hier: Ersatz des Schlammeindickers und der BHKW-Anlage
Sachverhalt:
Die auf der Kläranlage
Billerbeck installierten technischen Anlagen zur Klärschlammeindickung
(Siebbandpresse der Voreindickung) sowie das bestehende Blockheizkraftwerk
(BHKW) sind abgängig und zu erneuern.
Hinsichtlich der
Klärschlammeindickung ist zudem die bestehende Anlage aufgrund der zu
erwartenden Klärschlammmengen nach Anschluss der MDS (MedSkin Solutions Dr.
Suwelack AG) unterdimensioniert.
Die Erneuerung der
Klärschlammeindickung war schon im Vermögensplan 2016 eingestellt, es sollte
jedoch betriebswirtschaftlich untersucht werden, ob weitere maschinentechnische
Anlagen zur Covergärung und zur Erneuerung des BHKW in diesem Zusammenhang mit
geplant und ausgeschrieben werden können.
Die Erneuerung der
Klärschlammeindickung wird einschl. Nebenkosten mit 170.000,00 € geschätzt und
ist im Vermögensplan für 2017 eingestellt.
In der letzten
Ausschusssitzung wurden auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur
Erneuerung eines BHKW vorgestellt und
diskutiert. Dazu sollen noch detailgetreuere Betrachtungen angestellt und
dem Ausschuss zur weiteren Befassung zugeleitet werden.
Aus der letzten
Sitzung kann zusammenfassend festgehalten werden, dass lediglich noch zwei
verbleibende Varianten einer näheren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu
unterziehen sind. Dies ist die Variante 6, die einen Austausch des BHKW auf der
Grundlage von 24 KVA el. vorsieht und die Variante 7, die eine Leistung des
BHKW mit 50 KVA el. vorsieht, wobei eine Mitverbrennung von Erdgas über eine
Gasmischeinrichtung vorzusehen wäre.
Es ergeben sich
hierzu folgende Investitionen, unterteilt in Kostengruppen und
Abschreibungsblöcken:
Für die beiden
Varianten ergäben sich folgende kalkulatorischen Kosten über den gesamten
Lebenszyklus (20 Jahre), so wie sie z.Zt. auch in einer
Gebührenbedarfskalkulation zu berücksichtigen wären:
Die Aufwendungen
zum Betrieb, die Erträge bzw. ersparten Aufwendungen zum Strombezug , die KWK-
Zuschläge, EEG- Umlage, etc. sind als gesamtwirtschaftliche Betrachtung
einzubeziehen. Dies wurde für den gesamten Lebenszyklus getan.
Die Berechnung ist
im Anhang dieser Vorlage zur besseren Lesbarkeit angefügt.
Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass über den Lebenszyklus des BHKW die Variante 7 mit 287.024,01
€ günstiger betrieben werden kann als mit der Variante 6. Dabei wurden folgende
grundsätzliche Eingabeparameter festgelegt:
Für die Variante
6:
Für die Variante
7:
In beiden
Varianten wurde ein Vollwartungsvertrag berücksichtigt mit Austausch des
jeweiligen Motorblockes, so dass ein Lebenszyklus von 20 Jahren realistisch
ist.
Die angesetzten
Preise für Strom, Gas und Heizöl entsprechen dem jetzigen Preisniveau und die
jeweiligen Preissteigerungsraten wurden auf der Grundlage der statistischen
Ermittlungen entnommen und fortgeschrieben. Hierzu erfolgen auch noch weitere
Erläuterungen von Herrn Wilmink als Fachplaner.
Abschließend ist
noch festzuhalten, dass rein hypothetisch auch die Variante „Ohne BHKW“ gerechnet wurde. Aufgrund der Substitution
der Eigenstromerzeugung durch Fremdenergie ergibt sich auch dafür ein um
235.721,75 € geringere Wirtschaftlichkeit gegenüber der Variante 7. Diese
klima- und umweltbelastende Variante ist, wie bereits in der letzten
Betriebsausschuss Sitzung dargelegt, nicht genehmigungsfähig, jedoch auch nicht
wirtschaftlich.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Betriebsausschusses am 29.11.2016, TOP 1 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 450.000,00 €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 11030.03420000 450.000,00 €
Anlagen:
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Grafschaft Energie