Betreff
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
hier: Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept sowie einen Förderantrag
Vorlage
FBPB/1200/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Das Integrierte Handlungskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Zentrum Billerbecks wird in der überarbeiteten Fassung von November 2016 beschlossen. Für das Förderjahr 2017 sind Mittel für die Fortführung des barrierefreien Innenstadtumbaus im Bereich der Münsterstraße und der Bahnhofstraße sowie die Fortführung des Citymanagements zu beantragen.

Nach Bewilligung der Mittel werden die beantragten Maßnahmen durchgeführt.


Sachverhalt:

In den o. a. Sitzungen wurde über die Erweiterung des Stadtumbaugebietes sowie die Aufnahme mehrerer Maßnahmen beraten.

 

Nach den Sitzungen fand ein intensives Gespräch mit der Bewilligungsbehörde statt, in dem über das Konzept und einzelne Maßnahmen gesprochen wurde.

 

Danach muss davon ausgegangen werden, dass die Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule sowie der Fußweg über den Johanniskirchplatz nicht gefördert werden. Bezüglich des Fußweges müsste eine eigentumsrechtliche Übertragung auf die Stadt erfolgen. Hierdurch würde das Kirchgrundstück durchschnitten, was von der Kirchengemeinde nicht mitgetragen werden kann.

 

Es wurden daher entsprechend der gefassten Beschlüsse folgende Maßnahmen aufgenommen:

 

  • Ausbau der Bahnhofstraße (von der Kirchstraße bis zum Markt) mit einem Teilstück der Ludgeristraße (vom Markt bis zur Mühlenstraße)
  • Ausbau der Münsterstraße von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
  • Lilienbeck, ergänzt um ein Teilstück der Coesfelder Straße und der Verbindung der Straße An der Kolvenburg bis zum Busbahnhof
  • Mühlenstraße
  • Ludgeristraße von der Mühlenstraße bis zur Straße Hagen
  • Verbesserung der Straße An der Kolvenburg

 

Der Ausbau der Straßen Friedhofstraße und Schulstraße wurden ebenfalls aufgenommen, mit dem Hinweis, dass hier vorrangig eine Förderung aus der Dorferneuerung angestrebt wird.

 

In die Maßnahmen Mühlenstraße und Ludgeristraße wurde die Kenntlichmachung der ehemaligen Stadttore (Gantweger Tor, Mühlentor, Ölmühlentor und Berlever Tor integriert. Hier soll im Bereich des Berlever Tores im Kreuzungsbereich Kirchstraße/Schmiedestraße mittels eines Reliefs auf die Stadtstrukturen im Mittelalter hingewiesen werden.

 

Im Rahmen der Dorferneuerung besteht nach den aktuellen Förderrichtlinien vom Grundsatz her die Möglichkeit, insbesondere Maßnahmen an den Städt. Denkmälern und das Stadtbild prägenden Gebäuden gefördert zu bekommen. Für einen erhöhten Fördersatz wäre ein Dorfentwicklungskonzept zu erarbeiten. Dieses würde sich jedoch neben dem bereits bestehenden Stadtentwicklungskonzept fast nur mit den genannten Gebäuden und dem Ausbau historischer Straßen beschäftigen. Da diese Themen aber bereits im Rahmen der Erarbeitung des damaligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes umfassend aufgearbeitet wurden, besteht voraussichtlich die Möglichkeit, auf der Grundlage des Stadtentwicklungskonzeptes den erhöhten Fördersatz zu erhalten. Es wurde daher die Thematik unter Bezugnahme auf den früheren intensiven Erarbeitungsprozess in das Entwicklungskonzept eingearbeitet und folgende Maßnahmen wurden zusätzlich aufgenommen:

 

  • Sanierung der Fassade, der Fenster und des Daches des Ludgerischulgebäudes
  • Sanierung des Daches der Alten Realschule
  • Sanierung des Rathausdaches
  • Sanierung des Kriegerehrenmales

 

Die erste Maßnahme ist bereits seit mehreren Jahren in der Haushalts- und Finanzplanung enthalten und beschlossen. Die zweite Maßnahme ist ebenfalls seit mehreren Jahren in der Finanzplanung aufgeführt. Sie muss jedoch noch, ebenso wie die beiden letztgenannten Maßnahmen im Fachausschuss beraten werden.

 

Im Entwicklungskonzept wurde auch deutlich auf die privaten Denkmäler eingegangen, für die ebenfalls ein großer Handlungsbedarf besteht.

 

Um möglichst nahtlos den Innenstadtumbau fortsetzen zu können, wurde für das Förderjahr 2017 der barrierefreie Umbau der Bahnhofstraße sowie der Münsterstraße beantragt. Im Gegensatz zu den weiteren Maßnahmen sind diese beiden Maßnahmen über die bereits bestehende Entwurfsplanung so weit vorbereitet, dass eine Förderung beantragt werden kann.

Darüber hinaus wurde die Fortsetzung des Citymanagements für die Jahre 2018 bis 2020 beantragt. Hier wurden der Stadt zunächst nur die Mittel für die Jahre 2015 bis 2017 bewilligt. 2017 ist eine Evaluation durchzuführen. Im Anschluss soll das Citymanagement für weitere drei Jahre neu ausgeschrieben und vergeben werden.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bzw. werden in die Haushalts- und Finanzplanung eingestellt.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 7. April 2016, TOP 2 ö. S.,

Sitzung des Rates vom 12. Mai 2016, TOP 6 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                       siehe Sachverhalt     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Städtebauliches Entwicklungskonzept in der Fassung von November 2016 im Ratsinfosystem hinterlegt