Betreff
Landesprogramm "Gute Schule 2020"
Vorlage
FBPB/1209/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung des Ludgerischulgebäudes einen Antrag auf Förderung aus Dorferneuerungsmitteln zu stellen. Für die Sanierung der Aula des ehem. Realschulgebäudes ist zu prüfen, ob ein Antrag nach dem Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ gestellt werden kann. Der Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros wird zugestimmt.

Die weiteren Maßnahmen sollen im Zuge der Umsetzung des Programms „Gute Schule“ und „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ durchgeführt werden. Die Restfinanzierung erfolgt über die Schulpauschale.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussfassung für das Programm „Gute Schule“ vorzubereiten.


Sachverhalt:

 

In den letzten Wochen wurde das vor längerer Zeit angekündigte Landesprogramm „Gute Schule 2020“ veröffentlicht. Im Rahmen des Programms können die Kommunen Kredite aufnehmen, die vom Land getilgt werden. Eine Zusammenfassung des Programms, der Bedingungen usw. ist als Anlage 1 beigefügt.

Für die Stadt Billerbeck stehen insgesamt Mittel in Höhe von 463.638,- Euro zur Verfügung, wobei diese in vier Jahresraten  von je 115.910,- Euro in den Jahren 2017 bis 2020 bereitgestellt werden. Sofern eine Jahresrate nicht bis zum Ablauf des folgenden Jahres verwendet wurde, verfällt sie.

 

Für den Mittelabruf ist es erforderlich, dass der Rat ein Konzept über die Verwendung der Mittel beschließt. Außerdem sind die Möglichkeiten eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses in allen Schulen zu prüfen. Über das Ergebnis ist der Rat zu informieren.

 

In dieser Vorlage werden aus Sicht der Verwaltung anstehende Maßnahmen im Bereich der städtischen Schulen aufgelistet, für die der o. a. Betrag verwendet werden könnte. Die abschließenden Beschlüsse sollen nach der Beratung im Schulausschuss in nächster Zeit vorbereitet und abschließend durch den Rat gefasst werden.

 

Vergangene Woche wurde ein weiteres Städtebauförderungsprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ veröffentlicht. Dieses sieht eine Förderung für bestimmte Maßnahmen in Höhe von 90 % vor. Voraussetzung ist, dass ein Projekt in einem aktuellen Gebiet der Städtebauförderung liegt. Diese Voraussetzung ist für die Innenstadt (nunmehr einschließlich dem Gebiet Kerkeler, der Straße An der Kolvenburg mit der ehem. Realschule) gegeben. Das Programm ist als Anlage 2 beigefügt. Anträge werden seitens des Ministeriums priorisiert. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

 

Ein drittes Förderprogramm ist das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, nach dem der Stadt rd. 61.600,- Euro für einen eingeschränkten Maßnahmenkreis zur Verfügung stehen.

 

Folgende Maßnahmen sollten/könnten nach Auffassung der Verwaltung in den nächsten Jahren im Bereich der Schulen durchgeführt werden:

 

 

Modernisierung der Aula der Gemeinschaftsschule

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes wurden bereits die Fassade und das Dach der Aula energetisch saniert. Die gesamte Technik von der Heizung/Lüftung bis zur Licht- und Bühnentechnik befinden sich noch im Urzustand von 1969 und sind erneuerungsbedürftig. Da die Aula nicht nur der Schule zur Verfügung steht, sondern auch für diverse Kunst- und Kulturveranstaltungen und sonstige Anlässe (große Empfänge, Einwohnerversammlungen usw.) genutzt wird, müsste eine Sanierung umfassend geplant werden. Neben einer Planung der Haustechnik sollte auch ein Akustiker hinzugezogen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind folgende Bereiche näher zu betrachten:

neue Bühnentechnik mit Elektro und Beschallung

neue Grundelektroinstallation

Akustikdecken und ggf. Akustikelemente an den Wänden?

Erneuerung der Heizung und Lüftung

Fluchtwegebeleuchtung

neuer Fußboden

Verdunkelung der Fensterfronten

Umgestaltung der Nebenräume

Die Maßnahmen müssen mit rd. 600.000 bis 700.000,- Euro veranschlagt werden.

