Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die vorhandenen Gefahrzeichen werden demontiert und die jetzigen Tempo 30 Zone und die verkehrsberuhigten Bereiche unverändert gelassen. Der Verkehr auf der Wohn-Sammel-Straße (Tempo 30) hat Vorfahrt. Die bisherige Rechts-Vor-Links-Regel gilt nicht mehr. Der Verkehr aus den verkehrsberuhigten Bereichen ist grundsätzlich wartepflichtig.
Sachverhalt:
Bereits in der Ausschusssitzung am 8. März
2016 wurde über die Verkehrsreglung für das
Baugebiet Oberlau I berichtet. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung
der Empfehlung der Verwaltung und der Straßenverkehrsbehörde angeschlossen und beschlossen, dass die ausgewiesenen
verkehrsberuhigten Bereiche im Baugebiet Oberlau I in die bestehende
Tempo-30-Zone einbezogen werden.
Im Nachgang zu dieser Sitzung sind einige
Anlieger an die Verwaltung herangetreten und haben deutlich gemacht, dass sie
mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind. Die Verwaltung wurde gebeten die
Empfehlung der Straßenverkehrsbehörde noch einmal zu überdenken.
Aufgrund dieser Einwände haben Versammlungen
mit den Anliegern stattgefunden in denen diese ihre Bedenken äußern konnten.
Um das Meinungsbild der Anlieger zu erfassen
wurde eine Umfrage durchgeführt. In dieser Umfrage hatten alle betroffenen
Anlieger die Möglichkeit sich für eine von drei abschließenden Möglichkeiten,
die die Straßenverkehrsbehörde mit tragen würde, zu entscheiden.
1.) Die
Wohn-Sammel-Straße, die zum Familienzentrum Oberlau führt, bleibt
Tempo-30-Zone, alle übrigen Straßen bleiben verkehrsberuhigte Bereiche, die
Gefahrenschilder Rechts-Vor-Links müssen dann abgebaut werden, da der Verkehr
aus verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich wartepflichtig ist. Eine anderslautende Beschilderung ist
unzulässig. Der Verkehr auf der Wohn-Sammel-Straße hat Vorfahrt.
2.) Die
verkehrsberuhigten Bereiche enden 30 Meter
vor Einmündung in die Wohn-Sammel-Straße, die Tempo-30-Zone beginnt eben
dort. Auf den Stichstraßen gibt es zwei
unterschiedliche Verkehrsregelungen, im ganzen Wohngebiet gilt
Rechts-Vor-Links.
3.) Im gesamten
Wohngebiet Oberlau I wird einheitlich eine Tempo-30-Zone ausgewiesen, überall
gilt Rechts-vor-Links.
An der Umfrage haben sich 67 von 136 Befragten beteiligt. Die
Auswertung hat ergeben, dass sich 34
für die Variante 1, 18 für die
Variante 2 und 15 für die Variante 3
entschieden haben. Somit wird die Variante
1 von den betroffenen Anliegern favorisiert.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass
dem Wunsch der Anlieger entsprochen und die Variante 1 umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die
Wohn-Sammel-Straße, die zum Familienzentrum Oberlau führt, eine Tempo-30-Zone
bleibt und auch die Stichstraßen bleiben wie bisher verkehrsberuhigte Bereiche.
Dies bedeutet, dass die Gefahrenschilder Rechts-vor-Links abmontiert werden
müssen und somit der Verkehr aus den verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich
wartepflichtig ist. Der Verkehr auf der Wohn-Sammel-Straße hat Vorfahrt.
i.A. i.A.
Sandra Schürhaus Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Fragebogen