hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
- Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
- Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Wüllen II“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden
Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 7. Oktober 2016 bis
zum 7. November 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt.
Weder von
öffentlicher noch von privater Seite sind Stellungnahmen eingegangen.
Die Untere
Landschaftsbehörde erklärt, dass es mit der Änderung des Bebauungsplanes einen
Eingriff in Natur und Landschaft gibt. Gemäß § 18 BNatSchG i.V.m § 1a BauGB
werde dieser Eingriff über das gemeindliche Ökokonto der Stadt Billerbeck
ausgeglichen. Es erfolge eine Abbuchung von 35 Biotopwertpunkten. Mit der
Abbuchung sei der Eingriff somit ausgeglichen.
Unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“
als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 20.09.2016, TOP 3 ö.S. und des Rates am 22.09.2015, TOP 14 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“
(nur Ratsinfosystem)