hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
- Der Anregung der Thyssengas GmbH wird wie beschrieben gefolgt.
- Die Hinweise des Kreises Coesfeld, des Landesbetriebes Straßen
NRW, der Telekom und von unitymedia werden zur Kenntnis genommen.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1
BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und
privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes
“Sandweg“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus
der Planzeichnung sowie der Begründung.
- Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege
der Berichtigung angepasst.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW
S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 2. August 2016 bis
zum 1. September 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt.
Parallel
wurde die Bezirksregierung Münster angeschrieben, um die Anpassung der
Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zu
prüfen. Es wurde mitgeteilt, dass keine Ziele der Raumordnung der Planung
entgegenstehen, da der Bereich im allgemeinen Siedlungsbereich liegt und
lediglich eine Anpassung der Nutzung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche
vorgesehen ist.
Von privater
Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Thyssengas GmbH teilt mit, dass am
westlichen Rand des Plangebietes ihre Gasfernleitung L02256 verläuft. Diese läge innerhalb
eines gesicherten Schutzstreifens von 4,0 m, in dem aufgrund technischer
Vorschriften bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten untersagt seien. Dem
Überfahren der Gasfernleitung mit Baufahrzeugen bei unbefestigter Oberfläche
könne nur nach erfolgten druckverteilenden Maßnahmen zugestimmt werden.
Eventuelle geplante neue Baumstandorte könnten nur unter bestimmten
Voraussetzungen gewählt werden.
Sie bitten
die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:
- die Gasfernleitung nachrichtlich
darzustellen und mit einem Leitungsrecht zu versehen,
- in der textlichen Begründung auf die
Gasfernleitung hinzuweisen,
- die Gasfernleitung bei Bau- und
Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen,
- das beiliegende Merkblatt für die
Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie allgemeine
Schutzanweisung für Gasfernleitungen der Thyssengas GmbH anzuwenden,
- sie am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Weitergehende
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, die erst an Ort und Stelle geklärt werden
können, halten wir uns ausdrücklich vor.
Die Leitung
liegt westlich außerhalb des Plangebietes im Bereich des Fußweges. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen,
sie nachrichtlich darzustellen und in der Begründung einen nachrichtlichen
Hinweis aufzunehmen. Die Baugenehmigungsbehörde wird die Thyssengas GmbH dann
im weiteren Verfahren (Antrag auf Abbruch und Antrag auf Baugenehmigung)
beteiligen.
Der Kreis Coesfeld, Aufgabenbereich Bauen
und Wohnen/Bauaufsicht hat keine Bedenken, weist jedoch vorsorglich darauf hin,
dass eine offene Bauweise festgesetzt ist, die Baugrenzen selbst aber ein 50 m
überschreitendes Baufeld darstellen. Aufgrund der festgesetzten Bauweise wäre
eine solche Bebauung jedoch unzulässig.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis
zu nehmen. Diese Festsetzungsart ist bewusst gewählt worden, um einerseits für
die Stellung des Baukörpers etwas Flexibilität zu ermöglichen, andererseits
jedoch sicherzustellen, dass kein geschlossener und damit für die Umgebung
unpassender Baukörper errichtet werden kann.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“
als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses
am 28.06.2016, TOP 6 ö. S. und des Rates am 30.06.2016, TOP 8 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im
Ratsinfosystem:
Planzeichnung der
4. Änderung des Bebauungsplanes „Sandweg“
Begründung (beides mit Ergänzung zur Gasfernleitung)