Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Wüllen II"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1195/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
  2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Wüllen II“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
  3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die Offenlage vom 7. Oktober 2016 bis zum 7. November 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Weder von öffentlicher noch von privater Seite sind Stellungnahmen eingegangen.

Die Untere Landschaftsbehörde erklärt, dass es mit der Änderung des Bebauungsplanes einen Eingriff in Natur und Landschaft gibt. Gemäß § 18 BNatSchG i.V.m § 1a BauGB werde dieser Eingriff über das gemeindliche Ökokonto der Stadt Billerbeck ausgeglichen. Es erfolge eine Abbuchung von 35 Biotopwertpunkten. Mit der Abbuchung sei der Eingriff somit ausgeglichen.

 

Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ als Satzung zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 20.09.2016, TOP 3 ö.S. und des Rates am 22.09.2015, TOP 14 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen II“

(nur Ratsinfosystem)