Sachverhalt:
Seit
dem 1. Januar 2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) abgelöst.
Aufgrund
der Tatsache, dass der Kostenersatz im Bereich der Feuerwehr durch Satzung
geregelt wird, und das aufgehobene Gesetz nicht mehr Grundlage der Satzung sein
kann, muss diese neue Satzung erlassen werden.
Durch
die neue gesetzliche Grundlage des BHKG haben sich unter anderem im Bereich der
Kostenersatztatbestände Änderungen ergeben, welche in die neue Satzung
aufgenommen werden müssen. Bisher war z.B. der Verursacher eines Einsatzes zum
Kostenersatz verpflichtet, wenn er den Einsatz vorsätzlich herbeigeführt hatte.
Künftig tritt eine Kostenpflicht bereits bei grober Fahrlässigkeit ein.
Weiterhin
soll der Kostentarif zur Feuerwehrsatzung (Anlage I) für die eingesetzten
Fahrzeuge und Feuerwehrleute aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung bei den
Lohn-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten angepasst werden. Daher wurden
die Sätze für den jeweiligen Kostenersatz sowie die Entgelte für die Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Billerbeck nach 8 Jahren (letzte Änderung
im Jahr 2008) neu kalkuliert und dementsprechend angepasst.
Die jeweiligen Maschinen- und Gerätekosten werden anders als in der vorherigen Kalkulation nun bei den Fahrzeugkosten des jeweiligen Fahrzeugs, wo diese zugeordnet sind, anteilig mit berücksichtigt.
Es
ergeben sich folgende Änderungen bei den einzelnen Positionen:
Bezeichnung |
Alt |
Neu |
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je Std. |
je Std. |
je Viertelstd. |
Personalkosten |
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Feuerwehrfrau/-mann |
23,00 € |
27,00 € |
6,75 € |
Brandsicherheitswache |
23,00 € |
27,00 € |
6,75 € |
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Fahrzeuge |
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Einsatzleitwagen
(ELW), Mannschaftstransportwagen
(MTW), Komandowagen (KdoW) |
35,00 € |
40,00 € |
10,00 € |
Löschfahrzeuge
mit einer Pumpenleistung bis
1.600 l/min (LF 8/6, HLF 20/16) |
70,00 € |
90,00 € |
22,50 € |
Löschfahrzeuge
mit einer Pumpenleistung über 1.600 l/min (LF 20/16, LF-L) |
80,00 € |
90,00 € |
22,50 € |
Kraftfahrzeugdrehleiter
(DLK) |
110,00 € |
90,00 € |
22,50 € |
Rüstwagen
(RW) |
70,00 € |
130,00 € |
32,50 € |
Gerätewagen
(GW) |
60,00 € |
45,00 € |
11,25 € |
Gerätewagen
Messtechnik (GW-M) |
60,00 € |
80,00 € |
20,00 € |
Gerätewagen
Gefahrgut 3,5 t (GW-G) |
60,00 € |
80,00 € |
20,00 € |
Gerätewagen
Gefahrgut 7,5 t (GW-ABC-Dekon) |
60,00 € |
100,00 € |
25,00 € |
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Sachkosten |
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Sonstige
Maschinen und Gerätschaften |
versch. Beträge |
0,00 € |
0,00 € |
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Böswillige Alarmierung mindestens |
500,00 € |
500,00 € |
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Einsätze nach nicht
bestimmungsgemäßer Auslösung einer Brandmeldeanlage mindestens |
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250,00 € |
Die
für die Anpassung erforderliche Kalkulation ist in der Anlage beigefügt. Bei
den Fahrzeugen, die von anderen Wehren im Rahmen der Alarm- und Ausrückeordnung
im Einsatzfall zur Verfügung gestellt werden (z.B. das Drehleiterfahrzeug von
der Feuerwehr Coesfeld) wurde der kalkulierte Betrag der Stadt Coesfeld
angenommen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Neufassung der Feuerwehrsatzung mit den Änderungen der
Kostentarife in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.
Im Auftrag Im Auftrag
Sandra
Schürhaus Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
- Neufassung der Feuerwehsatzung inkl.
Kostentarif
- Kalkulation der Kostentarife