Betreff
Erneuerung der Maschinentechnik Kläranlage
hier: Ersatz des Schlammeindickers und der BHKW-Anlage
Vorlage
AB/0207/2017
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Mit der Anschaffung eines Klärschlammeindickers ist auch die Anschaffung eines BHKW der vorgestellten Variante 7 (Gsmischeinrichtung) vorzusehen.

Die Liefer- und Bauleistungen sind zu planen und auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

Die auf der Kläranlage Billerbeck installierten technischen Anlagen zur Klärschlammeindickung (Siebbandpresse der Voreindickung) sowie das bestehende Blockheizkraftwerk (BHKW) sind abgängig und zu erneuern.

Hinsichtlich der Klärschlammeindickung ist zudem die bestehende Anlage aufgrund der zu erwartenden Klärschlammmengen nach Anschluss der MDS (MedSkin Solutions Dr. Suwelack AG) unterdimensioniert.

 

Die Erneuerung der Klärschlammeindickung war schon im Vermögensplan 2016 eingestellt, es sollte jedoch betriebswirtschaftlich untersucht werden, ob weitere maschinentechnische Anlagen zur Covergärung und zur Erneuerung des BHKW in diesem Zusammenhang mit geplant und ausgeschrieben werden können.

 

Die Erneuerung der Klärschlammeindickung wird einschl. Nebenkosten mit 170.000,00 € geschätzt und ist im Vermögensplan für 2017 eingestellt.

 

In der letzten Ausschusssitzung wurden auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Erneuerung eines BHKW vorgestellt und  diskutiert. Dazu sollen noch detailgetreuere Betrachtungen angestellt und dem Ausschuss zur weiteren Befassung zugeleitet werden.

Aus der letzten Sitzung kann zusammenfassend festgehalten werden, dass lediglich noch zwei verbleibende Varianten einer näheren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu unterziehen sind. Dies ist die Variante 6, die einen Austausch des BHKW auf der Grundlage von 24 KVA el. vorsieht und die Variante 7, die eine Leistung des BHKW mit 50 KVA el. vorsieht, wobei eine Mitverbrennung von Erdgas über eine Gasmischeinrichtung vorzusehen wäre.

 

Es ergeben sich hierzu folgende Investitionen, unterteilt in Kostengruppen und Abschreibungsblöcken:

 

 

Für die beiden Varianten ergäben sich folgende kalkulatorischen Kosten über den gesamten Lebenszyklus (20 Jahre), so wie sie z.Zt. auch in einer Gebührenbedarfskalkulation zu berücksichtigen wären:

 

 

Die Aufwendungen zum Betrieb, die Erträge bzw. ersparten Aufwendungen zum Strombezug , die KWK- Zuschläge, EEG- Umlage, etc. sind als gesamtwirtschaftliche Betrachtung einzubeziehen. Dies wurde für den gesamten Lebenszyklus getan.

 

 

 

Die Berechnung ist im Anhang dieser Vorlage zur besseren Lesbarkeit angefügt.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass über den Lebenszyklus des BHKW die Variante 7 mit 287.024,01 € günstiger betrieben werden kann als mit der Variante 6. Dabei wurden folgende grundsätzliche Eingabeparameter festgelegt:

 

Für die Variante 6:

Für die Variante 7:

 

 

In beiden Varianten wurde ein Vollwartungsvertrag berücksichtigt mit Austausch des jeweiligen Motorblockes, so dass ein Lebenszyklus von 20 Jahren realistisch ist.

Die angesetzten Preise für Strom, Gas und Heizöl entsprechen dem jetzigen Preisniveau und die jeweiligen Preissteigerungsraten wurden auf der Grundlage der statistischen Ermittlungen entnommen und fortgeschrieben. Hierzu erfolgen auch noch weitere Erläuterungen von Herrn Wilmink als Fachplaner.

 

Abschließend ist noch festzuhalten, dass rein hypothetisch auch die Variante „Ohne BHKW“  gerechnet wurde. Aufgrund der Substitution der Eigenstromerzeugung durch Fremdenergie ergibt sich auch dafür ein um 235.721,75 € geringere Wirtschaftlichkeit gegenüber der Variante 7. Diese klima- und umweltbelastende Variante ist, wie bereits in der letzten Betriebsausschuss Sitzung dargelegt, nicht genehmigungsfähig, jedoch auch nicht wirtschaftlich.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                    Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Betriebsausschusses am 29.11.2016, TOP 1 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                450.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 11030.03420000                       450.000,00 €

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Grafschaft Energie