hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige
Behördenbeteiligung
- Die
Hinweise der Bezirksregierung zur Berücksichtigung der landesplanerischen
Vorgaben zum Einzelhandel werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, die
Ausführungen zu den Grundsätzen 10.2 und 10.3 des Regionalplans zu
vertiefen, wird berücksichtigt.
- Den
Anregungen des Kreises wird entsprechend der Ausführungen gefolgt, die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise
vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Bundeswehr werden zur Kenntnis
genommen.
- Der Anregung
der DB Service Immobilien GmbH wird im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird
beschlossen, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Billerbeck und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmitteldiscounter
Darfelder Straße“ durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2
Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Das
Plankonzept für die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ betrifft in der Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 11 die Flurstücke 17, 436, 437, 455, 456. Das Plankonzept
für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Fläche, die im
Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck als „Sondergebiet
Lebensmitteleinzelhandel“ ausgewiesen ist und umfasst in der Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 11 die Flurstücke 17, 455, 456.
6.
Der
Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Bebauungsplanes
„Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ mit den Entwürfen der Begründungen
mit Umweltbericht und den Anlagen Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse,
Schalltechnischer Bericht und Kurzbewertung Altlasten werden für die Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
7.
Der
Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf zum Bebauungsplan
„Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ und die Begründungen mit den o. g.
Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmitteldiscounter
Darfelder Straße“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Von privater
Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Träger öffentlicher
Belange sind die in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster,
Dezernat 32 um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse zu
fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel soll die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 20.09.2016, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 22.09.2016 TOP 12 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Stellungnahmen gem. §§ 3 (1)/4 (1) BauGB
Nur Ratsinfosystem:
42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung
42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung
Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ - Entwurf Planzeichnung
Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ - Entwurf Begründung
Anlagen: Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse, Schalltechnischer Bericht,
Kurzbewertung Altlasten