Sachverhalt:
Aufgrund
der gesetzlichen Änderungen, dass das Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz
und die Hilfeleistung (FSHG) ablöst, muss auch die Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Billerbeck vom 7.
November 2000, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 31. Januar
2003, neu gefasst werden.
Die
Brandverhütungsschau wird in der Stadt Billerbeck von einem
Brandschutztechniker oder einem Brandschutzingenieur durchgeführt, um
vorsorglich zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen, bei denen in erhöhtem Maße Brand- oder
Explosionsgefährdungen vorliegen, oder
in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl
von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Die
Prüfungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen dienen der Feststellung von
brandschutztechnischen Mängeln an Gefahrenquellen sowie der Anordnung von
Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und
Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen
und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Welche Gebäude und Einrichtungen der
Brandverhütungsschau unterliegen, wird auf der Grundlage der Liste der
Brandschauobjekte vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen von der
Stadt Billerbeck festgelegt und der Satzung in einer Liste beigefügt.
Aufgrund der weit zurückliegenden Berechnung für
die derzeit gültige Satzung sind die dort aufgeführten Beträge nicht mehr
aktuell.
Somit wurde auf der Grundlage des KGST Berichtes
Nr. 16/2015 eine neue Berechnung durchgeführt. Aus dieser Berechnung ergeben
sich die im Folgenden aufgeführten Beträge:
Bezeichnung |
Alt |
Neu |
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je Std. |
je Std. |
Brandverhütungsschau |
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durch
einen Brandschutztechniker |
38,00 € |
45,00 € |
durch
einen Brandschutzingenieur |
57,00 € |
60,00 € |
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Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Billerbeck in der
vorgeschlagenen Form zu beschließen.
Im Auftrag Im Auftrag
Sandra
Schürhaus Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
- Neufassung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der
Stadt Billerbeck