Betreff
Festsetzung der Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck;
hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
FBF/0328/2016
Aktenzeichen
20 - ML/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck werden für 2017 je Hektar wie folgt festgesetzt:

 

Steinfurter Aa                                                       12,14 EUR         (Senkung um 0,02 €)

Steinfurter Aa und Grienbach                             3,63 EUR

Obere Berkel                                                          5,48 EUR

Mittlere Berkel                                                        7,10 EUR

Münstersche Aa (Oberlauf)                               10,08 EUR         (Senkung um 1,01 €)

Obere Stever                                                        11,26 EUR         (Senkung um 0,01 €)

 

Die 39. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gegenüber der Stadt Billerbeck haben die Wasser- und Bodenverbände die Beiträge für das Jahr 2016 durch Bescheid bereits festgesetzt und abgerechnet.

 

Auf der Grundlage der Bescheide der Wasser- und Bodenverbände an die Stadt erfolgt die Weitergabe der Beiträge an die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der Wasserläufe für das Jahr 2017.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                                                      Marion Dirks

Kämmerin                                                                  Bürgermeisterin


Anlagen:

Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände - 39. Änderung vom…. -