Betreff
Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr
Vorlage
FBZD/0385/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Fußgängerzone der Stadt Billerbeck wird für den Radverkehr freigegeben. Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2016 die Bürgeranregung „Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr“ der Ortsgruppe des ADFC- Billerbeck,  an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zur Beratung verwiesen.

 

Der ADFC-Billerbeck beantragt die Fußgängerzone bestehend aus der Lange Straße (Nord-Süd-Achse) und einem Teil der Münsterstraße (Erschließung von Osten) für Radfahrer grundsätzlich freizugeben.  Aktuell ist dieser Bereich nur in der Zeit von 20:00 – 8:00 Uhr für den Radverkehr freigegeben.

 

Die Fußgängerzone ist die Verbindung zwischen der Bahnhofstraße zum Schulzentrum/Kolvenburg und ist daher für die Billerbecker Bürger wie auch für die Touristen eine der Hauptverkehrswege in der Innenstadt. Durch die Öffnung kann Billerbeck als fahrradfreundliche Stadt das Radfahren in der Stadt noch attraktiver machen und die Innenstadt zusätzlich beleben.  Auch die Wege zur Arbeit und zur Schule oder zum Einkaufen können für die Bürger noch weiter erleichtert werden.

 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsaufsicht des Kreises Coesfeld, gibt es in der StVO grundsätzlich die Möglichkeit, dass durch ein Zusatzzeichen die Benutzung der Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt wird. Wobei natürlich immer die Maßgabe gilt, dass der Fahrverkehr auf die Fußgänger Rücksicht nehmen muss. Die Fußgänger dürfen im Rahmen der Öffnung der Fußgängerzone für  den Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden. Dies bedeutet z.B., dass nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf oder, dass wenn es die Situation erfordert abgestiegen und geschoben werden muss.

 

Folglich würde es auch erforderlich sein, dass das entsprechende Zusatzzeichen „Radfahrer frei – außer an Markttagen“ verwendet wird, um im Rahmen des Marktes zu denen die Fußgängerzone stärker beansprucht wird der Schutz der Fußgänger gewahrt bleibt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Fußgängerzone für den Radverkehr zu öffnen. Die Änderung der Verkehrsregelung in der Innenstadt sollte mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit sollte vor allem sein, den Vorrang der Fußgänger und die notwendige Rücksichtnahme der Radfahrer auf sensible Verkehrsteilnehmer sowie die Verpflichtung, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, zu verdeutlichen.

 

Die Änderung sollte für ein Jahr im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verwaltung begleitet und beobachtet werden, so dass nach diesem Jahr ein Überblick darüber geschaffen werden kann, ob die Öffnung für den Radverkehr als Dauerlösung akzeptiert werden kann.

 

 

 

Im Auftrag                                           Im Auftrag

 

 

Sandra Schürhaus                            Hubertus Messing                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin


Bezug:    

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Anregung gem. § 24 GO NRW vom 13.06.2016 der ADFC Ortsgruppe Billerbeck