hier: Entwicklung der Ergebnisrechnung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Sachverhalt:
In der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien
wird immer durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des
Haushaltes 2016 informiert. Insbesondere wird hierbei auf die Entwicklung der
Ergebnisrechnung im Produkt 16010 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ eingegangen.
Der letzte Finanzzwischenbericht war prägend aufgrund der einsetzenden
Flüchtlingswelle. Dieses Jahr steht die Gewerbesteuer im Fokus des
Finanzzwischenberichtes. Hierbei wird allerdings unterstellt, dass die
Beruhigung der Flüchtlingsbewegung anhält, so dass die gebildeten Ansätze nicht
überschritten werden müssen.
In den Medien wird von Bundesminister Dr. Schäuble verkündet, dass der
Bund, die Länder und Gemeinden gut aufgestellt seien. Auch hat der Arbeitskreis
„Steuerschätzung“ seine „November 2015 Prognose“ im Mai 2016 leicht nach oben
korrigiert. Jedoch ist dieser Trend bei den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt
Billerbeck im Gegensatz zu den Nachbarkommunen nicht nachvollziehbar. Wie
bereits Ende des Jahres 2015 mitgeteilt und auch im Haushalt 2016 dargestellt,
ist die Gewerbesteuer schwer zu kalkulieren. Individuelle Verhältnisse vor Ort,
seien es Investitionen, Wechsel in der Geschäftsführung oder sonstige
Gegebenheiten und deren Auswirkungen auf die Gewerbesteuer sind für die
öffentliche Hand naturgemäß nicht planbar. Sie können lediglich abgeschätzt
werden. Aber auch die bekannten Probleme innerhalb und außerhalb Europas haben
einen Einfluss auf die Gewinne der hiesigen Gewerbesteuerzahler. Hierbei bleibt
noch zu hoffen, dass der „Brexit“ keine Auswirkungen auf die Einnahmesituation
Billerbecks hat. Aufgrund der fehlenden Schlüsselzuweisungen ist ein Rückgang
der Gewerbesteuer schwer zu verkraften und nicht im gleichen Jahr
auszugleichen. Trotz Abundanz wird das prognostizierte Plan-Defizit von
1.342.700 € auf ein Defizit von 2.160.700 € steigen. Eventuelle Anpassungen von
Gewerbesteuervorauszahlungen nach oben könnten das Ergebnis allerdings noch
verbessern. Nichtsdestotrotz wird die Ausgleichsrücklage im Jahr 2016 erheblich
in Anspruch genommen werden müssen. Aufgrund des Rückgangs der Gewerbesteuer im
Zeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016 weist die Steuerkraft nur noch 12.559.248 €
aus. Dies bedeutet eine Veränderung um minus 2.159.306 € bzw. minus 14,7 %.
Trotz dieses Rückganges weist die Stadt Billerbeck im Vergleich zu anderen
Kommunen immer noch hohe Gewerbesteuereinnahmen aus.
Dennoch bleibt Sparsamkeit und Ausgabedisziplin das Gebot der Stunde und
dies nicht nur im Aufwandsbereich, sondern auch im Investitionsbereich. Auch
wenn Investitionen durch Pauschalen „gegenfinanziert“ werden können und damit
die „Abschreibungen“ neutralisiert werden, führen Investition auch zu
Folgekosten. Daher sollte dies bei Neuinvestitionen immer mitbedacht werden.
Weiterhin sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um ab 2017 wieder besser
dazustehen. Im Bereich der „freiwilligen Aufgaben“ sollte nach Möglichkeit
immer eine Kostendeckung erreicht werden.
Erfreulich ist, dass eine Erhöhung des Hebesatzes der allgemeinen
Kreisumlage im Haushaltsplanentwurf 2017 des Kreises vorerst nicht vorgesehen
ist und somit auf dem Stand von 32,43 % bleibt. Hierbei wurde die angekündigte
Erhöhung der Landschaftsumlage allerdings noch nicht berücksichtigt. Die
Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt wird jedoch aufgrund der Entwicklungsreform
im Bereich der Jugendhilfe um voraussichtlich 0,61 % steigen.
