Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die vorliegende endgültige und abgestimmte Fassung der 1. Änderung zur Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck sowie die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 10. Oktober 2016 werden hiermit genehmigt und beschlossen.
Sachverhalt:
Aufgrund des im anliegenden Vermerk beschriebenen Sachverhaltes war umgehend eine Entscheidung zur Verlegung des Regenwasserkanals in der Josef-Suwelack-Straße zu treffen.
Ebenso ist aufgrund der erfolgten Änderungen die Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck vertraglich anzupassen. Diese Vereinbarung zwischen der Stadt Billerbeck und der MDS, sowie sie gemäß Dringlichkeitsentscheidung vorgeschlagen wurde, ist durch die MDS in Artikel 3 (zu § 5 Abs. 5) nochmals erweitert bzw. geändert worden. Hiermit wurden aber lediglich Konkretisierungen der MDS, so wie sie von vornherein auch seitens der Stadt Billerbeck gewollt waren, angefügt.
Es wird empfohlen, die Vereinbarung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
- 1. Änderung zur Vereinbarung über die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Billerbeck
- Dringlichkeitsentscheidung vom 10. Oktober 2016
- Vermerk vom 10. Oktober 2016