hier: Beschlussfassung über das Entwicklungskonzept sowie einen Förderantrag
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Das Integrierte Handlungskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Zentrum Billerbecks wird in der überarbeiteten Fassung von November 2016 beschlossen. Für das Förderjahr 2017 sind Mittel für die Fortführung des barrierefreien Innenstadtumbaus im Bereich der Münsterstraße und der Bahnhofstraße sowie die Fortführung des Citymanagements zu beantragen.
Nach Bewilligung der Mittel werden die beantragten Maßnahmen durchgeführt.
Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen wurde über die Erweiterung des Stadtumbaugebietes sowie die Aufnahme
mehrerer Maßnahmen beraten.
Nach den
Sitzungen fand ein intensives Gespräch mit der Bewilligungsbehörde statt, in
dem über das Konzept und einzelne Maßnahmen gesprochen wurde.
Danach muss
davon ausgegangen werden, dass die Sanierung der Aula der Gemeinschaftsschule
sowie der Fußweg über den Johanniskirchplatz nicht gefördert werden. Bezüglich
des Fußweges müsste eine eigentumsrechtliche Übertragung auf die Stadt
erfolgen. Hierdurch würde das Kirchgrundstück durchschnitten, was von der
Kirchengemeinde nicht mitgetragen werden kann.
Es wurden
daher entsprechend der gefassten Beschlüsse folgende Maßnahmen aufgenommen:
- Ausbau der Bahnhofstraße (von der Kirchstraße bis zum Markt) mit einem Teilstück der Ludgeristraße (vom Markt bis zur Mühlenstraße)
- Ausbau der Münsterstraße von der Lange Straße bis zur Kurze Straße
- Lilienbeck, ergänzt um ein Teilstück der Coesfelder Straße und der Verbindung der Straße An der Kolvenburg bis zum Busbahnhof
- Mühlenstraße
- Ludgeristraße von der Mühlenstraße bis zur Straße Hagen
- Verbesserung der Straße An der Kolvenburg
Der Ausbau
der Straßen Friedhofstraße und Schulstraße wurden ebenfalls aufgenommen, mit
dem Hinweis, dass hier vorrangig eine Förderung aus der Dorferneuerung angestrebt
wird.
In die
Maßnahmen Mühlenstraße und Ludgeristraße wurde die Kenntlichmachung der
ehemaligen Stadttore (Gantweger Tor, Mühlentor, Ölmühlentor und Berlever Tor
integriert. Hier soll im Bereich des Berlever Tores im Kreuzungsbereich
Kirchstraße/Schmiedestraße mittels eines Reliefs auf die Stadtstrukturen im
Mittelalter hingewiesen werden.
Im Rahmen der
Dorferneuerung besteht nach den aktuellen Förderrichtlinien vom Grundsatz her
die Möglichkeit, insbesondere Maßnahmen an den Städt. Denkmälern und das
Stadtbild prägenden Gebäuden gefördert zu bekommen. Für einen erhöhten
Fördersatz wäre ein Dorfentwicklungskonzept zu erarbeiten. Dieses würde sich
jedoch neben dem bereits bestehenden Stadtentwicklungskonzept fast nur mit den
genannten Gebäuden und dem Ausbau historischer Straßen beschäftigen. Da diese
Themen aber bereits im Rahmen der Erarbeitung des damaligen Integrierten
Ländlichen Entwicklungskonzeptes umfassend aufgearbeitet wurden, besteht
voraussichtlich die Möglichkeit, auf der Grundlage des
Stadtentwicklungskonzeptes den erhöhten Fördersatz zu erhalten. Es wurde daher
die Thematik unter Bezugnahme auf den früheren intensiven Erarbeitungsprozess
in das Entwicklungskonzept eingearbeitet und folgende Maßnahmen wurden zusätzlich
aufgenommen:
- Sanierung der Fassade, der Fenster und des Daches des Ludgerischulgebäudes
- Sanierung des Daches der Alten Realschule
- Sanierung des Rathausdaches
- Sanierung des Kriegerehrenmales
Die erste Maßnahme ist bereits seit mehreren Jahren in der Haushalts- und Finanzplanung enthalten und beschlossen. Die zweite Maßnahme ist ebenfalls seit mehreren Jahren in der Finanzplanung aufgeführt. Sie muss jedoch noch, ebenso wie die beiden letztgenannten Maßnahmen im Fachausschuss beraten werden.
Im Entwicklungskonzept wurde auch deutlich auf die privaten Denkmäler eingegangen, für die ebenfalls ein großer Handlungsbedarf besteht.
Um möglichst nahtlos den Innenstadtumbau fortsetzen zu können, wurde für das Förderjahr 2017 der barrierefreie Umbau der Bahnhofstraße sowie der Münsterstraße beantragt. Im Gegensatz zu den weiteren Maßnahmen sind diese beiden Maßnahmen über die bereits bestehende Entwurfsplanung so weit vorbereitet, dass eine Förderung beantragt werden kann.
Darüber hinaus wurde die Fortsetzung des Citymanagements für die Jahre 2018 bis 2020 beantragt. Hier wurden der Stadt zunächst nur die Mittel für die Jahre 2015 bis 2017 bewilligt. 2017 ist eine Evaluation durchzuführen. Im Anschluss soll das Citymanagement für weitere drei Jahre neu ausgeschrieben und vergeben werden.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bzw. werden in die Haushalts- und Finanzplanung eingestellt.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 7. April 2016, TOP 2 ö. S.,
Sitzung des Rates vom 12. Mai 2016, TOP 6 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: siehe Sachverhalt
Anlagen:
Städtebauliches Entwicklungskonzept in der Fassung von November 2016 im Ratsinfosystem hinterlegt