Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Sandweg"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1164/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Anregung der Thyssengas GmbH wird wie beschrieben gefolgt.
  2. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, des Landesbetriebes Straßen NRW, der Telekom und von unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
  3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes “Sandweg“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
  4. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
  5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 2. August 2016 bis zum 1. September 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Parallel wurde die Bezirksregierung Münster angeschrieben, um die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu prüfen. Es wurde mitgeteilt, dass keine Ziele der Raumordnung der Planung entgegenstehen, da der Bereich im allgemeinen Siedlungsbereich liegt und lediglich eine Anpassung der Nutzung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche vorgesehen ist.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Thyssengas GmbH teilt mit, dass am westlichen Rand des Plangebietes ihre  Gasfernleitung L02256 verläuft. Diese läge innerhalb eines gesicherten Schutzstreifens von 4,0 m, in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten untersagt seien. Dem Überfahren der Gasfernleitung mit Baufahrzeugen bei unbefestigter Oberfläche könne nur nach erfolgten druckverteilenden Maßnahmen zugestimmt werden. Eventuelle geplante neue Baumstandorte könnten nur unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden.

 

Sie bitten die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. die Gasfernleitung nachrichtlich darzustellen und mit einem Leitungsrecht zu versehen,
  2. in der textlichen Begründung auf die Gasfernleitung hinzuweisen,
  3. die Gasfernleitung bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen,
  4. das beiliegende Merkblatt für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie allgemeine Schutzanweisung für Gasfernleitungen der Thyssengas GmbH anzuwenden,
  5. sie am weiteren Verfahren zu beteiligen.

 

Weitergehende Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, die erst an Ort und Stelle geklärt werden können, halten wir uns ausdrücklich vor.

 

Die Leitung liegt westlich außerhalb des Plangebietes im Bereich des Fußweges. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, sie nachrichtlich darzustellen und in der Begründung einen nachrichtlichen Hinweis aufzunehmen. Die Baugenehmigungsbehörde wird die Thyssengas GmbH dann im weiteren Verfahren (Antrag auf Abbruch und Antrag auf Baugenehmigung) beteiligen.

 

Der Kreis Coesfeld, Aufgabenbereich Bauen und Wohnen/Bauaufsicht hat keine Bedenken, weist jedoch vorsorglich darauf hin, dass eine offene Bauweise festgesetzt ist, die Baugrenzen selbst aber ein 50 m überschreitendes Baufeld darstellen. Aufgrund der festgesetzten Bauweise wäre eine solche Bebauung jedoch unzulässig.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Diese Festsetzungsart ist bewusst gewählt worden, um einerseits für die Stellung des Baukörpers etwas Flexibilität zu ermöglichen, andererseits jedoch sicherzustellen, dass kein geschlossener und damit für die Umgebung unpassender Baukörper errichtet werden kann.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ als Satzung zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 28.06.2016, TOP 6 ö. S. und des Rates am 30.06.2016, TOP 8 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

Planzeichnung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“

Begründung (beides mit Ergänzung zur Gasfernleitung)