Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von. 10.300 € entnommen und als
Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt
festgesetzt:
1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei
4-wöchentlicher Entleerung 138,60 €
2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei
4-wöchentlicher Entleerung 184,80 €
3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei
4-wöchentlicher Entleerung 325,20 €
e)
Die 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der
für 2017 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung
wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2017). Die Gesamtkosten stellen sich für 2017 auf 747.100,00 € ein
und steigen damit um 32.600 € gegenüber dem Ansatz von 2016.
Ursache für
die Kostensteigerungen sind hauptsächlich die gestiegene Anzahl an vorgehaltenen
Biogefäßen, die daraus resultierenden Mehrmengen an Bioabfall, Preisanpassungen
beim Betrieb des Wertstoffhofes und stark gestiegene Kosten bei der Entsorgung
von Altholz. Aufgrund der letzten milden Winter besteht derzeit keine Nachfrage
auf dem Altholzmarkt.
Unter
Berücksichtigung weiterer Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu
verteilender Aufwand von 640.340,00 € (siehe auch Seite 2 der
Gebührenkalkulation 2017). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres
betrugen diese Aufwendungen 614.990,00 €.
Hiermit
einbezogen wurde in 2017 auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
i.H.v. 10.300 € aus den Jahren 2013 und 2014. Zur Stützung der weiteren
Gebühren stehen dann noch rd. 18.300,00 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
zur Verfügung.
Positiv
wirken sich die derzeitig hohen Erlöse für die Papierverwertung aus. Hier wird
mit rund 10.000 € zusätzlichen Einnahmen gerechnet.
Dagegen sind
im Bereich Elektroschrott nur noch geringe bis keine Erlöse mehr zu erzielen.
Hierzu teilten die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld (WBC) mit, dass die Sammlung
von Kleinelektroschrott und Altmetall mittels Sammelcontainer im Stadtgebiet aufgrund
der derzeitigen Erlössituation nicht kostendeckend sei. Kreisweit beträgt das
Defizit rund 10.000 €. Sollten sich die Verluste in 2017 nicht verringern, wird
über den Abzug der Sammelcontainer kreisweit nachgedacht.
Infolge der
aktuellen Zahlen für 2017 müssen die Gebühren je Restmüllbehältervolumen um
durchschnittlich 2,87 % wie folgt angehoben werden:
Gefäßgröße |
Gebühr 2017 |
Gebühr Vorjahr 2016 |
Veränderungen |
Veränderungen in % |
80 Liter |
138,60 € |
136,80 € |
1,80 € |
1,32 % |
120 Liter |
184,80 € |
180,00 € |
4,80 € |
2,67 % |
240 Liter |
325,20 € |
310,80 € |
14,40 € |
4,63 % |
Verwaltungsseitig
werden nachfolgende Möglichkeiten zur Einsparungen von Kosten vorgeschlagen:
Das Angebot
zum Häckseln von Ästen und Sträuchern verfehlt mittlerweile seinen eigentlichen
Sinn. Ziel war seinerzeit, dass die Bürger Ihre Äste häckseln lassen und die
Hackschnitzel für die Abdeckung von Beeten o.ä. wieder mitnehmen. Derzeit ist
es jedoch so, dass Sträucher und Äste aber auch Grünschnitt (insgesamt
geschätzt 3 t jährlich) angeliefert werden
und das Häckselgut keiner der Anlieferer wieder mitnehmen möchte. Auch
die Stadt kann das Häckselgut nicht verwerten, daher wird dieses vom
Auftragnehmer mitgenommen, wobei die Qualität aufgrund des hohen Grünschnittanteils
(z.B. Kirschlorbeer u.ä.) sehr gering ist.
Hier wäre
verwaltungsseitig der Vorschlag die Häckselaktionen einzustellen. Für die
eingesparten 1.200 € Unternehmerkosten können bei Anlieferung am Wertstoffhof bereits
rund 15 t Grünabfälle und Astschnitt entsorgt werden, die der
Biogasaufbereitungsanlage zugeführt werden könnten.
Auch die
dreitägige Grünabfuhr im November könnte bei der anstehenden Ausschreibung ab
2019 eingespart werden. Außer in den größeren Städten wie Coesfeld, Dülmen und
Lüdinghausen werden in den anderen Kommunen die Grünabfälle vom Bürger zum
Wertstoffhof gebracht. Somit erspart sich der Bürger eine Zwischenlagerung und
kann die Abfälle entsprechend der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes entsorgen.
Die eingesparten Kosten für die Sammlung und den Transport würden aktuell 2.000
€ betragen.
Bei
Einstellung des Angebotes des Häckslers und der Grünabfuhr wäre pro Restmüllgefäß
pro Jahr 0,60 € (80 l) bis 1,80 € (240 l) weniger zu zahlen.
Eine weitere
Einsparmöglichkeit, auch in Bezug auf den städtischen Haushalt, wird in dem
freiwilligen Windelgefäßzuschuss gesehen. Hierdurch würde der städtische Haushalt
direkt um 11.800 € entlastet. Durch das Heranziehen der vergünstigten Windelvolumen
zur vollen Restmüllgebühr könnten die Abfallgebühren um durchschnittlich 0,21 %
gesenkt werden. Aktuell werden im Stadtgebiet 196 Windelgefäße bzw. zusätzliche
Volumen zur Verfügung gestellt. Dieses entspricht einem Anteil von 5,5 % der
Restmüllbehälter insgesamt. Hierdurch würden auch zusätzliche Anreize zur
Müllreduzierung gegeben.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1) Abschluss des Gebührenhaushaltes 2015
2) Gebührenbedarfsberechnung 2017
3) Entwurf 10. Änderung der Abfallgebührensatzung