hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
1.
Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Nach
Bekanntmachung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der
Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.
3.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten, im gesamten
Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Freizeit-
und Erholungsschwerpunkt Weissenburg” als Satzung. Dieser besteht aus der
Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.
4.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ beschlossen
worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des
Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom
2. August 2016 bis
zum 1. September 2016 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der
Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Es sind die in der
Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Auflistung mit der
verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge
für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die
in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und
den Niederschriften nachzulesen und werden zum Bestandteil dieser Abwägung
gemacht.
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freizeit- und
Erholungsschwerpunkt Weissenburg“ wurde bereits genehmigt. Nach der
Bekanntmachung im Amtsblatt wird sie rechtswirksam sein.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom 28.06.2016, TOP 4 ö.S. und des Rates vom 30.06.2016, TOP 6
ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auflistung der
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Nur
Ratsinfosystem:
2. Änderung des Bebauungsplanes
„Freizeit- und Erholungsschwerpunkt Weissenburg“
Begründung mit Anhang