beschlossen, dass die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche im Baugebiet Oberlau I in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden.

 

Im Nachgang zu dieser Sitzung sind einige Anlieger an die Verwaltung herangetreten und haben deutlich gemacht, dass sie mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind. Die Verwaltung wurde gebeten die Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde noch einmal zu überdenken.

Aufgrund dieser Einwände haben Versammlungen mit den Anliegern stattgefunden in denen diese ihre Bedenken äußern konnten.

 

Um das Meinungsbild der Anlieger zu erfassen wurde eine Umfrage durchgeführt. In dieser Umfrage hatten alle betroffenen Anlieger die Möglichkeit sich für eine von drei abschließenden Möglichkeiten, die die Straßenverkehrsbehörde mit tragen würde, zu entscheiden.

 

1.)  Die Wohn-Sammel-Straße, die zum Familienzentrum Oberlau führt, bleibt Tempo-30-Zone, alle übrigen Straßen bleiben verkehrsberuhigte Bereiche, die Gefahrenschilder Rechts-Vor-Links müssen dann abgebaut werden, da der Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich wartepflichtig ist.  Eine anderslautende Beschilderung ist unzulässig. Der Verkehr auf der Wohn-Sammel-Straße hat Vorfahrt.

 

2.)  Die verkehrsberuhigten Bereiche enden 30 Meter  vor Einmündung in die Wohn-Sammel-Straße, die Tempo-30-Zone beginnt eben dort.  Auf den Stichstraßen gibt es zwei unterschiedliche Verkehrsregelungen, im ganzen Wohngebiet gilt Rechts-Vor-Links.

 

3.)  Im gesamten Wohngebiet Oberlau I wird einheitlich eine Tempo-30-Zone ausgewiesen, überall gilt Rechts-vor-Links.

 

An der Umfrage haben sich 67 von 136 Befragten beteiligt. Die Auswertung hat ergeben, dass sich 34 für die Variante 1, 18 für die Variante 2 und 15 für die Variante 3 entschieden haben. Somit wird die Variante 1 von den betroffenen Anliegern favorisiert.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass dem Wunsch der Anlieger entsprochen und die Variante 1 umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Wohn-Sammel-Straße, die zum Familienzentrum Oberlau führt, eine Tempo-30-Zone bleibt und auch die Stichstraßen bleiben wie bisher verkehrsberuhigte Bereiche. Dies bedeutet, dass die Gefahrenschilder Rechts-vor-Links abmontiert werden müssen und somit der Verkehr aus den verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich wartepflichtig ist. Der Verkehr auf der Wohn-Sammel-Straße hat Vorfahrt.

 

 

i.A.                                                      i.A.     

 

 

 

Sandra Schürhaus                            Hubertus Messing                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Fragebogen