Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird zur
Kenntnis genommen. Für das Haushaltsjahr 2017 sollen 3.000,00 Euro als
Budget eingeplant werden. Über die Geschäftsordnung
des künftigen Kinder- und Jugendparlamentes ist zu beschließen, sobald diese
von den Kindern und Jugendlichen verabschiedet ist.
Sachverhalt:
In der Stadt Billerbeck hat es verschiedene
Ansätze zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung der
Stadt gegeben. In den 90er Jahren war versucht worden, einen Jugendrat über die
Beteiligung der Jugendverbände zu installieren. Dies verlief im Sande. Auch
eine offene Ideenwerkstatt, die sich an Kinder und Jugendliche richtete, fand
kaum Anklang. Andere Initiativen ergaben sich bislang nicht, obwohl die
Hauptsatzung der Stadt Billerbeck die Bildung eines Jugendrates ermöglicht.
Daher wurde mit den Billerbecker Schulen nach
einer Möglichkeit gesucht, einen legitimierten Kinder- und Jugendrat
einzurichten. Dies soll geschehen mit Wahlen an den Schulen. Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 10 wählen jeweils Vertreter und
Stellvertreter, die dann gemeinsam ein Kinder-
und Jugendparlament (KiJuPa)
bilden. Über die Wahlzeit muss noch entschieden werden, nach dem Vorbild anderer
Gemeinden werden zwei Jahre ins Auge gefasst. Die Jahrgänge 3 und 4 könnten
dabei je zwei, alle übrigen einen Vertreter pro Klasse entsenden, damit ein relativ
ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundschule und weiterführender Schule
erreicht wird. Ältere Jugendliche sollen über eine angegliederte Arbeitsgruppe
im Jugendparlament beteiligt werden.
Durch die Unterstützung der Lehrerinnen und
Lehrer können auch schon jüngere Kinder an der Entscheidungsfindung beteiligt
werden. Alle Schulen sprechen sich für dieses Modell aus, unterstützen es und
werden es auch begleiten. Daher spricht viel dafür, dass auf diese Weise ein
stabiles Gremium ins Leben gerufen werden kann.
Die Form der Wahl an den Schulen und
Entsendung ins Kinder- und Jugendparlament wird in einer ganzen Reihe von
Kommunen schon seit längerer Zeit praktiziert (z.B. Witten, Herne, Iserlohn).
Ob und wie Schülerinnen und Schüler beteiligt
werden, die zwar in Billerbeck leben, aber auswärts zur Schule gehen, müsste im
Kinder- und Jugendparlament besprochen werden und könnte zum Beispiel über das
Jugendzentrum oder einer Arbeitsgruppe dargestellt werden.
Das Kinder- und Jugendparlament würde im Sitzungssaal
des Rathauses tagen. Es soll nach Möglichkeit einen Jahresetat in Höhe von 3.000,00
Euro bekommen, über den nach den Regeln des Haushaltes allein entschieden
werden kann.
Nach § 20 der Hauptsatzung kann auf Beschluss des Ausschusses für
Generationen und Kultur ein Jugendparlament gewählt werden. Dieses gibt sich
eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Rates der Stadt Billerbeck
bedarf. Hierdurch würde das Kinder- und Jugendparlament seine notwendige
Legitimation erhalten.
Grundlage für die Gründung eines Kinder- und
Jugendparlamentes könnte der Entwurf der Geschäftsordnung gem. Anlage sein.
Diese Geschäftsordnung muss von den entsandten Kindern und Jugendlichen aber
noch diskutiert und beschlossen werden, bevor sie dann abschließend im Ausschuss
und Rat der Stadt Billerbeck beschlossen werden kann.
Im Auftrag Im
Auftrag
Hubertus Messing Martin
Struffert Gerd
Mollenhauer
(Fachbereichsleiter) (Fachbereichsleiter) (Allgemeiner Vertreter)
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ab 2017 jährlich 3.000,00 Euro
Anlagen:
Entwurf der Geschäftsordnung