Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner
Sitzung am 30. Juni 2016 die Bürgeranregung „Freigabe der Fußgängerzone für den
Radverkehr“ der Ortsgruppe des ADFC- Billerbeck, an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zur
Beratung verwiesen.
Der ADFC-Billerbeck beantragt die
Fußgängerzone bestehend aus der Lange Straße (Nord-Süd-Achse) und einem Teil
der Münsterstraße (Erschließung von Osten) für Radfahrer grundsätzlich
freizugeben. Aktuell ist dieser Bereich
nur in der Zeit von 20:00 – 8:00 Uhr für den Radverkehr freigegeben.
Die Fußgängerzone ist die Verbindung zwischen
der Bahnhofstraße zum Schulzentrum/Kolvenburg und ist daher für die
Billerbecker Bürger wie auch für die Touristen eine der Hauptverkehrswege in
der Innenstadt. Durch die Öffnung kann Billerbeck als fahrradfreundliche Stadt
das Radfahren in der Stadt noch attraktiver machen und die Innenstadt
zusätzlich beleben. Auch die Wege zur
Arbeit und zur Schule oder zum Einkaufen können für die Bürger noch weiter
erleichtert werden.
Nach Rücksprache mit der
Straßenverkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld, gibt es in der StVO grundsätzlich
die Möglichkeit, dass durch ein Zusatzzeichen die Benutzung der Fußgängerzone
für eine andere Verkehrsart erlaubt wird. Wobei natürlich immer die Maßgabe
gilt, dass der Fahrverkehr auf die Fußgänger Rücksicht nehmen muss. Die
Fußgänger dürfen im Rahmen der Öffnung der Fußgängerzone für den Radfahrer weder gefährdet noch behindert
werden. Dies bedeutet z.B., dass nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
darf oder, dass wenn es die Situation erfordert abgestiegen und geschoben
werden muss.
Folglich würde es auch erforderlich sein,
dass das entsprechende Zusatzzeichen „Radfahrer frei – außer an Markttagen“
verwendet wird, um im Rahmen des Marktes zu denen die Fußgängerzone stärker
beansprucht wird der Schutz der Fußgänger gewahrt bleibt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die
Fußgängerzone für den Radverkehr zu öffnen. Die Änderung der Verkehrsregelung
in der Innenstadt sollte mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit begleitet
werden. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit sollte vor allem sein, den Vorrang der
Fußgänger und die notwendige Rücksichtnahme der Radfahrer auf sensible
Verkehrsteilnehmer sowie die Verpflichtung, Schrittgeschwindigkeit zu fahren,
zu verdeutlichen.
Die Änderung sollte für ein Jahr im Rahmen
der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verwaltung begleitet und beobachtet
werden, so dass nach diesem Jahr ein Überblick darüber geschaffen werden kann,
ob die Öffnung für den Radverkehr als Dauerlösung akzeptiert werden kann.
Im Auftrag Im Auftrag
Sandra Schürhaus Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Anregung gem. § 24 GO NRW vom 13.06.2016 der ADFC Ortsgruppe Billerbeck