 

Für diese Maßnahme könnte auch ein Antrag nach dem Investitionspakt Aussicht auf Erfolg haben. 

 

 

Sanierung von 7 weiteren Klassenräumen im Gebäude der ehem. Realschule

Damit wären dann alle Klassen mit Akustikdecken und neuer Beleuchtung versehen, mit Ausnahme der Klassenräume im Untergeschoss, die ggf. für die Einrichtung einer Kindertagesstätte genutzt werden sollen.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 52.500,- Euro

 

Sanierung des Lehrer-WC im Johannis-Grundschulgebäude

Die Kosten sind mit ca. 12.000,- Euro zu veranschlagen.

 

Erneuerung der Luftentfeuchtung des Lehrschwimmbeckens

Diese Maßnahme wurde zum befristeten Erhalt des Lehrschwimmbeckens beschlossen und ist mit ca. 20.000,- Euro zu veranschlagen.

 

Sanierung des Lehrer-WC im Gebäude der ehem. Realschule

Hier ist von Kosten in Höhe von ca. 30.000,- Euro auszugehen.

 

Sanierung der Dachflächen des ehem. Realschulgebäudes

Nachdem die Fassadensanierung abgeschlossen war, konnte mit Mitteln aus zwei Fördertöpfen zunächst das ehem. Hauptschulgebäude grundsaniert werden. Die Dächer der Aula und der Turnhalle der ehem. Realschule wurden über das Konjunkturpaket saniert. Das Dach des Hauptgebäudes müsste noch saniert werden, um die energetische Sanierung abzuschließen.

Die Maßnahme ist mit rd. 200.000,- Euro zu veranschlagen.

Hier könnte auch der Betrag in Höhe von gut 60.000,- Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz eingesetzt werden. 

 

Sanierung der Fassade, der Fenster und des Daches des Ludgerischulgebäudes

Diese Maßnahme ist schon seit langem verplant, wurde jedoch immer wieder zurückgestellt, da eine Förderung angestrebt wird, insbesondere aus Mitteln der Dorferneuerung. Nach Überarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes könnte nun eine Förderung in Höhe von 65 % der Nettokosten möglich sein. Ein Antrag wird vorbereitet.

Da seit den letzten Kostenschätzungen einige Zeit vergangen ist und insbes. die Dacheindeckung teurer werden wird, da hier englischer Schiefer verbaut ist, muss nunmehr von Kosten in Höhe von ca. 575.000,- Euro ausgegangen werden.

 

Brandschutz Ludgerischulgebäude

In den Gebäuden des Ludgerischul-Standortes fehlt für beide Gebäudeteile der zweite Rettungsweg, der kurzfristig nachgerüstet werden muss. Gemeinsam mit der Bauaufsicht wurde überlegt, eine einfache Verbindung über die Glasüberdachung zwischen den Gebäuden herzustellen. Begleitet werden muss diese Maßnahme durch Abschottungen in den jeweiligen Treppenhäusern.

Die Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 80.000,- Euro belaufen.  

 

Optimierung der Breitbandversorgung in allen Schulgebäuden

Hier wurde bereits ein weitgehend guter Standard geschaffen. Für eine weitere Optimierung wären ca. 20.000,- Euro zu veranschlagen.

 

Erneuerung des Hallenbodens in der 2-fach Sporthalle

Der Boden wurde bereits mehrfach ausgebessert. Nach nunmehr annähernd 30 Jahren steht in nächster Zeit eine Erneuerung an.

Die Kosten werden sich auf ca. 125.000,- Euro belaufen. 

 

 

Die Gesamtkosten der aufgeführten Maßnahmen werden damit ca. 1,7 bis 1,8 Mio. Euro betragen. Sofern für das alte Ludgerischulgebäude die Förderung über die Dorferneuerung erfolgen sollte, müssten alle weiteren Maßnahmen mit Hilfe der Förderprogramme und der Schulpauschale in wenigen Jahren abgearbeitet werden können.

 

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                siehe Sachverhalt      

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Anlage 1 Landesprogramm Gute Schule 2020

Anlage 2 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017