Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1166/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur Kenntnis genommen.

2.  Nach Bekanntmachung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.

3.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten, im gesamten Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg” als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.

4.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

·        Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom

2. August 2016 bis zum 1. September 2016 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  durchgeführt.

 

Es sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Auflistung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und den Niederschriften nachzulesen und werden zum Bestandteil dieser Abwägung gemacht.

 

Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ wurde bereits genehmigt. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt wird sie rechtswirksam sein.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.06.2016, TOP 4 ö.S. und des Rates vom 30.06.2016, TOP 6 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Nur Ratsinfosystem:

2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“

Begründung mit Anhang