Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0382/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen, dass das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ablöst, muss auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Billerbeck vom 7. November 2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 31. Januar 2003, neu gefasst werden.

 

Die Brandverhütungsschau wird in der Stadt Billerbeck von einem Brandschutztechniker oder einem Brandschutzingenieur durchgeführt, um vorsorglich zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen,  bei denen in erhöhtem Maße Brand- oder Explosionsgefährdungen  vorliegen, oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.

 

Die Prüfungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen dienen der Feststellung von brandschutztechnischen Mängeln an Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Welche Gebäude und Einrichtungen der Brandverhütungsschau unterliegen, wird auf der Grundlage der Liste der Brandschauobjekte vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen von der Stadt Billerbeck festgelegt und der Satzung in einer Liste beigefügt.

Aufgrund der weit zurückliegenden Berechnung für die derzeit gültige Satzung sind die dort aufgeführten Beträge nicht mehr aktuell.

Somit wurde auf der Grundlage des KGST Berichtes Nr. 16/2015 eine neue Berechnung durchgeführt. Aus dieser Berechnung ergeben sich die im Folgenden aufgeführten Beträge:

 

Bezeichnung

Alt

Neu

 

je Std.

je Std.

Brandverhütungsschau

 

 

durch einen Brandschutztechniker

38,00 €

45,00 €

durch einen Brandschutzingenieur

57,00 €

60,00 €

 

 

 

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Billerbeck in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.

 

 

Im Auftrag                               Im Auftrag

 

 

 

Sandra Schürhaus                  Hubertus Messing                               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                     Fachbereichsleiter                              Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

-       Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Billerbeck