Mit dem Urteil vom 10.5.2016 des Verfassungsgerichtshofs für das Land
NRW gegen das GFG 2012 wurden zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen,
allerdings gleichzeitig die gutachterliche Überprüfung der Auswirkungen des
Kommunalen Finanzausgleiches und etwaige Verzerrungen auf den kreisangehörigen
Raum gefordert.
Somit hat der Innenminister des Landes NRW die Eckpunkte zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 (GFG 2017) auf der Basis der Regelungen zum
GFG 2016 bekanntgegeben. Zwischenzeitlich wurde auch eine erste
Arbeitskreisrechnung auf der Basis der von der Landesregierung beschlossenen
Eckpunkte zum GFG 2017 vorgelegt.
Die zur Ermittlung der Steuerkraft zu Grunde zulegenden fiktiven
Hebesätze betragen demnach:
Grundsteuer A: 217, wie
bisher
Grundsteuer B: 429, wie
bisher
Gewerbesteuer: 417, wie
bisher.
Da die Hebesätze der Stadt Billerbeck bei der Grundsteuer A, ohne Berücksichtigung
der Erhöhung der Grundsteuer A im Jahr 2016, und Grundsteuer B unterhalb der
fiktiven Hebesätze liegen, wird die Stadt Billerbeck erneut bei der Steuerkraft
„reicher“ gerechnet als sie tatsächlich ist. Die Mindererträge bzw.
-einzahlungen weisen in etwa die Höhe der zu zahlenden Solidaritätsumlage in
2017 aus. Darum sollte/muss in Zukunft eine Anhebung der Hebesätze immer auf
den Stand der fiktiven Hebesätze erfolgen.
Die Stadt Billerbeck erhält, wie auch in den Vorjahren, keine
Schlüsselzuweisung, da ihre Steuerkraft höher als ihr Bedarf ist. Sie ist damit
in 2016 als einzige Gemeinde im Kreis Coesfeld abundant und wird 2016 zur
Zahlung der Solidaritätsumlage herangezogen. Der Verfassungsgerichtshof für das
Land NRW hat am 30.08.2016 die Verfassungsbeschwerden gegen die
Solidaritätsumlage im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen zurückgewiesen.
Deswegen wird die Stadt Billerbeck auch 2017 die Solidaritätsumlage als einzige
Gemeinde im Kreis zahlen müssen, wenngleich diese aufgrund der gesunkenen
Steuerkraft geringer sein wird, als ursprünglich im Haushalt 2016 für das Jahr
2017 verplant.
Die Einschätzung zur Finanzlage hängt neben der konjunkturellen
Entwicklung auch noch ab von den Unsicherheiten bei der Belastung im
Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge.
Die Mehrbelastungen in Verbindung mit Leistungen zur Integration einschließlich
der Kinderbetreuung und Schule stehen auch noch nicht fest.
Aufgrund des Flüchtlingspaktes, den die EU Mitte März 2016 mit der
Türkei geschlossen hat, reisen zurzeit weniger Flüchtlinge nach Deutschland ein
als zur Haushaltsaufstellung 2016 angenommen. Darüber hinaus werden Flüchtlinge
gegenwertig insbesondere nur an Kommunen verteilt, die ihr Aufnahmesoll in den
vergangenen Monaten nicht zu 100% erfüllt haben mit der Folge, dass weniger
Neuzuweisungen nach Billerbeck kommen.
i.A. i.V.
Marion Lammers Gerd
Mollenhauer
Kämmerin Allgemeiner
Vertreter
Anlagen:
1) Entwicklung des Ergebnisplans 2016
2) Vergleich der Hebesätze Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer der kreisangehörigen Kommunen
3) Vergleich der Steuerkraft laut Arbeitskreisrechnung auf der Basis der Eckpunkte zum GFG 2017 der kreisangehörigen Kommunen