Sachverhalt:
Im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Schildstuhl” wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Termin fand am 8. Juni 2006 nach 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Kultursaal der Alten Landwirtschaftsschule statt. 40 Personen nahmen hieran teil.
Über das Ergebnis und die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde die nachfolgend abgedruckte Niederschrift angefertigt.
Niederschrift
Herr Mollenhauer eröffnet die Anhörung
und erläutert den Hintergrund und den Anlass des Planverfahrens. Im Anschluss
stellt Frau Besecke die Flächennutzungsplanung und zwei Planskizzen für die
Änderung des Bebauungsplanes “Schildstuhl” vor.
Herr Lohaus macht deutlich, dass es ihn wundert,
dass keine Vertreter des Stadtrates bei der Bürgeranhörung anwesend seien.
Herr Mollenhauer macht deutlich, dass
eine Niederschrift gefertigt werde, in der die Ergebnisse der Anhörung
zusammengefasst würden und den Ratsmitgliedern zur Abwägung vorgelegt würde. Im
Weiteren lässt Herr Lohaus die anwesenden Bürger darüber abstimmen, ob die
Grünfläche bebaut werden soll oder nicht. Bis auf die Familie des
Antragstellers wenden sich alle Anwesenden gegen eine Bebauung der Grünfläche.
Herr Mollenhauer macht dazu deutlich, dass eine solche Abstimmung ein
Stimmungsbild wiedergeben könne. Die gewählten Vertreter der Bürgerschaft im Rat
müssten jedoch die Abwägung vornehmen für alle Billerbecker Bürger. Er macht
zudem deutlich, dass die Fläche natürlich einen ökologischen Wert habe, aber
dass es auch ein übergeordnetes Ziel sei, den Außenbereich größtmöglich zu
schonen und eine Innenverdichtung vorzunehmen.
Frau Michalski wendet sich gegen die Bebauung der
Grünfläche und äußert, dass ihr in früheren Zeiten zugesichert worden sei, dass
die Grünfläche immer bestehen bliebe. Es könne doch nicht sein, dass die Stadt
so arm sei und keine Bauplätze an anderer Stelle zur Verfügung stellen könne.
Herr Wissing moniert, dass, auch wenn eine
ökologische Ausgleichsfläche geschaffen würde, dies an anderer Stelle geschehe
und für die Kinder vor Ort nicht zugänglich sei.
Frau Haas schließt sich dem an und führt aus,
dass, wenn eine solche Fläche einmal aufgegeben und überbaut ist, sie
unwiederbringlich verloren sei. Dies würde den Wohnwert der gesamten
Nachbarschaft schmälern.
Herr Mollenhauer weist im Zusammenhang
mit dem Vorwurf der Bürgerschaft im Rahmen der Sitzung darauf hin, dass es
nicht richtig sei, dass keinerlei Grünflächen mehr bestehen blieben. Vielmehr
wären im Rahmen der Bebauung im Oberlau II und III umfangreiche Grünflächen neu
geschaffen worden.
Herr Geuking wundert sich, dass die Kosten für ein
Planverfahren nur auf die Anfrage eines Bürgers in Kauf genommen würden. Frau
Besecke macht deutlich, dass dies der Regelfall für ein Planverfahren sei. Da
die meisten Investitionen privater Natur seien, würden diese immer durch
Anträge einzelner oder Firmen kommen. Herr Mollenhauer macht deutlich, dass
jeder Antrag sowohl von der Stadtverwaltung als auch von den Politikern ernst
genommen und entsprechend beraten würde. Herr Geuking befürchtet weiter, dass
die Planung schon so weit fortgeschritten sei, dass ein Zurückrudern nicht mehr
möglich sei. Diesem Vorwurf widerspricht Herr Mollenhauer, denn die frühzeitige
Bürgeranhörung sei der allererste Schritt einer Planung. Frau Besecke ergänzt,
dass es bisher noch keinen Aufstellungsbeschluss gegeben habe.
