Betreff
Zuleitung der Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2014 und 2015 gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW
Vorlage
FBF/0325/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:

 

Die Entwürfe der Gesamtabschlüsse der Jahre 2014 und 2015 einschließlich Anlagen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet, sobald die Entwürfe von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurden. Den Ratsmitgliedern werden die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2014 und 2015 zugleich per Mail zugeleitet.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 116 GO NRW muss die Stadt Billerbeck nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), beginnend mit dem Jahr 2010, einen Gesamtabschluss (sogenannter Konzernabschluss) aufstellen. In dem Gesamtabschluss werden der Kernhaushalt, der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck, die GIWo mbH und die Netzgesellschaft Billerbeck einbezogen. Nun ist die Stadt Billerbeck mit ihren Jahresabschlüssen nach NKF und den Gesamtabschlüssen auf dem Laufenden.

 

Mit den Arbeiten zu den oben genannten Gesamtabschlüssen wurde begonnen, so dass nach Fertigstellung die Entwürfe von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden können. Um auch hinsichtlich des Gesamtabschlusses zügig auf den aktuellen Stand zu kommen, soll bereits jetzt über die Verweisung der Gesamtabschlüsse 2014 und 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss entschieden werden entsprechend dem oben genannten Beschlussvorschlag.

 

Auf Wunsch können die Entwürfe der Abschlüsse auch auf dem Postwege zugeleitet werden.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Marion Dirks

Kämmerin                                                                  Bürgermeisterin