hier: Vorstellung der Planentwürfe
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Entsprechend
des Beschlusses in der o. g. Sitzung wurden auf der Grundlage der Auswirkungs-
und Verträglichkeitsanalyse Entwürfe für die Bauleitplanung erarbeitet.
Die
Flächennutzungsplanänderung umfasst nur die Änderung einer maximalen
Verkaufsfläche von 800 qm auf 1000 qm für das Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel – Lebensmitteldiscountmarkt“.
Der
Bebauungsplan umfasst zusätzlich die nördlich gelegenen Flächen, welche als
Mischgebiet und Gewerbegebiet festgesetzt sind. In diesen Bereichen sollen
zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden, um die
Verträglichkeit des Vorhabens zu gewährleisten. Bereits der jetzt gültige
Bebauungsplan sieht für Gewerbegebiete einen Ausschluss vor, allerdings mit
einer veralteten Sortimentsliste.
Zu der gesamten
Thematik wird auch noch einmal auf die o. g. Sitzung verwiesen, in der sowohl
die landesplanerische Ersteinschätzung als auch die Auswirkungs- und
Verträglichkeitsanalyse als Anlage beigefügt war.
Herr Lang vom
Büro Wolters und Partner wird die Planung in der Sitzung vorstellen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, mit den Planentwürfen die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren durchzuführen. Auch die landesplanerische Stellungnahme
zur Flächennutzungsplanänderung (Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die
Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW) wird dann erbeten.
Bereits vor zwei Jahren wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erweiterung auf 800 qm durchgeführt. Hierbei hatte sich zur Planung oder Auswirkungen auf die Nachbarschaft kaum Erörterungsbedarf ergeben. Die Diskussion ging im Wesentlichen um die Fragestellung zur Zulässigkeit „Metzger und Bäcker“. Daher wird vorgeschlagen, der Öffentlichkeit über eine Offenlage die Möglichkeit zu geben, sich frühzeitig zu informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Es ist davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, die Planung im Rathaus und im Internet einzusehen und sich persönlich oder per Telefon und Email zu informieren, in diesem Planverfahren eine ausreichende Informationsmöglichkeit gegeben ist. Bei Erörterungsbedarf ist es natürlich trotzdem möglich, mit der Verwaltung die Thematik zu erörtern.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 17.03.2015, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 26.03.2015, TOP 5 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Plankonzept des Lebensmitteldiscounters