hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
- Für das Plangebiet, welches den Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Wüllen II“
umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen
II“ beschlossen. Der Planbereich liegt westlich des Stadtgebietes
der Stadt Billerbeck, südwestlich der Berkelaue und nordwestlich des
Wohngebietes „Wüllen“. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 724.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
·
im
Südosten durch die südöstliche Grenze des o. g. Flurstückes 724
·
im
Südwesten durch die Annettestraße
·
im
Nordwesten durch eine ca. 300 m lange Linie, welche als Parallele ca. 65 m zur
südöstlichen Grenze gebildet wird
·
im
Nordosten abknickend und auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 587 und
588 (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6) verlaufend
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung
und den Umweltbericht verzichtet.
- Auf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr.
1 BauGB verzichtet.
- Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung werden
gebilligt.
- Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird
die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Bereits in o. g.
Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes beraten.
Entsprechend der Beschlusslage sind die Unterlagen zum vereinfachten Verfahren
vorbereitet worden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den
Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung
der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.06.2016, TOP 5 ö.S. und des Rates vom 30.06.2016, TOP 7 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Planzeichnung
Begründung