hier Vorstellung eines Planentwurfes
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Mit dem Planentwurf wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Die weitere Siedlungsentwicklung soll sich, auch entsprechend des Regionalplanes südlich der Berkel, westlich der Innenstadt fortsetzen. Mit dem Tagesordnungspunkt Bebauungsplan „Berkelbrücke“ soll die Voraussetzung für eine Erschließung dieser Flächen geschaffen werden. Eine Investition in die Brücke ist natürlich nur sinnvoll, wenn auch tatsächlich eine Ausweisung der dann erschlossenen Flächen zu Wohnbauland erfolgt. Parallel zur Planung der Brücke wird daher vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Dieser wird Grundlage für weitere Bebauungspläne zur schrittweisen Entwicklung der Flächen sein. Die detaillierten Planungen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen im Weiteren. Vom Zeitablauf ist zunächst der Bau der Brücke notwendig, um dann neue Baugebiete zu erschließen.
Es sind verschiedene Anregungen auch von Seiten der Fraktionen für die Gestaltung dieses Gebietes vorgetragen worden. Eine Aufarbeitung dieser erfolgt im Rahmen der Bebauungspläne.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, mit dem Planentwurf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren
durchzuführen. Auch die landesplanerische Stellungnahme zur
Flächennutzungsplanänderung (Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele
der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW) wird dann erbeten.
Aufgrund des
inhaltlichen Zusammenhanges mit dem Bau der Berkelbrücke sollte die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung für beide Verfahren gemeinsam erfolgen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (nur Ratsinfosystem)