Betreff
Finanzzwischenbericht 2016;
hier: Entwicklung der Ergebnisrechnung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FBF/0322/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Finanzzwischenbericht 2016 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des Haushaltes 2016 informiert. Insbesondere wird hierbei auf die Entwicklung der Ergebnisrechnung im Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ eingegangen.

 

Der letzte Finanzzwischenbericht war prägend aufgrund der einsetzenden Flüchtlingswelle. Dieses Jahr steht die Gewerbesteuer im Fokus des Finanzzwischenberichtes. Hierbei wird allerdings unterstellt, dass die Beruhigung der Flüchtlingsbewegung anhält, so dass die gebildeten Ansätze nicht überschritten werden müssen.

 

In den Medien wird von Bundesminister Dr. Schäuble verkündet, dass der Bund, die Länder und Gemeinden gut aufgestellt seien. Auch hat der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ seine „November 2015 Prognose“ im Mai 2016 leicht nach oben korrigiert. Jedoch ist dieser Trend bei den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Billerbeck im Gegensatz zu den Nachbarkommunen nicht nachvollziehbar. Wie bereits Ende des Jahres 2015 mitgeteilt und auch im Haushalt 2016 dargestellt, ist die Gewerbesteuer schwer zu kalkulieren. Individuelle Verhältnisse vor Ort, seien es Investitionen, Wechsel in der Geschäftsführung oder sonstige Gegebenheiten und deren Auswirkungen auf die Gewerbesteuer sind für die öffentliche Hand naturgemäß nicht planbar. Sie können lediglich abgeschätzt werden. Aber auch die bekannten Probleme innerhalb und außerhalb Europas haben einen Einfluss auf die Gewinne der hiesigen Gewerbesteuerzahler. Hierbei bleibt noch zu hoffen, dass der „Brexit“ keine Auswirkungen auf die Einnahmesituation Billerbecks hat. Aufgrund der fehlenden Schlüsselzuweisungen ist ein Rückgang der Gewerbesteuer schwer zu verkraften und nicht im gleichen Jahr auszugleichen. Trotz Abundanz wird das prognostizierte Plan-Defizit von 1.342.700 € auf ein Defizit von 2.160.700 € steigen. Eventuelle Anpassungen von Gewerbesteuervorauszahlungen nach oben könnten das Ergebnis allerdings noch verbessern. Nichtsdestotrotz wird die Ausgleichsrücklage im Jahr 2016 erheblich in Anspruch genommen werden müssen. Aufgrund des Rückgangs der Gewerbesteuer im Zeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016 weist die Steuerkraft nur noch 12.559.248 € aus. Dies bedeutet eine Veränderung um minus 2.159.306 € bzw. minus 14,7 %. Trotz dieses Rückganges weist die Stadt Billerbeck im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch hohe Gewerbesteuereinnahmen aus.

 

Dennoch bleibt Sparsamkeit und Ausgabedisziplin das Gebot der Stunde und dies nicht nur im Aufwandsbereich, sondern auch im Investitionsbereich. Auch wenn Investitionen durch Pauschalen „gegenfinanziert“ werden können und damit die „Abschreibungen“ neutralisiert werden, führen Investition auch zu Folgekosten. Daher sollte dies bei Neuinvestitionen immer mitbedacht werden. Weiterhin sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um ab 2017 wieder besser dazustehen. Im Bereich der „freiwilligen Aufgaben“ sollte nach Möglichkeit immer eine Kostendeckung erreicht werden.

 

Erfreulich ist, dass eine Erhöhung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage im Haushaltsplanentwurf 2017 des Kreises vorerst nicht vorgesehen ist und somit auf dem Stand von 32,43 % bleibt. Hierbei wurde die angekündigte Erhöhung der Landschaftsumlage allerdings noch nicht berücksichtigt. Die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt wird jedoch aufgrund der Entwicklungsreform im Bereich der Jugendhilfe um voraussichtlich 0,61 % steigen.

 

Mit dem Urteil vom 10.5.2016 des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW gegen das GFG 2012 wurden zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, allerdings gleichzeitig die gutachterliche Überprüfung der Auswirkungen des Kommunalen Finanzausgleiches und etwaige Verzerrungen auf den kreisangehörigen Raum gefordert.

 

Somit hat der Innenminister des Landes NRW die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (GFG 2017) auf der Basis der Regelungen zum GFG 2016 bekanntgegeben. Zwischenzeitlich wurde auch eine erste Arbeitskreisrechnung auf der Basis der von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte zum GFG 2017 vorgelegt.

 

Die zur Ermittlung der Steuerkraft zu Grunde zulegenden fiktiven Hebesätze betragen demnach:

Grundsteuer A:         217, wie bisher

Grundsteuer B:         429, wie bisher

Gewerbesteuer:        417, wie bisher.

 

Da die Hebesätze der Stadt Billerbeck bei der Grundsteuer A, ohne Berücksichtigung der Erhöhung der Grundsteuer A im Jahr 2016, und Grundsteuer B unterhalb der fiktiven Hebesätze liegen, wird die Stadt Billerbeck erneut bei der Steuerkraft „reicher“ gerechnet als sie tatsächlich ist. Die Mindererträge bzw. -einzahlungen weisen in etwa die Höhe der zu zahlenden Solidaritätsumlage in 2017 aus. Darum sollte/muss in Zukunft eine Anhebung der Hebesätze immer auf den Stand der fiktiven Hebesätze erfolgen.

 

 

Die Stadt Billerbeck erhält, wie auch in den Vorjahren, keine Schlüsselzuweisung, da ihre Steuerkraft höher als ihr Bedarf ist. Sie ist damit in 2016 als einzige Gemeinde im Kreis Coesfeld abundant und wird 2016 zur Zahlung der Solidaritätsumlage herangezogen. Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW hat am 30.08.2016 die Verfassungsbeschwerden gegen die Solidaritätsumlage im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen zurückgewiesen. Deswegen wird die Stadt Billerbeck auch 2017 die Solidaritätsumlage als einzige Gemeinde im Kreis zahlen müssen, wenngleich diese aufgrund der gesunkenen Steuerkraft geringer sein wird, als ursprünglich im Haushalt 2016 für das Jahr 2017 verplant.

 

Die Einschätzung zur Finanzlage hängt neben der konjunkturellen Entwicklung auch noch ab von den Unsicherheiten bei der Belastung im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge. Die Mehrbelastungen in Verbindung mit Leistungen zur Integration einschließlich der Kinderbetreuung und Schule stehen auch noch nicht fest.

 

Aufgrund des Flüchtlingspaktes, den die EU Mitte März 2016 mit der Türkei geschlossen hat, reisen zurzeit weniger Flüchtlinge nach Deutschland ein als zur Haushaltsaufstellung 2016 angenommen. Darüber hinaus werden Flüchtlinge gegenwertig insbesondere nur an Kommunen verteilt, die ihr Aufnahmesoll in den vergangenen Monaten nicht zu 100% erfüllt haben mit der Folge, dass weniger Neuzuweisungen nach Billerbeck kommen.

 

i.A.                                                                              i.V.

 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Gerd Mollenhauer

Kämmerin                                                                  Allgemeiner Vertreter

 


Anlagen:

1)    Entwicklung des Ergebnisplans 2016

2)    Vergleich der Hebesätze Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer der kreisangehörigen Kommunen

3)    Vergleich der Steuerkraft laut Arbeitskreisrechnung auf der Basis der Eckpunkte zum GFG 2017 der kreisangehörigen Kommunen