Betreff
Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBS/0047/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird zur Kenntnis genommen. Für das Haushaltsjahr 2017 sollen 3.000,00 Euro als Budget  eingeplant werden. Über die Geschäftsordnung des künftigen Kinder- und Jugendparlamentes ist zu beschließen, sobald diese von den Kindern und Jugendlichen verabschiedet ist.


Sachverhalt:

 

In der Stadt Billerbeck hat es verschiedene Ansätze zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung der Stadt gegeben. In den 90er Jahren war versucht worden, einen Jugendrat über die Beteiligung der Jugendverbände zu installieren. Dies verlief im Sande. Auch eine offene Ideenwerkstatt, die sich an Kinder und Jugendliche richtete, fand kaum Anklang. Andere Initiativen ergaben sich bislang nicht, obwohl die Hauptsatzung der Stadt Billerbeck die Bildung eines Jugendrates ermöglicht.

Daher wurde mit den Billerbecker Schulen nach einer Möglichkeit gesucht, einen legitimierten Kinder- und Jugendrat einzurichten. Dies soll geschehen mit Wahlen an den Schulen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 10 wählen jeweils Vertreter und Stellvertreter, die dann gemeinsam ein Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) bilden. Über die Wahlzeit muss noch entschieden werden, nach dem Vorbild anderer Gemeinden werden zwei Jahre ins Auge gefasst. Die Jahrgänge 3 und 4 könnten dabei je zwei, alle übrigen einen Vertreter pro Klasse entsenden, damit ein relativ ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundschule und weiterführender Schule erreicht wird. Ältere Jugendliche sollen über eine angegliederte Arbeitsgruppe im Jugendparlament beteiligt werden.

 

Durch die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer können auch schon jüngere Kinder an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Alle Schulen sprechen sich für dieses Modell aus, unterstützen es und werden es auch begleiten. Daher spricht viel dafür, dass auf diese Weise ein stabiles Gremium ins Leben gerufen werden kann.

 

Die Form der Wahl an den Schulen und Entsendung ins Kinder- und Jugendparlament wird in einer ganzen Reihe von Kommunen schon seit längerer Zeit praktiziert (z.B. Witten, Herne, Iserlohn).

 

Ob und wie Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, die zwar in Billerbeck leben, aber auswärts zur Schule gehen, müsste im Kinder- und Jugendparlament besprochen werden und könnte zum Beispiel über das Jugendzentrum oder einer Arbeitsgruppe dargestellt werden.

 

Das Kinder- und Jugendparlament würde im Sitzungssaal des Rathauses tagen. Es soll nach Möglichkeit einen Jahresetat in Höhe von 3.000,00 Euro bekommen, über den nach den Regeln des Haushaltes allein entschieden werden kann.

 

Nach § 20 der Hauptsatzung kann auf Beschluss des Ausschusses für Generationen und Kultur ein Jugendparlament gewählt werden. Dieses gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Rates der Stadt Billerbeck bedarf. Hierdurch würde das Kinder- und Jugendparlament seine notwendige Legitimation erhalten.

 

Grundlage für die Gründung eines Kinder- und Jugendparlamentes könnte der Entwurf der Geschäftsordnung gem. Anlage sein. Diese Geschäftsordnung muss von den entsandten Kindern und Jugendlichen aber noch diskutiert und beschlossen werden, bevor sie dann abschließend im Ausschuss und Rat der Stadt Billerbeck beschlossen werden kann.

 

 

Im Auftrag                                           Im Auftrag                              

 

 

Hubertus Messing                             Martin Struffert                       Gerd Mollenhauer

(Fachbereichsleiter)             (Fachbereichsleiter) (Allgemeiner Vertreter)

 


Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ab 2017 jährlich                  3.000,00 Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Entwurf der Geschäftsordnung