Herr Heymanns äußert sich verwundert über die
versammelte Anwohnerschaft und ihre Bedenken bezüglich der Überplanung der
Grünfläche. Jahrelang sei niemand dort gewesen um sich darum zu kümmern. Eine
Pflege der Büsche oder Bäume sei nie erfolgt.
Es schließt sich eine Diskussion über
den Pflegezustand und die von einzelnen verrichteten Arbeiten an.
Thomas van Wesel sagt, er wisse von Frau Stippel, dass
bereits vor etlichen Jahren eine Bauanfrage ähnlicher Art abgeschmettert worden
sei.
Michael van Wesel führt an, dass die Ausweisung so
großer Grundstücke für junge Familien nicht finanzierbar sei, da diese nicht
förderfähig wären. Herr Mollenhauer führt dazu aus, dass die Förderfähigkeit
nicht mehr unabdingbar mit Grundstücksgrößen in Zusammenhang gebracht würde.
Zudem würde erfahrungsgemäß die Förderung, welche zinsgünstige Darlehen
beinhalten, in der heutiger Zeit nicht so entscheidend sein.
Herr Viegener wundert sich, dass die Vermüllung des
Wäldchens doch nicht ernsthaft als Grund angeführt werden könne, um eine
Überbauung zu begründen. Vielmehr mache eine solche Grünfläche den Charme
Billerbecks aus. Er befürchtet, dass das Verfahren nicht mehr gestoppt werden
könne. Er fragt, wie es denn wäre, wenn er einen Antrag stellen würde, das
Grundstück hinter seinem Haus (Spielplatz Im Konskamp) zu bebauen. Herr
Mollenhauer erwidert, dass auch über einen solchen Antrag der Rat entscheiden
würde.
Herr Heymanns macht deutlich, dass seine Kinder in
diesem Bereich bauen möchten und eine Überbauung nicht wegen einer Unordnung
oder Vermüllung der Grünfläche erfolgen solle.
Herr Haas führt aus, dass er es für notwendig
erachte, dass die Gegner der Überplanung ebenfalls einen Antrag stellen
sollten, damit dieser entsprechend ernst genommen würde und beschieden werden
müsse. Durch einen solchen Antrag könne Druck ausgeübt werden, damit sich der
Rat damit beschäftigen müsse.
Herr Mollenhauer erläutert das
Verfahren der Bürgeranhörung im Rahmen eines Planverfahrens, in welchem solche
Anregungen und Bedenken aufgenommen und dem Rat zur Abwägung vorgelegt würden.
Herr Wenzel gibt zu bedenken, dass in der
Grünfläche seltene Vögel beheimatet wären. Auch andere Tiere seien dort
beheimatet, ergänzt Andreas van Wesel und führt aus, dass der NABU sich kritisch
zu einer Überplanung dieser Fläche geäußert habe. Zudem fragt er an, ob die
Verlegung der Gelsenwasserleitung in den Fußweg am Windmühlenweg bereits im
Hinblick auf eine mögliche Überbauung erfolgt sei. Dies wird von der Verwaltung
bestätigt.
Frau Mellinghaus merkt an, dass es bei der Überplanung
doch nur um die Erwirtschaftung von Geld ginge. Es sei doch zu überlegen, ob
nicht einfach weniger gebaut werden solle. Dies könne doch auch eine weitere
Zielsetzung sein. Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass vor einer
Weiterplanung in die Landschaft eine Innenverdichtung sowohl ein ökologisches
als auch ein soziales Ziel sei. Dabei sei dies auch eine Zielvorgabe durch den
Bund und das Land.
