Betreff
Anschaffung eines Hofladers für die Kläranlage
Vorlage
AB/0206/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, im Wirtschaftsjahr 2017 einen Hoflader für die Kläranlage der Stadt Billerbeck anzuschaffen.


Sachverhalt:

 

Die Aufgabenfelder des Betriebspersonals der Kläranlage, bestehend aus 3 gewerblichen Mitarbeitern, sind in den letzten 3 – 4 Jahren stetig angewachsen. Zusätzliche Betriebspunkte und zusätzliche Aufgaben sind entstanden:

 

 

Insgesamt sind rd. 190 Stunden pro Jahr aufzuwenden, um diese zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Weitere Automatisierungen und Innovationsgewinne können diesen Mehrbedarf nicht auffangen, so dass sich in den letzten zwei Jahren ein Überstundenkontingent von inzwischen rd. 197 Stunden angesammelt hat.

 

Damit auch zukünftig auf die Einstellung zusätzlichen Personals verzichtet werden kann, wurden Überlegungen angestellt, wie sich Zeitaufwände einzelner Aufgabenbereiche reduzieren lassen. Mit der Anschaffung eines sogenannten Hofladers lassen sich nachfolgende Arbeitsabläufe deutlich schneller und effektiver erledigen:

 

 

Insgesamt wird ein Einsparpotenzial von rd. 229 Stunden pro Jahr erwartet. Darüber hinaus kann der Hoflader durch den Bauhof der Stadt Billerbeck am angrenzenden Lagerplatz des Bauhofes ebenfalls verwendet werden, so dass über die Berechnung der dafür notwendigen Betriebsstunden Einnahmen von rd. 500,00 € mit dem Verleihen des Hofladers anzusetzen sind.

 

Die Anschaffung eines Hofladers wurde abgefragt und folgende Kosten würden entstehen:

 

 

 

Es wurden weitere Angebote eingeholt, auch von einem Giant ähnlicher Ausstattung oder einem Hoflader der Fa. Weidemann mit geringerer Leistung. Die Kosten sind unerheblich geringer bis 41.120,- € bei allerdings schlechterer Qualität oder Verwendbarkeit.

 

Die Anschaffung eines Hoflader dieser Anschaffungskosten würde folgende kalkulatorischen Kosten über den gesamten Abschreibungszeitraum verursachen, wie sie aktuell in einer Gebührenbedarfsrechnung zu berücksichtigen wären:

 

 

Betriebskosten werden jährlich veranschlagt mit:

 

 

Über den gesamten Zeitraum (15 Jahre) sind somit Kosten für den Betrieb eines Hoflader von 69.021 € zu berücksichtigen.

 

Dem gegenüber stehen folgende Personalkosteneinsparungen:

 

 

Hinzu zu rechnen sind Einnahmen durch Vermietung an den Bauhof von rd. 500,- € jährlich, somit 7.500,- € in 15 Jahren.

 

Es ergibt sich somit ein gesamtes Einsparpotential von 117.420,- €.

 

 

In der Tabelle sind die Aufgaben auch aufgeführt, die theoretisch ausgelagert werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als günstigsten Verrechnungssatz zur Zeit 32,13 € pro Stunde zu bezahlen wären, somit ein noch um 13 Cent höherer Satz als mit eigenem Personal aufzuwenden wäre. Hinzu käme, dass das fremde Personal den betriebseigenen Hoflader benutzen soll, was versicherungstechnisch problematisch gesehen wird.

 

Mit dem Bauhofleiter wurde erörtert, ob der Hoflader auch für andere Einsätze des Bauhofes im gesamten Stadtgebiet zu verwenden ist. Da der gewählte Hoflader relativ klein und zum Einsatz auf der Kläranlage auch nur in diesen Dimensionen verwendbar ist, scheidet er für den Einsatz im Stadtgebiet schon allein aufgrund der dafür nötigen Fahrzeiten, aber auch aufgrund der zu geringen Leistung, aus. Auch sind andere Geräte des Bauhofes, die „vor Ort stehen“ besser geeignet.

 

 

Fazit:

Mit der Anschaffung eines Hofladers können Personalaufwendungen/Zeitbedarfe eingespart werden. Sie ist die wirtschaftlich günstigere Alternative.

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Betriebsausschusses am 29.11.2016, TOP 2 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                  43.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 11030.07200000                         38.000,00 €

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                         5.000,00 €

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: