Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/0333/2016
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von. 10.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2017 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird ohne die Kosten für den Häcksler wie folgt festgesetzt:

       1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung       138,00 €

       2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    184,20 €

       3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    324,60 €

 

e)   Die 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der für 2017 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017). Die Gesamtkosten stellen sich für 2017 auf 747.100,00 € ein und steigen damit um 32.600 € gegenüber dem Ansatz von 2016.

 

Ursache für die Kostensteigerungen sind hauptsächlich die gestiegene Anzahl an vorgehaltenen Biogefäßen, die daraus resultierenden Mehrmengen an Bioabfall, Preisanpassungen beim Betrieb des Wertstoffhofes und stark gestiegene Kosten bei der Entsorgung von Altholz. Aufgrund der letzten milden Winter besteht derzeit keine Nachfrage auf dem Altholzmarkt.

 

Unter Berücksichtigung weiterer Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 640.340,00 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2017). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 614.990,00 €.

Hiermit einbezogen wurde in 2017 auch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich i. H. v. 10.300 € aus den Jahren 2013 und 2014. Zur Stützung der weiteren Gebühren stehen dann noch rd. 18.300,00 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung.

Positiv wirken sich die derzeitig hohen Erlöse für die Papierverwertung aus. Hier wird mit rund 10.000 € zusätzlichen Einnahmen gerechnet.

Dagegen sind im Bereich Elektroschrott nur noch geringe bis keine Erlöse mehr zu erzielen. Hierzu teilten die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld (WBC) mit, dass die Sammlung von Kleinelektroschrott und Altmetall mittels Sammelcontainer im Stadtgebiet aufgrund der derzeitigen Erlössituation nicht kostendeckend sei. Kreisweit beträgt das Defizit rund 10.000 €. Sollten sich die Verluste in 2017 nicht verringern, wird über den Abzug der Sammelcontainer kreisweit nachgedacht.

 

Infolge der aktuellen Zahlen für 2017 müssen die Gebühren je Restmüllbehältervolumen um durchschnittlich 2,87 % wie folgt angehoben werden:

 

Gefäßgröße

Gebühr

2017

Gebühr

Vorjahr 2016

Veränderungen

Veränderungen in %

80 Liter

138,60 €

136,80 €

1,80 €

1,32 %

120 Liter

184,80 €

180,00 €

4,80 €

2,67 %

240 Liter

325,20 €

310,80 €

14,40 €

4,63 %

 

 

Verwaltungsseitig werden nachfolgende Möglichkeiten zur Einsparungen von Kosten vorgeschlagen:

 

Das Angebot zum Häckseln von Ästen und Sträuchern verfehlt mittlerweile seinen eigentlichen Sinn. Ziel war seinerzeit, dass die Bürger Ihre Äste häckseln lassen und die Hackschnitzel für die Abdeckung von Beeten o.ä. wieder mitnehmen. Derzeit ist es jedoch so, dass Sträucher und Äste aber auch Grünschnitt (insgesamt geschätzt 3 t jährlich) angeliefert werden  und das Häckselgut keiner der Anlieferer wieder mitnehmen möchte. Auch die Stadt kann das Häckselgut nicht verwerten, daher wird dieses vom Auftragnehmer mitgenommen, wobei die Qualität aufgrund des hohen Grünschnittanteils (z.B. Kirschlorbeer u. ä.) sehr gering ist.

Hier wäre verwaltungsseitig der Vorschlag die Häckselaktionen einzustellen. Für die eingesparten 1.200 € Unternehmerkosten können bei Anlieferung am Wertstoffhof bereits rund 15 t Grünabfälle und Astschnitt entsorgt werden, die der Biogasaufbereitungsanlage zugeführt werden könnten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten wurde empfohlen, die Gebühren ohne das Angebot des Häckseln von Ästen und Sträuchern festzusetzen. Demnach müssen die Gebühren je Restmüllbehältervolumen wie folgt angehoben werden:

 

Gefäßgröße

Gebühr

2017

Gebühr

Vorjahr 2016

Veränderungen

Veränderungen in %

80 Liter

138,00 €

136,80 €

1,20 €

0,88 %

120 Liter

184,20 €

180,00 €

4,20 €

2,33 %

240 Liter

324,60 €

310,80 €

13,80 €

4,44 %

 

 

Auch die dreitägige Grünabfuhr im November könnte bei der anstehenden Ausschreibung ab 2019 eingespart werden. Außer in den größeren Städten wie Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen werden in den anderen Kommunen die Grünabfälle vom Bürger zum Wertstoffhof gebracht. Somit erspart sich der Bürger eine Zwischenlagerung und kann die Abfälle entsprechend der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes entsorgen. Die eingesparten Kosten für die Sammlung und den Transport würden aktuell 2.000 € betragen.

 

Eine weitere Einsparmöglichkeit, auch in Bezug auf den städtischen Haushalt, wird in dem freiwilligen Windelgefäßzuschuss gesehen. Hierdurch würde der städtische Haushalt direkt um 11.800 € entlastet. Durch das Heranziehen der vergünstigten Windelvolumen zur vollen Restmüllgebühr könnten die Abfallgebühren um durchschnittlich 0,21 % gesenkt werden. Aktuell werden im Stadtgebiet 196 Windelgefäße bzw. zusätzliche Volumen zur Verfügung gestellt. Dieses entspricht einem Anteil von 5,5 % der Restmüllbehälter insgesamt. Hierdurch würden auch zusätzliche Anreize zur Müllreduzierung gegeben.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                              Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                       Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehr-

                   angelegenheiten am 01. Dezember 2016, TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

1) Abschluss des Gebührenhaushaltes 2015

2) Gebührenbedarfsberechnung 2017

3) Entwurf 10. Änderung der Abfallgebührensatzung