Herr Stutter gibt dabei zu bedenken, dass eine zu
starke Verdichtung und zu wenig Grün in Orten dazu führe, dass keine
Wohnqualität mehr vorhanden sei und eine Verödung stattfinde. Er verstünde
nicht, dass für drei Grundstücke eine so wertvolle Fläche aufgegeben werden
solle. Herr Mollenhauer erwidert, dass man in Billerbeck nicht dabei sei
keinerlei Grünflächen mehr zu erhalten, auch wenn der Eindruck in der
Öffentlichkeit entstünde, dass Bäume willkürlich gefällt würden. Im Stadtgebiet
der Stadt Billerbeck seien auf öffentlichen Flächen über 2.000 großkronige
Bäume im Rahmen der Zählung für “Unsere Stadt blüht auf” ermittelt worden.
Herr Wenker führt aus, dass es ihm klar sei, dass
die Idee zur Überplanung nicht von der Stadt käme. Es müsse dem Rat deutlich
gemacht werden, dass eine große Ablehnung in der Nachbarschaft bestünde, damit
diese wesentlich mitbewertet würde. Er regt an, dass die Anwohner mehr bei
solchen Planungen berücksichtigt würden. Herr Mollenhauer macht deutlich, dass
dies geschehen würde, da die Anregungen unmittelbar dem Rat zur Verfügung
gestellt würden.
Frau Haas äußert ihr Unverständnis darüber,
dass ausgerechnet an dieser Stelle gebaut werden müsse, wo es doch bereits sehr
viele Neubaugebiete und andere Grundstücke gäbe. Von den Anwesenden wird die
Frage in den Raum gestellt, ob bereits die Verpachtung der Grünflächen eine
Vorbereitung auf eine zukünftige Bebauung gewesen sei. Dies weist die Familie
Heymanns vehement zurück. Es ging damals um die Pflege der Grünfläche und des
angrenzenden Fußweges. Sie macht noch einmal deutlich, dass es ihr darum ginge,
dass die Kinder im Garten bauen könnten. Sie hätten sich damals bereit erklärt,
die Grünfläche mitzupflegen und hätten viel Arbeit investiert. Ihr sei bekannt,
dass ansonsten aus der Nachbarschaft keine Bereitschaft gewesen sei, eine
Patenschaft für diese Grünfläche zu übernehmen.
Herr Lohaus bietet eine Übernahme der Patenschaft
an.
Herr Viegener wundert sich, dass es für das
Abstellen der Baucontainer im Rahmen der Baumaßnahmen Am Schildstuhl notwendig
gewesen sei umfangreich Bäume zu fällen. Von Seiten der Verwaltung wird
bestätigt, dass dies ein unsensibles Vorgehen gewesen sei, aber eine
Entscheidung des Abwasserbetriebes war.
Herr Viegener äußert sich außerdem
verwundert darüber, dass öffentliche Grünflächen privat genutzt würden. Ihm sei
nicht bekannt gewesen, dass dort früher auch Bäume gestanden haben.
Frau Heymanns möchte nicht den Eindruck stehen
lassen, dass sie damals Bäume gefällt habe. Diese seien krank gewesen und
hätten entfernt werden müssen. Im Gegenzug hätten sie umfangreiche
Neuanpflanzungen vorgenommen.
Herr Geuking regt an, das Teilstück, welches heute
an die Familie Heymanns verpachtet wird, zu überplanen und die übrige
Grünfläche für alle Zeiten als Grünfläche festzuschreiben. Dies findet in der
Runde keine Zustimmung.
Frau Besecke merkt zudem an, dass
jeder Rat seine Planungshoheit wahrnehmen könne und eine ewige Festschreibung
nicht möglich sei.
Michael van Wesel regt an, dass die Familie Heymanns
eine Hinterbebauung auf dem eigenen Grundstück durchführen solle. Da das
Grundstück dafür zu klein ist, wird diese Anregungen wieder verworfen.
Herr Viegener fragt nach dem voraussichtlichen
Grundstückspreis. Herr Mollenhauer führt aus, dass 100,00 €/m² wahrscheinlich
wären. Es sei jedoch kein Geld in den Haushalt eingestellt. Es ginge also nicht
darum Finanzlücken durch die Überbauung zu schließen.
Herr Haas gibt zu bedenken, dass weitere
Zufahren im Kreuzungsbereich Windmühlenweg/Am Schildstuhl eine verkehrsmäßige
Gefährdung darstellen könnten. Dies ergebe sich insbesondere bei Glatteis.
Außerdem würde sich die Zahl der im Verkehrsraum parkenden Fahrzeuge weiter
erhöhen. Herr Mollenhauer macht deutlich, dass er die Straße Windmühlenweg
durchaus für breit genug halte, um dort noch drei Zufahrten anzulegen.
Herr Wissing äußert sich im Rahmen der
Nachbarschaft dahingehend, dass er vorschlägt, dass diese eine Patenschaft für
die Grünfläche übernehmen würde. Allerdings könne dies nicht bedeuten, dass der
Bauhof von sämtlichen Arbeiten entbunden würde, dazu sei die Fläche zu groß. Er
überreicht ein Schreiben, in dem auf die Wichtigkeit einer solchen Grünfläche
für die Entwicklung von Kindern eingegangen wird (s. Anlage). Es sei der
einzige Wald im Baugebiet.
Andreas van Wesel fragt zudem an, ob die Grünfläche,
die durch den Abwasserbetrieb beeinträchtigt wurde, nachgepflanzt würde. Er
merkt zudem an, dass die Glascontainer in jedem Fall entfernt werden sollten,
da diese zu massiven Ruhestörungen führen und ein optisch wenig ansprechendes
Bild bieten würden. Herr Mollenhauer empfiehlt den Anwesenden einen Antrag mit
Unterschriftenliste bei der Stadt einzureichen. Bei einer Abfrage ergibt sich,
dass kein Anwesender die Beibehaltung des Glascontainers an diesem Standort
wünscht.
Da keine neuen Argumente mehr geäußert
werden, bedankt sich Herr Mollenhauer bei den anwesenden Bürgern und schließt
die Versammlung.
Ende der Niederschrift
Während und im Nachgang zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden noch verschiedene
Stellungnahmen und Anfragen bei der Verwaltung eingereicht, welche als Anhang
1-4 beigefügt sind. Die Antragsteller wurden von Seiten der Verwaltung über die
weiteren Verfahrensschritte informiert, insbesondere darüber, dass eine
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens durch den Rat der Stadt
Billerbeck zu erfolgen hat. Außerdem ist nochmals eine Unterschriftenliste für
den Erhalt der Grünfläche, unterzeichnet von 52 Anliegern aus dem
Siedlungsbereich, eingereicht worden (Windmühlenweg, Am Schildstuhl, Im Draum,
Im Konskamp, Grotenkamp, Am Lohkamp, Bockelsdorfer Weg).
Wie der Niederschrift zu entnehmen,
waren bis auf den Antragsteller die anwesenden Anlieger gegen eine Überplanung
der Grünfläche. Dabei ging es weniger um eine Beeinträchtigung durch neue
Baukörper, sondern vielmehr um den Erhalt der Grünfläche für die Siedlung. Da
dies die wesentliche Aussage der anwesenden Anlieger insgesamt war, soll hier
nicht auf jede einzelne Aussage eingegangen werden.
In einer schriftlichen Eingabe hat ein
Anlieger die Geschichte der Grünfläche (Anlage 3) dokumentiert und führt aus
wie der Zuschnitt der Grünanlage zustande kam. Dabei merkt er an, dass die
Grünfläche südlich der Böschung schon vor der Bebauung vorhanden war und im
Rahmen der Überplanung nach Norden erweitert wurde. Diese Bereiche sind heute
den jeweiligen Anliegern zur Pflege und Nutzung überlassen.
Nach Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung zunächst darauf verzichtet
parallel die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen, um zunächst das
Ergebnis beraten zu lassen. Die Anwohner haben sich mit deutlicher Stimme gegen
eine Überplanung der öffentlichen Grünfläche ausgesprochen. Auch in anderen
Planverfahren werden bei der Interessensabwägung die Anwohnerstimmen sehr ernst
genommen. Andererseits wurde in den letzten Jahren jedoch auch in der
unmittelbaren Umgebung des Plangebietes eine Innenverdichtung vorgenommen, die
teilweise durch Planverfahren gefördert wurde. Neben dem Bebauungsplan “Im
Draum” wurde im Rahmen von § 34 BauGB südlich des Windmühlenweges und nördlich
der Straße Steenpättken zusätzliche Hinterlandbebauung ermöglicht. Dies ist
auch zu begrüßen, da eine Verdichtung der Wohngebiete sowohl aus ökologischer als
auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Die teilweise sehr großen Gärten
dienen heute kaum noch der Selbstversorgung und sind für die ältere Generation eher
eine Belastung. Andererseits ermöglicht es der jüngeren Generation günstiger zu
bauen. Auf der anderen Seite ist eine zu starke Verdichtung natürlich auch mit
Nachteilen verknüpft. Je weniger Freiräume bestehen, umso weniger Wohnqualität
hat eine Siedlung. Öffentliche Grünflächen haben in ihrer Erholungs- und
Spielfunktion daher eine wesentliche Funktion. Verwaltungsseitig wird daher
vorgeschlagen, die Fläche südlich der Böschung, die bereits vor in Kraft treten
des Bebauungsplanes “Schildstuhl” ein Wäldchen war, weiterhin zu erhalten, bzw.
wiederherzustellen. Im Rahmen der Kanalbauarbeiten wurden einige Bäume
beseitigt und müssen noch ersetzt werden. Hier sollte zusammen mit der
Nachbarschaft die Gestaltung geplant und kurzfristig (in dieser Pflanzperiode)
umgesetzt werden. Dabei können auch Gedanken zur Umgestaltung der
Nachbarschaftsecke einfließen.
Die Grundstücksteile nördlich der
Böschung sollten jedoch nach Auffassung der Verwaltung überplant werden. Für
den Grundstücksteil, für den der Antrag zum Kauf und zur Bebauung gestellt
wurde, sollte ein Baufeld ausgewiesen werden. Wie oben beschrieben, gibt es in
der Umgebung des Plangebietes ähnliche Verdichtungen in den Privatgärten. Das
eigentliche Wäldchen ist zudem nicht betroffen. Außerdem wird vorgeschlagen
auch die anderen Angrenzer zu fragen, ob sie die bisher gepachteten Flächen erwerben
möchten. Durch die Festsetzung als private Grünfläche würde die heute bereits
bestehende Nutzung als Garten planerisch nachvollzogen. Die Beratung
hinsichtlich des Verkaufs der Flächen müsste im Haupt- und Finanzausschuss
stattfinden. Verwaltungsseitig wird dieser Vorschlag als Kompromiss zwischen
einer sinnvollen Innenverdichtung und der Sicherung einer öffentlichen
Grünfläche zum Erhalt der Wohnqualität für alle angesehen. Es wird
vorgeschlagen, mit der Planvariante 4 (Anlage 5) die frühzeitige Behördenbeteiligung
durchzuführen. Im Planungsschritt danach hätten die Bürger im Rahmen der
Offenlage erneut die Möglichkeit sich zu äußern.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16. Mai 2006, TOP 2 ö. S. und des Rates vom 18. Mai 2006, TOP 7 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 750,--€
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 61000.65001
Anlagen:
1 Eingabe während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
2 Eingabe einer Unterschriftenliste für den Erhalt der Grünfläche
3 Eingabe zur Geschichte der Grünfläche
4 Antrag zum Erhalt der Grünfläche von 20 Anwohnern aus der Siedlung (im gleichen Wortlaut eingereicht, daher nur einmal beigefügt)
5 Variante 4